Rechtsprechung
   BGH, 19.10.1999 - 5 StR 336/99   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 73 Abs. 3 StGB
    Verfall gegen Drittbegünstigte (Abgrenzung von Vertretungsfällen, Verschiebungsfällen und Erfüllungsfällen; Unmittelbarkeit).

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Verwendung der Tatbeute zur Erfüllung eines Rechtsgeschäfts: Zulässige Anordnung des Verfalls gegenüber dem Dritten?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 73 Abs. 3

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 45, 235
  • NJW 2000, 297
  • NStZ 2000, 34 (Ls.)
  • StV 2000, 130
  • StV 2000, 73 (Ls.)
  • DB 2000, 1611
  • JR 2000, 509



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Wird zitiert von ... (35)  

  • BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvR 1520/01  

    Geldwäsche

    Die mit seiner eigenen Beschuldigtenstellung augenfällig gewordene Interessenkollision hindert den Wahlverteidiger daran, seine Beistandsfunktion angemessen wahrzunehmen (vgl. BGHSt 45, 235 ).
  • BGH, 30.05.2008 - 1 StR 166/07  

    Versendung standardisierter Gewinnmitteilungen und Geschenkversprechen im

    Werden nämlich Organe, Vertreter oder Beauftragte (§ 14 StGB) oder sonstige Angehörige einer Organisation gerade mit dem Ziel tätig, dass bei dieser infolge der Tat eine Vermögensmehrung eintritt, ist die Organisation im Erfolgsfall Drittbegünstigte (sog. Vertretungsfall; vgl. BGHSt 45, 235, 245).

    Zudem ist die P. Drittbegünstigte nach § 73 Abs. 3 StGB, da die "Vermietung" in ihrem Interesse auf Anweisung der für sie handelnden Angeklagten G. und D. erfolgte (sog. Vertretungsfall; vgl. BGHSt 45, 235, 245).

    Da die zur I. - Gruppe gehörenden Gesellschaften von den Angeklagten vertreten wurden und durch deren Taten erst komplexe Geldkreisläufe in diesem zusammenwirkenden Firmengeflecht in Gang gesetzt wurden (vgl. BGHSt 45, 235, 245 f.; siehe oben IV 1 a), unterliegt bei jeder dieser Gesellschaften grundsätzlich das von ihr Erlangte bzw. das an sie Weitergeleitete dem (Wertersatz-)Verfall.

  • BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05  

    Steuerhinterziehung (Selbstbelastungsfreiheit: Versteuerung von

    Zudem muss die Abschöpfung spiegelbildlich dem Vermögensvorteil entsprechen, den der Täter gerade aus der Tat gezogen hat; dies setzt eine Unmittelbarkeitsbeziehung zwischen Tat und Vorteil voraus (vgl. BGHSt 45, 235, 247 f.; 47, 260, 269; Schmidt in LK 11. Aufl. § 73 Rdn. 17; Eser in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 73 Rdn. 16; jeweils m.w.N.).
mehr
  • BVerfG, 14.06.2004 - 2 BvR 1136/03  

    Zur Anordnung des dinglichen Arrests im Strafverfahren

    In seiner Entscheidung vom 13. November 1996 - 3 StR 482/96 -, NStZ-RR 1997, S. 262 hat der BGH dazu verdeutlicht, dass zunächst Feststellungen darüber zu treffen sind, inwieweit die jeweiligen Mittäter eigene Verfügungsgewalt erlangen und ob nicht ein Vertretungsfall im Sinne von § 73 Abs. 3 StGB vorliegt, bei welchem der Tatvorteil unmittelbar von einem Dritten erlangt worden ist (zur Frage, wer als Dritter in Betracht kommt, vgl. OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Juni 1999, - 5 Ss 52/99-36/99I -, wistra 1999, S. 477, zu einer GmbH als Dritter, sowie die Grundsatzentscheidung des BGH vom 7. Dezember 2000 - 5 StR 336/99 -, BGHSt 45, 235-249).

    Dementsprechend werden die Fälle, in denen ein Täter für eine juristische Person handelt, in Literatur und Rechtsprechung stets im Zusammenhang mit § 73 Abs. 3 StGB erörtert (vgl. BGHSt 45, 235; Eser in: Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl., § 73, Rn. 35; Lackner in: Lackner/Kühl, StGB, 24. Aufl., § 73, Rn. 9; Tröndle/Fischer, § 73, Rn. 21).

  • BGH, 04.07.2001 - 2 StR 513/00  

    Geldwäsche bei Strafverteidigerhonorar

    ee) Die beiläufige Erwägung in BGHSt 45, 235, 248 steht nicht entgegen, da die Angeklagten als Zahlungsempfänger im vorliegenden Fall gerade nicht gutgläubig waren.
  • BGH, 21.08.2002 - 1 StR 115/02  

    Abschöpfung des Taterlöses bei Embargoverstößen

    Hier liegt ein sog. Vertretungsfall im weiteren Sinne vor ( BGHSt 45, 235, 245) vor, denn die Angeklagten handelten als Angestellte der S. GmbH zugunsten des Unternehmens, noch dazu mit ausdrücklicher Billigung der Geschäftsführer.
  • OLG Hamburg, 10.12.2004 - 1 Ws 216/04  

    Verfall oder Arrest gegen Drittbeteiligte bei Vermischung des Taterlöses in

    Der Verfall oder Arrest beim Drittbeteiligten ( § 73 Abs. 3 StGB) ist in einem Verschiebungsfall (BGHSt 45, 235, 246f) auch dann möglich, wenn sich der Taterlös im Verlauf der für die Verschiebung typischerweise notwendigen Rechtsgeschäfte mit legalen Vermögensbestandteilen vermischt und erst nach einer solchen Vermischung an den Dritten weitergeleitet wird.

    Das Landgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass der Transfer von Teilen der Taterlöse als Verschiebungsfall und nicht als Erfüllungsfall (BGHSt 45, 235, 246f) einzuordnen ist, so dass im Hauptsacheverfahren gemäß § 73 Abs. 3 StGB der Verfall oder der Verfall von Wertersatz bei der Nebenbeteiligten angeordnet werden kann.

    Für wirtschaftsstrafrechtliche Großverfahren, wozu auch das vorliegende Verfahren gehört, ist es typisch, dass von den Tätern ein komplexer, schwer zu durchschauender Geldkreislauf in Gang gesetzt wird, um den Tatumfang und den Verbleib der Tatbeute zu verschleiern ( so auch: BGHSt 45, 235, 246).

    Sinn und Zweck der Prüfung der Zahlungsflüsse ist es einzig, im Wege einer Gesamtschau festzustellen, ob zwischen dem ursprünglichen Taterlös und dem bei dem Dritten im Sinne des § 73 Abs. 3 StGB zu sichernden Betrag der vom BGH (BGHSt 45, 235, 244) geforderte Bereicherungszusammenhang - wie oben dargestellt - besteht, oder ob durch nicht bemakelte Forderungen eine Zäsurwirkung zugunsten des Dritten eingetreten ist, was vorliegend gerade nicht der Fall ist.

  • OLG Hamburg, 06.01.2000 - 2 Ws 185/99  

    Entgegennahme von Verteidigerhonorar als Geldwäsche

    Damit ist eine Interessenkollision vorgezeichnet, die der Aufgabe des Strafverteidigers diametral entgegensteht (vgl. zu dieser Problematik auch BGH, NJW 2000, 297).

    Er hat entschieden, es sei schwerlich mit dem rechtsstaatlichen Gebot einer geordneten und effektiven Verteidigung in Einklang zu bringen, wenn ein Verteidiger wegen seiner nicht bemakelten Honorarforderung (die möglicherweise mit bemakeltem Geld erfüllt worden ist) Gefahr liefe, in Strafverfahren zum Verfallsbeteiligten zu werden, denn der dadurch entstehende Interessenkonflikt sei nicht mit der Aufgabe des Strafverteidigers zu vereinbaren (BGH, NJW 2000, 297).

    Damit könnte der Rechtsanwalt jederzeit in die Rolle eines Verfallsbeteiligten gedrängt und so in einen Interessenkonflikt zwischen Eigen- und Mandanteninteresse verwickelt werden (vgl. zum Verfall: BGH, NJW 2000, 297).

  • BGH, 14.09.2004 - 1 StR 202/04  

    Verfallsanordnung wegen Rüstungsexporten in den Iran auf dem Umweg über Dubai

    Dies gilt auch dann, wenn die Unternehmensleitung gutgläubig ist (vgl. zum Ganzen bereits BGHSt 45, 235).

    Es bedurfte hierzu keiner Organstellung des W. Daß auch Taten von Angestellten einer betrieblichen Organisation dieser im Sinne des § 73 Abs. 3 StGB zugeordnet werden können - und zwar auch dann, wenn die Unternehmensleitung gutgläubig ist - , hat der Bundesgerichtshof ebenfalls bereits grundsätzlich entschieden ( BGHSt 45, 235).

  • BGH, 28.11.2000 - 5 StR 371/00  

    Verfall; Steuerhinterziehungen; Bestehende Steuerforderungen; Aus einer Tat

    aa) Ob nach § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB Steueransprüche des Staates die Anordnung des Verfalls ausschließen können, hat der Bundesgerichtshof bislang nicht ausdrücklich entschieden (vgl. hierzu BGHSt 45, 235, 248; BGH, Beschl. vom 16. August 1978 - 3 StR 288/78).
  • OLG Karlsruhe, 16.10.2007 - 3 Ws 308/07  

    Strafrechtliches Risiko für Ehegatten bei Zusammenveranlagung

  • BGH, 29.06.2010 - 1 StR 245/09  

    Versuchter Betrug (Manipulationen der Umsatz- und Ertragszahlen am Neuen Markt;

  • OLG Jena, 27.07.2004 - 1 Ws 234/04  

    Vermögensabschöpfung

  • BGH, 13.07.2010 - 1 StR 239/10  

    Verfall von Wertersatz nach Steuerhinterziehung (Verschiebungsfälle;

  • BGH, 12.08.2003 - 1 StR 127/03  

    Verfall (Bruttoprinzip; Erlangen); Verfall des Wertersatzes.

  • BGH, 07.12.2000 - 4 StR 485/00  

    Grenzen der Verfallsanordnung gegen Dritte gemäß § 73 Abs. 3 StGB

  • BGH, 29.02.2012 - 2 StR 639/11  

    Auffangrechtserwerb (entgegenstehende Ansprüche Dritter; Wertersatzverfall

  • OLG Köln, 08.08.2003 - 2 Ws 433/03  

    Auswirkungen der Insolvenz einer --nicht unmittelbar am Strafverfahren

  • OLG Celle, 08.10.2007 - 2 Ws 296/07  

    Arrestvollstreckung: Antragsberechtigung des Insolvenzverwalters

  • LG Hamburg, 21.03.2012 - 608 KLs 8/11  

    Abo-Fallen sind gewerbsmäßiger Betrug // Auch Anwalt verurteilt, der für die

  • OLG Frankfurt, 10.10.2005 - 3 Ws 860/05  

    Anordnung des erweiterten Verfalls nach Tod des Täters und Eigentumsübergang auf

  • BGH, 20.07.2006 - StB 9/06  

    Voraussetzungen des Verfalls gegen einen Drittbegünstigten

  • AG Kleve, 25.11.2004 - 37 Ds 400 Js 267/04  
  • OLG Düsseldorf, 31.05.2010 - 24 U 208/09  

    Rechtsanwälte - Pflichten des Rechtsanwalts bei Vergleichsverhandlungen

  • OLG Karlsruhe, 13.08.2004 - 3 Ws 159/04  

    Entschädigung des Verletzten durch einen Tatbeteiligten: Antrag des

  • OLG Frankfurt, 17.12.2008 - 2 Ss OWi 582/08  

    Voraussetzungen einer Verfallanordnung im selbständigen Verfallsverfahren;

  • OLG Köln, 25.09.2007 - 2 Ws 469/07  

    Anordnung von Wertverfall gegen einen Dritten; Verschiebefall und mittelbarer

  • LG Hildesheim, 23.04.2007 - 25 Qs 2/07  

    Anordnung des dinglichen Arrests in das Vermögen eines gutgläubigen Dritten:

  • LG Wuppertal, 11.08.2004 - 26 KLs 835 Js 19/01  

    Strafrecht

  • OLG Köln, 23.09.2009 - 2 Ws 440/09  

    Anordnung des dinglichen Arrestes in das Vermögen eines Dritten zur Sicherung

  • OLG Celle, 08.10.2007 - 2 Ws 294/07  

    Rechtstellung des Insolvenzverwalters hinsichtlich strafprozessual gepfändeter

  • OLG Stuttgart, 19.01.2012 - 1 Ss 730/11  

    Ordnungswidrigkeitenverfahren; Einspruch gegen den Bußgeldbescheid durch den

  • AG Stuttgart, 03.11.2005 - 27 Gs 1368/05  

    Maklertätigkeit ohne erforderliche Erlaubnis und ohne Gewerbeanmeldung: Anordnung

  • LG Hildesheim, 05.09.2006 - 25 Qs 6/06  

    Dinglicher Arrest: Arrestanordnung zum Zwecke der Rückgewinnungshilfe bei

  • OLG Düsseldorf, 02.04.2009 - 1 Ws 119/09  
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