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   BGH, 19.08.1998 - 3 StR 336/98   

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Wird zitiert von ...  

  • BayObLG, 18.06.1999 - 1St RR 66/99  

    § 265 StGB a.F. als milderes Gesetz gegenüber § 263 Abs. 3 Nr. 5 StGB

    Ob der vertypte Milderungsgrund des § 49 Abs. 1 StGB im Einzelfall eingreift, ist im Rahmen des Vergleichs nach § 2 Abs. 3 StGB nicht zu berücksichtigen, vielmehr muß diese Frage dem Tatrichter überlassen bleiben (BGH vom 19.8.1998 3 StR 336/98).
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