Rechtsprechung
| BGH, 19.09.2003 - V ZR 319/01 |
Volltextveröffentlichungen (12)
mehr- aufrecht.de
Internet-Pay-TV via Kabel
- rws-verlag.de
Anspruch des Kabelnetzbetreibers gegen Anbieter von digitalen Programmen und Mediendiensten auf Unterlassung der Signaleinspeisung in sein Netz
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 1004
Zur Einleitung von Programmen ist die Zustimmung des Kabelnetzbetreibers erforderlich - NWB SteuerXpert START
BGB § 1004
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einspeisung und Durchleitung von Programm und Dienstsignalen in ein Kabelnetz gegen den Willen des Betreibers
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Telekommunikationsrecht - Kabelbetreiber darf fremde Programme verbieten
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Kommunikation & Recht(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Internetangebot im privaten Kabelnetz
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Anspruch des Kabelnetzbetreibers gegen Anbieter von digitalen Programmen und Mediendiensten auf Unterlassung der Signaleinspeisung in sein Netz
Kurzfassungen/Presse (7)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Streit um Internetangebot in privatem Kabelnetz
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Streit um Internetangebot in privatem Kabelnetz
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Wer fremde Kabelnetze nutzen will, muss die Zustimmung des Betreibers einholen und ggf. ein Entgelt zahlen
- dr-bahr.com (Pressemitteilung)
Streit um Internetangebot in privatem Kabelnetz
- heise.de (Pressebericht, 19.09.2003)
Internet-Vermarktung über fremde Kabelnetze kostenpflichtig
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Streit um Internetangebot in privatem Kabelnetz
- lto.de (Kurzinformation)
Unterlassungsansprüche eines Kabelnetzbetreibers gegen Störungen Dritter
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Anmerkung zu BGH - 19.9.2003 - V ZR 319/01 - Anspruch gegen den Betreiber eines Kabelnetzes auf Unterlassung der Signaldurchleitung gemäß § 1004 Abs. 1 BGB" von Prof. Dr. Dirk Olzen und Sebastian Köhler, original erschienen in: JR 2004, 372 - 373.
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 156, 172
- NJW 2003, 3762
- ZIP 2003, 2258
- GRUR 2004, 530
- NZM 2004, 75
- WM 2004, 735
- MMR 2004, 29
- K&R 2004, 31
- ZUM 2004, 68
- afp 2004, 114
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 04.02.2005 - V ZR 142/04
Immobilien - Beseitigung von Bodenkontamination
Hierunter ist jeder dem Inhalt des Eigentums (§ 903 BGB) widersprechende Zustand zu verstehen (Senat, BGHZ 66, 37, 39; 156, 172, 175;… Urt. v. 22. September 2000, V ZR 443/99, NJW-RR 2001, 232;… Urt. v. 24. Januar 2003, V ZR 175/02, NJW-RR 2003, 953, 954). - BGH, 29.06.2010 - KZR 31/08
GSM-Wandler
d) Die Nutzung des E-Plus-Mobilfunknetzes durch call media ohne Einverständnis von E-Plus oder deren Muttergesellschaft zu dem gewerblichen Zweck, für ihre Kunden Festnetzgespräche an E-Plus-Mobilfunkkunden zuzustellen, stellt ferner eine Beeinträchtigung des Eigentums der Muttergesellschaft von E-Plus an ihrem Mobilfunknetz dar (vgl. BGH, Urt. v. 19.9.2003 - V ZR 319/01, BGHZ 156, 172, 175 ff.).
