Rechtsprechung
   BGH, 19.08.2004 - 5 StR 218/04   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 13 StGB; § 15 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 211 StGB; § 227 StGB; § 244 Abs. 2 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 261 StPO
    Mord aus niedrigen Beweggründen; Körperverletzung mit Todesfolge (Vorsatz und Zurechnung bei fortgesetzten Gewalthandlungen und Exzess eines einzelnen Mittäters); Beweiswürdigung (Verbot der Rekonstruktion der Hauptverhandlung; Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht oder der Nichtausschöpfung eines in der Hauptverhandlung verwendeten Beweismittels bei unerklärten eklatanten Widersprüchen zwischen Akten- und Urteilsinhalt in Ausnahmefällen); Garantenstellung infolge Ingerenz.

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de
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Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof entscheidet im Fall des "Potzlow-Mordes"

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof entscheidet im Fall des "Potzlow-Mordes"

  • nomos.de , S. 5 (Kurzinformation)

    Entscheidung im Fall des »Potzlow-Mordes«

Sonstiges

  • kobv.de (Dokument mit Bezug zur Entscheidung)

    Der Mordfall Marinus Schöberl

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ 2005, 93



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Wird zitiert von ... (5)  

  • BGH, 27.01.2011 - 4 StR 502/10  

    "Hells Angels"-Fall; Tötungsvorsatz; besonders schwerer Raub (Zueignungsvorsatz

    Handelt ein Mittäter aber mit zumindest bedingtem Tötungsvorsatz, ein anderer dagegen nur mit Verletzungsvorsatz, so ist letzterer - wenn er den tödlichen Ausgang für das Opfer vorhersehen konnte - zwar nicht wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts, aber wegen Körperverletzung mit Todesfolge strafbar (BGH, Urteil vom 19. August 2004 - 5 StR 218/04, NStZ 2005, 93 m. Anm. Heinrich).
  • BGH, 28.11.2007 - 2 StR 477/07  

    Mord (niedrige Beweggründe; motivlose Tötung; Verdeckungsabsicht; eskalierendes

    Dies würde eine Zäsur voraussetzen (vgl. BGH NStZ 2005, 93, 94; MK-Schneider StGB § 212 Rdn. 70; Tröndle/Fischer StGB 54. Aufl. § 212 Rdn. 12; jew. m.w.N.), deren Feststellung sich mit der Annahme eines "immer mehr eskalierenden" einheitlichen Geschehens kaum vereinbaren ließe.
  • BGH, 26.01.2005 - 5 StR 290/04  

    Abgrenzung von Totschlag und schwerer Körperverletzung (Tötungsvorsatz bei

    Die gegenseitige Zurechnung der verschiedenen körperlichen Mißhandlungen der beiden Opfer einschließlich der Zufügung schließlich tödlicher Verletzungen ist rechtsfehlerfrei erfolgt; nach den Feststellungen bestand zwischen allen drei Angeklagten das unausgesprochene Einverständnis darüber, die beiden ihnen körperlich weit unterlegenen und sich nicht wehrenden Geschädigten zu mißhandeln (vgl. auch BGH, Urteil vom 19. August 2004 - 5 StR 218/04).
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  • BGH, 23.08.2011 - 4 StR 308/11  

    Strafschärfende Berücksichtigung der subsidiären einfachen vorsätzlichen

    Auch in diesem Fall tritt das Körperverletzungsdelikt aus Gründen der Gesetzeskonkurrenz hinter das vorsätzliche Tötungsdelikt zurück (vgl. BGH, Urteile vom 14. September 1993 - 1 StR 435/93, BGHR StGB § 223b Konkurrenzen 2, und vom 19. August 2004 - 5 StR 218/04, NStZ 2005, 93, 94).
  • BGH, 30.08.2006 - 2 StR 198/06  
    Der Tatbestand des § 224 StGB wird hier von demjenigen der Körperverletzung mit Todesfolge nach § 227 StGB konsumiert (vgl. BGHR StGB § 227 Todesfolge 4; Tröndle/Fischer § 227 Rdn. 12).
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