Rechtsprechung
| BGH, 19.10.1993 - VI ZR 56/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Jurion
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umfang des Schadensersatzanspruchs bei Erwerbsunfähigkeit des Verletzten
Kurzfassungen/Presse
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1994, 131
- MDR 1994, 673
- NZV 1994, 63
- VersR 1994, 186
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 05.10.2010 - VI ZR 186/08
Schadensrecht - Prognose für die Ermittlung des Erwerbsschadens bei jungem Kind
Auch wenn der Kläger aktivlegitimiert sein sollte, weil das Schadensereignis vor dem 1. Juli 1983 lag (vgl. §§ 119, 120 Abs. 1 SGB X), kommt der Ersatz eines Rentenverkürzungsschadens nur unter den vom erkennenden Senat entwickelten Voraussetzungen in Betracht (vgl. etwa Urteile vom 12. April 1983 - VI ZR 126/81, BGHZ 87, 181 = VersR 1983, 663 und vom 19. Oktober 1993 - VI ZR 56/93, VersR 1994, 186 f. m.w.N.). - BGH, 26.09.1995 - VI ZR 245/94
Begrenzung des Anspruchs auf Ersatz von Erwerbsschäden
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist eine Verdienstausfallrente auf die voraussichtliche Dauer der Erwerbstätigkeit des Verletzten, wie sie sich ohne den Unfall gestaltet hätte, zu begrenzen (Urteile vom 20. November 1984 - VI ZR 169/83 - VersR 1985, 90, 91 zu III.; vom 10. November 1987 - VI ZR 290/86 - VersR 1988, 464, 465; vom 30. Mai 1989 - VI ZR 193/88 - VersR 1989, 855, 857; vom 19. Oktober 1993 - VI ZR 56/93 - VersR 1994, 186 ; und vom 27. Juni 1995 - VI ZR 165/94).Dieser Zeitpunkt für die Begrenzung der Verdienstausfallrente, der durch den letzten Tag des Monats markiert wird, in dem der Arbeitnehmer sein 65. Lebensjahr vollendet, ist auch bei Frauen.maßgebend (vgl. Senatsurteil vom 19. Oktober 1993 aaO.).
- BGH, 23.09.2003 - VI ZR 395/02
Verfahrensrecht - Verzögert verspätetes Bestreiten die Erledigung d. Verfahrens?
Die Einnahmen rührten zudem nicht ausschließlich aus der Tätigkeit eines Dritten her, sondern waren nur durch die Mitarbeit der Klägerin möglich, die diese sich nicht schadensmindernd anrechnen lassen muß (vgl. Senatsurteile vom 25. September 1973 - VI ZR 97/71 - VersR 1974, 142, 143; vom 19. Oktober 1993 - VI ZR 56/93 - VersR 1994, 186, 187).
- KG, 23.07.2001 - 12 U 980/00 Es handelte sich um eine überobligationsmäßige Tätigkeit (vgl. BGH, NJW 1994, 131 = MDR 1994, 673) auf einem "Schonarbeitsplatz" (…Gutachten Prof. Dr. W vom 5. Juli 1999, S. 3 und 7 = Bl. 54 und 58 d.A.).
Zumal angesichts der vom Gutachter W konstatierten weiteren Minderung der Erwerbsfähigkeit stellt es aber kein Mitverschulden dar, daß die Klägerin die Arbeit nach sieben Jahren wieder aufgegeben hat; Leistungen, die ein Geschädigter aufgrund einer "überobligationsmäßigen" Erwerbstätigkeit erhält, also einer Beschäftigung, ohne hierzu im Rahmen der Schadensminderungspflicht gegenüber dem Schädiger gehalten zu sein, dürfen diesem nicht zugute kommen (BGH, Urt. v. 19.10.1993 - VI ZR 56/93 -, NJW 1994, 131, 133 = MDR 1994, 673;… Küppersbusch, a.a.O.).
- OLG Oldenburg, 06.02.2008 - 5 U 34/07
Umfang des Schadensersatzes bei Körperverletzung; Ersatzfähigkeit von Fahrtkosten …
Der im Urteil des Bundesgerichtshofes vom 28.04.1992 (BGH NJW 1994, 131, 132) behandelte Fall ist schon mit der hier vorliegenden Konstellation nicht im Ansatz vergleichbar, da dort feststand, dass die Klägerin aufgrund einer Querschnittslähmung ihre bisherige berufliche Tätigkeit dauerhaft nicht mehr ausüben konnte, während der Kläger im vorliegenden Fall bei vorübergehender gesundheitlicher Beeinträchtigung die Überobligation seines Arbeitseinsatzes darzulegen hatte. - BGH, 04.06.1996 - VI ZR 227/94
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
Anhaltspunkte dafür, daß es sich hier um eine überobligationsmäßige Leistung handelt, die nicht anrechenbar wäre, sind nicht erkennbar (vgl. Senatsurteil vom 19. Oktober 1993 - VI ZR 56/93 - VersR 1994, 186, 187). - OLG Köln, 26.05.1999 - 5 U 236/98 Dies kann unter Umständen auch die Verpflichtung beinhalten, schon bei Entstehen der Beiträgslücken dafür Sorge zu tragen, daß die schadensbedingte Verkürzung späterer Versicherungsleistungen von vornherein ausgeschlossen ist (vgl. BGH NJW 94, 131; Senatsurteil vom 15.01.1997 - 5 U 39/95 -).
