Rechtsprechung
   BGH, 19.07.2007 - IX ZR 81/06   

Volltextveröffentlichungen (11)

mehr
  • IWW
  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Aufrechnung des Finanzamts mit Umsatzsteuerforderungen bzw. mit Vorsteuerrückforderungsansprüchen gegen Werklohnforderungen - Insolvenzrechtliche Zulässigkeit: Je nachdem, ob Aufrechnungslage im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens in ihrem rechtlichen Kern gesichert war

  • NWB SteuerXpert START
  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    InsO §§ 94, 95, 96; UStG § 17 Abs. 2; GG Art. 106
    Eintritt der zum Vorsteuerrückforderungsanspruch führenden Uneinbringlichkeit gegen den Schuldner gerichteter Forderungen mit Insolvenzeröffnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufrechnung durch den Bund mit dem Anspruch auf Zahlung der Umsatzsteuer; Voraussetzungen der Uneinbringlichkeit von Lieferantenforderungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Insolvenzrecht - Bund als Teilgläubiger der Umsatzsteuer

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • ZIP-online.de

    Eintritt der zum Vorsteuerrückforderungsanspruch führenden Uneinbringlichkeit gegen den Schuldner gerichteter Forderungen mit Insolvenzeröffnung

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Werklohnforderung gegen Bund: Aufrechnungsbefugnis mit Steueransprüchen? (IBR 2008, 16)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 2008, 206
  • ZIP 2007, 1612
  • MDR 2007, 1341
  • NZI 2007, 655
  • WM 2007, 1708
  • DB 2007, 1860
  • IBR 2008, 16



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)  

  • BGH, 06.12.2012 - VII ZR 189/10  

    Die Insolvenz des Steuerschuldners

    Der Bundesgerichtshof hat zwar bereits entschieden, dass § 226 Abs. 4 AO die Teilgläubigerstellung (§ 420 BGB) von Bund und Land an der Umsatzsteuer unberührt lässt (BGH, Urteil vom 19. Juli 2007 - IX ZR 81/06, NJW-RR 2008, 206 Rn. 9 ff.).

    Entscheidend ist vielmehr, wann der materiell-rechtliche Berichtigungstatbestand des § 17 Abs. 2 UStG verwirklicht wird, mithin die in dieser Vorschrift aufgeführten Tatbestandsvoraussetzungen eintreten (vgl. BFH, Urteil vom 25. Juli 2012 - VII R 29/11, juris Rn. 16 f.; vgl. auch BGH, Urteil vom 19. Juli 2007 - IX ZR 81/06, NJW-RR 2008, 206).

    Der Steuergläubiger kann - sofern die Voraussetzungen der Aufrechnung im Übrigen erfüllt sind - ohne weiteres mit seinen Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis gegen zivilrechtliche Ansprüche des Steuerpflichtigen aufrechnen (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juli 2007 - IX ZR 81/06, NJW-RR 2008, 206 Rn. 9 f.; Loose in Tipke/Kruse, AO/FGO, 129. Ergänzungslieferung, § 226 AO Rn. 4, 13 f. m. w. N.).

  • BFH, 25.07.2012 - VII R 29/11  

    Keine Aufrechnung mit Insolvenzforderungen, wenn aufgrund eines erst während des

    Wird ein Berichtigungstatbestand des § 17 Abs. 2 UStG vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens verwirklicht, insbesondere etwa dadurch, dass der Unternehmer zahlungsunfähig wird (wie es in der Regel ohne weiteres aus der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens - außer in den Fällen des § 18 InsO - geschlossen werden kann), greift das Aufrechnungsverbot des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO allerdings auch dann nicht ein, wenn der betreffende Voranmeldungs- oder Besteuerungszeitraum erst während des Insolvenzverfahrens endet und mithin die Steuer i. S. des § 13 UStG erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entsteht (vgl. BGH-Urteil vom 19. Juli 2007 IX ZR 81/06, NJW-RR 2008, 206).
  • BFH, 24.11.2011 - V R 13/11  

    Steuerberechnung und Wirkung des Tabelleneintrags im Insolvenzverfahren -

    Dementsprechend kann z.B. nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 19. Juli 2007 IX ZR 81/06 (Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2007, 742, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 2008, 206, unter II.2.c) eine Aufrechnung auch dann an den §§ 94 ff. InsO scheitern, wenn der Insolvenzgläubiger mit der ihm zustehenden "Insolvenzforderung" aufrechnen will.

    Soweit es der BGH in diesem Zusammenhang für unzutreffend hält, dass "eine Forderung, die mit Insolvenzeröffnung entstehe, ... so zu behandeln [sei], als sei sie vor diesem Zeitpunkt entstanden" (BGH-Urteil in UR 2007, 742, NJW-RR 2008, 206, unter II.2.c aa), betrifft dies nur die Zulässigkeit der Aufrechnung im Insolvenzfall nach §§ 94 ff. InsO, der bei der Abgrenzung zwischen Insolvenzforderungen und Masseverbindlichkeiten aber keine entscheidende Bedeutung zukommt (s. oben II.2.c).

    Im Übrigen geht auch der BGH in diesem Urteil trotz der von ihm angenommenen Unzulässigkeit der Aufrechnung von einer "bloßen Insolvenzforderung" aus und verneint dabei ausdrücklich das Vorliegen einer Masseverbindlichkeit (BGH-Urteil in UR 2007, 742, NJW-RR 2008, 206, unter II.2.c bb).

mehr
  • BFH, 07.07.2010 - VII B 253/09  

    Aufrechnung gegen Umsatzsteuervergütungsanspruch im Insolvenzverfahren

    Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 19. Juli 2007 IX ZR 81/06 (BFH/ NV 2008, Beilage 1, 71), auf das sich die Beschwerde beruft, betrifft die für den Streitfall nicht maßgebliche Frage, wann ein Anspruch der Finanzbehörde auf Rückforderung vergüteter Umsatzsteuer, der auf einer nachträglichen Korrektur eines Vorsteuerabzugsbetrags wegen Uneinbringlichkeit des vereinbarten Entgelts beruht, als insolvenzrechtlich begründet anzusehen ist.
  • OLG Hamm, 13.04.2010 - 27 U 122/09  
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 19.07.2007 (IX ZR 81/06).
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht