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   BGH, 19.09.1995 - 1 StR 541/95   

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 57
  • StV 1996, 605



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Wird zitiert von ... (3)  

  • BGH, 05.11.2002 - 4 StR 435/02  

    Strafaussetzung zur Bewährung (besonderer Umstand der begonnenen Therapie;

    Die Vollstreckung einer wegen einer exhibitionistischen Handlung gemäß § 176 Abs. 3 Nr. 1 StGB verhängten Freiheitsstrafe kann trotz ungünstiger Zukunftsprognose (§ 56 Abs. 1 StGB) zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn zu erwarten ist, dass der Täter erst nach einer längeren Heilbehandlung keine weiteren einschlägigen Taten mehr begehen wird (§ 183 Abs. 3 i.V.m. Abs. 4 Nr. 2 StGB; vgl. BGH StV 1996, 605 f.; BGHR StGB § 183 Abs. 3 Heilbehandlung, längere 2, 3, 4).

    Das Landgericht hat nicht bedacht, daß die Vollstreckung einer - wie hier - wegen einer exhibitionistischen Handlung gemäß § 176 Abs. 3 Nr. 1 StGB verhängten Freiheitsstrafe trotz ungünstiger Zukunftsprognose (§ 56 Abs. 1 StGB) zur Bewährung ausgesetzt werden kann, wenn zu erwarten ist, daß der Täter erst nach einer längeren Heilbehandlung keine weiteren einschlägigen Taten mehr begehen wird (§ 183 Abs. 3 i.V.m. Abs. 4 Nr. 2 StGB; vgl. BGH StV 1996, 605 f.; BGHR StGB § 183 Abs. 3 Heilbehandlung, längere 2, 3, 4).

  • BGH, 24.03.1998 - 1 StR 31/98  

    StGB § 176, § 183, § 56, § 56 c

    In derartigen Fällen ist eine Strafaussetzung auch dann möglich, wenn die Voraussetzungen von § 56 Abs. 1 StGB noch nicht vorliegen (BGHSt 34, 150, 151; BGH StV 1996, 605, 606).
  • OLG Stuttgart, 31.07.2006 - 2 Ss 346/06  

    Freiheitsstrafe wegen exhibitionistischer Handlungen: Aussetzung zur Bewährung

    § 183 Abs. 3 StGB erweitert damit die Möglichkeit einer Strafaussetzung zur Bewährung für exhibitionistische Täter mit regelmäßig sehr hoher Rückfallgefahr (BGHSt 34, 150; BGH NJW 1998, 3429; StV 1996, 605 f.; NStZ-RR 2003, 110).
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