Rechtsprechung
   BGH, 19.10.2004 - X ZR 142/03   

Volltextveröffentlichungen (8)

mehr
  • IWW
  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Haftung wegen Eigentumsverletzung: Beweislast für die Einwilligung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Darlegungs- und Beweislast für die Einwilligung in eine Eigentumsverletzung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauvertrag - Eigentumsverletzung im Zusammenhang mit Werkleistungen: Beweislast

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beweislast bei Eigentumsverletzungen im Zusammenhang mit Werkleistungen (IBR 2005, 1142)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 2005, 172
  • MDR 2005, 675
  • VersR 2005, 282
  • DB 2005, 333 (Ls.)
  • BauR 2005, 447 (Ls.)
  • BauR 2005, 96
  • IBR 2005, 1142
  • ZfBR 2005, 176



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)  

  • BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 36/06  

    Immobilien - Einseitige Tariferhöhung durch Gasversorger: Billigkeitskontrolle!

    Ansprüche aus Vertrags- und aus Deliktsrecht sind jeweils nach ihren Voraussetzungen, ihrem Inhalt und ihrer Durchsetzung selbständig zu beurteilen und folgen ihren eigenen Regeln (BGHZ 46, 140, 141; 101, 337, 344; BGH, Urteil vom 19. Oktober 2004 - X ZR 142/03, NJW-RR 2005, 172, unter 2).

    Abweichungen von diesem Grundsatz kommen nur ganz ausnahmsweise in Betracht und beschränken sich typischerweise auf Fallgestaltungen, in denen die deliktischen Ansprüche den Zweck einer für den vertraglichen Anspruch geltenden Vorschrift vereiteln und die gesetzliche Regelung im Ergebnis aushöhlen würden (vgl. BGH, Urteil vom 19. Oktober 2004, aaO).

  • BGH, 30.11.2004 - X ZR 133/03  

    AGB - Kundenbenachteiligung durch AGB unwirksam

    In einer solchen Situation muß das Revisionsgericht, so es für die Entscheidung auf die betreffende Feststellung ankommt, die Sache in der Regel an das Berufungsgericht zurückverweisen (vgl. Sen.Urt. v. 19.10.2004 - X ZR 142/03 unter II 3, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BGH, 27.01.2005 - VII ZR 158/03  

    Bauvertrag - Reichweite der Deliktshaftung ggü. Auftraggeber bei Bauschäden

    Dazu gehören die Fälle, in denen durch eine fehlgeschlagene Baumaßnahme in das Bauwerk eingebrachte Sachen beschädigt werden (BGH, Urteil vom 24. April 1974 - VII ZR 114/73, NJW 1975, 1316) oder das Grundstück beschädigt wird (BGH, Urteil vom 9. März 2004 - X ZR 67/01, BauR 2004, 1798, 1799; Urteil vom 19. Oktober 2004 - X ZR 142/03, zur Veröffentlichung bestimmt).
mehr
  • BAG, 21.06.2012 - 8 AZR 188/11  

    Benachteiligung aufgrund eines durch § 1 AGG gebotenen Merkmals (Alter) -

    Ausnahmen kommen aber dann in Betracht, wenn einer gesetzlichen Einschränkung der Vertragshaftung zu entnehmen ist, dass die Möglichkeit des Geschädigten, nach einem Ausschluss mit seinem vertraglichen Schadensersatzanspruch auf den aus demselben Sachverhalt hergeleiteten deliktischen Anspruch auszuweichen, jedenfalls den Zweck einer für den vertraglichen Schadensersatzanspruch geltenden gesetzlichen Vorschrift vereiteln und diese gesetzliche Regelung im Ergebnis aushöhlen würde (vgl. BGH 19. Oktober 2004 - X ZR 142/03 - zu 2 der Gründe mwN, NJW-RR 2005, 172; Palandt/Sprau 71. Aufl. Einf. v. § 823 Rn. 5).
  • OLG Düsseldorf, 20.08.2009 - 15 U 100/08  

    Haftung des nicht wirksam beauftragten Werkunternehmers für Schäden am Eigentum

    Im Falle der Verletzung des Eigentums des (vermeintlichen) Bestellers durch einen Unternehmer hat dieser das Bestehen eines Werkvertrages zu beweisen (vgl. BGH NJW-RR 2005, 172 - in Juris Rn. 9).
  • OLG Düsseldorf, 05.08.2009 - 15 U 100/08  
    Im Falle der Verletzung des Eigentums des (vermeintlichen) Bestellers durch einen Unternehmer hat dieser das Bestehen eines Werkvertrages zu beweisen (vgl. BGH NJW-RR 2005, 172 - in Juris Rn. 9).
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht