Rechtsprechung
   BGH, 19.07.2012 - III ZR 308/11   

Volltextveröffentlichungen (9)

mehr
  • IWW
  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Zur Aufklärungspflicht eines freien Anlageberaters bezüglich Provisionszahlungen

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 675
    Behandlung eines selbstständigen Unternehmens der "Finanzgruppe" einer Sparkasse wie einen freien Anlageberater im Hinblick auf die Aufklärungspflichten über die bei der empfohlenen Anlage erwarteten Provisionen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kapitalanlage - Anlageberatung durch Tochterfirma einer Bank

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Selbstständiges Beratungsunternehmen in der Finanzgruppe einer Sparkasse als freier Anlageberater - keine Aufklärungspflicht über Rückvergütungen

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Anlageberatungstochter der Sparkasse

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Behandlung selbständiger Beratungsunternehmen der Finanzgruppe" einer Sparkasse als freie Anlageberater

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2012, 2952
  • ZIP 2012, 1596
  • WM 2012, 1574
  • DB 2012, 2451



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)  

  • BGH, 06.12.2012 - III ZR 307/11  

    Die Aufklärungspflichten eines Anlageberaters und seine Vertriebsvereinbarungen

    a) Es wird daran festgehalten, dass ein selbständiges Unternehmen der "Finanzgruppe" einer Sparkasse, das als 100 % ige Tochtergesellschaft (GmbH) der Sparkasse hauptsächlich auf dem Gebiet der Anlageberatung tätig ist, hinsichtlich der Verpflichtung, seine Kunden ungefragt über die von ihm bei der empfohlenen Anlage erwarteten Provisionen aufzuklären, wie ein freier Anlageberater zu behandeln ist (Bestätigung des Senatsurteils vom 19. Juli 2012 - III ZR 308/11, NJW 2012, 2952).

    Soweit es um die genaue Höhe der dem Anlageberater zukommenden Provision geht, ist es bei gebotener Abwägung der gegenüberstehenden Interessen der Vertragsparteien Sache des Anlegers dem generell das Provisionsinteresse des Beraters bekannt ist -, dieserhalb bei den Anlageberatern nachzufragen (vgl. nur Senatsurteil vom 19. Juli 2012 - III ZR 308/11, NJW 2012, 2952 Rn. 12 mwN).

    b) Ein selbständiges Unternehmen der "Finanzgruppe" einer Sparkasse, das als 100 % ige Tochtergesellschaft (GmbH) der Sparkasse hauptsächlich auf dem Gebiet der Anlageberatung tätig ist, ist hinsichtlich der Verpflichtung, seine Kunden ungefragt über die von ihm bei der empfohlenen Anlage erwartete Provision aufzuklären, wie ein freier Anlageberater zu behandeln (vgl. Senatsurteil vom 19. Juli 2012 aaO Rn. 14).

  • BGH, 06.12.2012 - III ZR 310/11  

    Aufklärungspflichten bei der Anlageberaterung durch die Tochtergesellschaft einer

    Soweit es um die genaue Höhe der dem Anlageberater zukommenden Provision geht, ist es bei gebotener Abwägung der gegenüberstehenden Interessen der Vertragsparteien Sache des Anlegers dem generell das Provisionsinteresse des Beraters bekannt ist -, dieserhalb bei den Anlageberatern nachzufragen (vgl. nur Senatsurteil vom 19. Juli 2012 - III ZR 308/11, NJW 2012, 2952 Rn. 12 mwN).

    b) Ein selbständiges Unternehmen der "Finanzgruppe" einer Sparkasse, das als 100 % ige Tochtergesellschaft (GmbH) der Sparkasse hauptsächlich auf dem Gebiet der Anlageberatung tätig ist, ist hinsichtlich der Verpflichtung, seine Kunden ungefragt über die von ihm bei der empfohlenen Anlage erwartete Provision aufzuklären, wie ein freier Anlageberater zu behandeln (vgl. Senatsurteil vom 19. Juli 2012 aaO Rn. 14).

  • BGH, 16.10.2012 - XI ZR 368/11  

    Verfahrensrecht - Beschränkte Zulassung der Revision

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist aber eine Beschränkung auf eine von mehreren zur Begründung eines Schadensersatzanspruchs wegen fehlerhafter Anlageberatung vorgetragenen Pflichtverletzungen möglich (BGH, Urteile vom 27. September 2011 - XI ZR 182/10, BGHZ 191, 119 Rn. 8 und XI ZR 178/10, WM 2011, 2261 Rn. 8 sowie Urteil vom 19. Juli 2012 - III ZR 308/11, WM 2012, 1574 Rn. 8; Beschluss vom 16. Dezember 2010 - III ZR 127/10, WM 2011, 526 Rn. 6).
mehr
  • BGH, 06.12.2012 - III ZR 311/11  
    Soweit es um die genaue Höhe der dem Anlageberater zukommenden Provision geht, ist es bei gebotener Abwägung der gegenüberstehenden Interessen der Vertragsparteien Sache des Anlegers - dem generell das Provisionsinteresse des Beraters bekannt ist -, dieserhalb bei den Anlageberatern nachzufragen (vgl. nur Senatsurteil vom 19. Juli 2012 - III ZR 308/11, NJW 2012, 2952 Rn. 12 mwN).

    b) Ein selbständiges Unternehmen der "Finanzgruppe" einer Sparkasse, das als 100 % ige Tochtergesellschaft (GmbH) der Sparkasse hauptsächlich auf dem Gebiet der Anlageberatung tätig ist, ist hinsichtlich der Verpflichtung, seine Kunden ungefragt über die von ihm bei der empfohlenen Anlage erwartete Provision aufzuklären, wie ein freier Anlageberater zu behandeln (vgl. Senatsurteil vom 19. Juli 2012 aaO Rn. 14).

  • BGH, 06.12.2012 - III ZR 39/12  
    Soweit es um die genaue Höhe der dem Anlageberater zukommenden Provision geht, ist es bei gebotener Abwägung der gegenüberstehenden Interessen der Vertragsparteien Sache des Anlegers - dem generell das Provisionsinteresse des Beraters bekannt ist -, dieserhalb bei den Anlageberatern nachzufragen (vgl. nur Senatsurteil vom 19. Juli 2012 - III ZR 308/11, NJW 2012, 2952 Rn. 12 mwN).

    b) Ein selbständiges Unternehmen der "Finanzgruppe" einer Sparkasse, das als 100 % ige Tochtergesellschaft (GmbH) der Sparkasse hauptsächlich auf dem Gebiet der Anlageberatung tätig ist, ist hinsichtlich der Verpflichtung, seine Kunden ungefragt über die von ihm bei der empfohlenen Anlage erwartete Provision aufzuklären, wie ein freier Anlageberater zu behandeln (vgl. Senatsurteil vom 19. Juli 2012 aaO Rn. 14).

  • OLG München, 27.11.2012 - 5 U 1345/12  

    1. Die 100 %ige Tochtergesellschaft einer Bank, die ihre anlageberatende

    Die Rechtsprechung des III. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zu Aufklärungspflichten freier Berater einschließlich selbständiger Unternehmen der "Finanzgruppe" einer Sparkasse (Urteile vom 15.04.2010 - III ZR 196/09, WM 2010, 885; vom 03.03.2011 - III ZR 170/10, WM 2011, 640; vom 19.07.2012 - III ZR 308/11, WM 2012, 1574) bezieht sich auf anders gelagerte Sachverhalte und ist deshalb auf den vorliegenden Sachverhalt nicht übertragbar.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht