Rechtsprechung
   BGH, 19.11.2002 - X ZR 243/01   

Volltextveröffentlichungen (8)

mehr
  • IWW
  • hs-heilbronn.de , S. 1

    § 651a BGB; § 8 AGBG
    Transparenzverstoß einer Preisanpassungsklausel in Reiseverträgen - Kerosinzuschlag I

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Fassung einer Preiserhöhungsklausel in AGB eines Reiseveranstalters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Reiserecht - AGB-Prüfung von Preiserhöhungsklauseln

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof zu Preiserhöhungsklauseln in Geschäftsbedingungen von Reiseveranstaltern

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof zu Preiserhöhungsklauseln in Geschäftsbedingungen von Reiseveranstaltern

  • bus-recht (Kurzinformation)

    Preisanpassungsklausel: Reiseveranstalter

mehr
  • financialmind.de (Kurzinformation)

    Bestätigte Preise dürfen nicht erhöht werden

  • NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
  • fuehrich.de (Leitsatz)

    Kerosinklausel unwirksam I (Alltours)

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Preiserhöhungsklauseln in Geschäftsbedingungen von Reiseveranstaltern

  • RA Kotz (Kurzinformation)

    Reiseveranstalter darf die Reisepreise nach Buchung nicht einfach erhöhen!

  • lifeandlaw.de (Pressemitteilung)

    Preiserhöhungsklauseln in Geschäftsbedingungen von Reiseveranstaltern

Besprechungen u.ä. (3)

  • hs-heilbronn.de , S. 5 (Entscheidungsbesprechung)

    Die (intransparenten) Urteile des BGH zu Reisepreisänderungsklauseln - Kerosinzuschlag I und II - Bewertung und Folgerungen (RA Prof. Dr. Ronald Schmid, Frankfurt a.M.)

  • hs-heilbronn.de , S. 6 (Entscheidungsbesprechung)

    Preiserhöhungsklausel beim Reisevertrag unwirksam (Prof Dr. Ernst Führich, Kempten)

  • hs-heilbronn.de , S. 9 (Entscheidungsbesprechung)

    Überlegungen zur Formulierung der reisevertraglichen Preiserhöhungsklausel auf der Grundlage der Urteile des BGH vom 19.11.2002 (Univ.-Prof. Dr. Hans-Werner Eckert)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Bürgerliches Gesetzbuch, §§ 307 Abs. 1, 309 No. 1, und 651a Abs. 3 ; Gesetz zur Regelung des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen, § 8
    Angleichung der Rechtsvorschriften

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2003, 507
  • MDR 2003, 376 (Ls.)



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)  

  • BGH, 17.02.2004 - XI ZR 140/03  

    Kapitalanlage - Zinsänderungsklauseln bei langfristig angelegten Sparverträgen

    Die formularmäßige Vereinbarung eines solchen Leistungsbestimmungsrechts unterliegt deshalb der Inhaltskontrolle (vgl. BGHZ 82, 21, 23; 94, 335, 337 f.; 97, 212, 215; 118, 126, 130 f.; BGH, Urteil vom 19. November 2002 - X ZR 243/01, NJW 2003, 507, 508).

    Ihr stünde bereits die genannte Unklarheitenregel entgegen, die sich jedenfalls im Verbandsprozeß dahin auswirkt, daß bei der Prüfung der Wirksamkeit einer Klausel die kundenfeindlichste Auslegung zugrunde zu legen ist (vgl. BGHZ 139, 190, 199; Senatsurteil BGHZ 150, 269, 275; BGH, Urteil vom 19. November 2002 - X ZR 243/01, NJW 2003, 507, 509 f.).

  • BGH, 19.11.2002 - X ZR 253/01  

    Reiserecht - Pauschalreiseverträge

    Das begegnet keinen rechtlichen Bedenken (vgl. Sen. Urt. v. 19.11.2002 - X ZR 243/01, zur Veröffentlichung bestimmt) und wird von der Revision auch nicht angegriffen.

    a) Aus dem eindeutigen Wortlaut des § 651 a Abs. 3 Satz 1 BGB a.F., der Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie des Rates vom 13. Juni 1990 über Pauschalreisen insoweit wortlautgetreu umgesetzt hat, ergibt sich, daß die vom Gesetz geforderten genauen Angaben zur Berechnung der Preiserhöhung im Vertrag enthalten sein müssen und eine erst in den nach der InformationsVO gebotenen Informationen enthaltene oder nach Vertragsschluß versandte Information darüber, wie sich die in dem Vertrag vereinbarte Preiserhöhung berechnet, den gesetzlichen Anforderungen nicht genügt (vgl. Sen.Urt. v. 19.11.2002 - X ZR 243/01).

    Sie ist mit dem dargelegten Inhalt wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot des § 9 Abs. 1 AGBG unwirksam, da das Transparenzgebot nicht nur erfordert, daß der Kunde aus der Klausel ersehen kann, welcher Reisepreis (der Katalogpreis oder der im Vertrag gegebenenfalls abweichend vereinbarte Preis) der Forderung nach einem erhöhten Entgelt zu Grunde liegt (vgl. Sen.Urt. v. 19.11.2002 - X ZR 243/01), sondern auch, daß der Kunde aus der Klausel ersehen kann, ob vor oder nach Vertragsschluß eingetretene Kostensteigerungen Anlaß für die Forderung nach einem erhöhten Reisepreis sind.

  • BGH, 30.09.2003 - X ZR 244/02  

    Reiserecht - Unangemessene Benachteiligung in AGB

    Mit diesem Inhalt genügt die Klausel nicht den Anforderungen des Transparenzgebots (zum Transparenzgebot vgl. zuletzt Sen. Urt. v. 15.10.2002 - X ZR 243/01, NJW 2003, 507 und v. 19.11.2002 - X ZR 253/01, NJW 2003, 746).
mehr
  • OLG Frankfurt, 08.02.2007 - 1 U 184/06  

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Wirksamkeit nicht konkretisierter

    Das Widerspruchsrecht des Kunden nach der Klausel Nr. A XIV 2 bezieht sich jedenfalls bei im Verbandsprozess im Falle von Unklarheiten gebotener kundenfeindlicher Auslegung (vgl. etwa BGH NJW 2003, 507, 509 f.; 1985, 855, 856; st. Rspr.) allein auf das nach dieser Klausel durchgeführte Abänderungsverfahren.

    (1) Preisänderungsvorbehalte, die nicht nach § 309 Nr. 1 BGB unzulässig sind, sind an der Generalklausel des § 307 BGB zu messen (vgl. BGH NJW 2003, 507, 508; 1980, 2518, 2519; BGHZ 82, 21, 23).

    Für ihre Wirksamkeit kommt es entscheidend darauf an, dass der Vertragspartner des Verwenders den Umfang der auf ihn zukommenden Preissteigerungen bei Vertragsschluss aus der Formulierung der Klausel erkennen und die Berechtigung einer von dem Klauselverwender vorgenommenen Erhöhung an der Ermächtigungsklausel selbst messen kann (vgl. BGH NJW 2003, 507, 509; 746, 747; 1980, 2518, 2519).

  • BGH, 06.04.2011 - VIII ZR 66/09  

    Energierecht - Preisanpassungsklausel in Fernwärmelieferverträgen

    Das Transparenzgebot nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB verlangt, dass der Kunde den Umfang der auf ihn zukommenden Preissteigerungen aus der Formulierung der Klausel erkennen und die Berechtigung einer vom Klauselverwender vorgenommenen Erhöhung an der zu Preisänderungen ermächtigenden Klausel selbst messen kann (Senatsurteil vom 26. Mai 1986 - VIII ZR 218/85, NJW 1986, 3134 unter B II 2 a; BGH, Urteile vom 19. November 2002 - X ZR 243/01, NJW 2003, 507 unter III 2 a, und vom 15. November 2007 - III ZR 247/06, WM 2008 Rn. 11).
  • OLG Köln, 13.01.2006 - 6 U 148/05  

    Preisanpassungsklausel bei Gaslieferungsvertrag

    Der Senat lässt offen, ob eine dem Vertragspartner des Verwenders eingeräumte Möglichkeit, sich durch Kündigung von einem langfristigen Energielieferungsvertrag vorzeitig zu lösen, grundsätzlich geeignet sein kann, einen angemessenen Ausgleich zu einer für sich gesehen benachteiligenden Preisanpassungsklausel zu schaffen, wie dies verschiedentlich für sonstige Vertragstypen vertreten worden ist (vgl. BGH NJW 1984, 1177 zu einem KFZ-Kaufvertrag; BGH NJW 1986, 3134 zu Zeitschriftenabonnements und BGH NJW-RR 1988, 819 zu einem Videowartungsvertrag; nicht aufgegriffen in den zu Reiseverträgen ergangenen Entscheidungen "Kerosinzuschlag I und II" = NJW 2003, 507 u. 746; vgl. hierzu auch die Übersicht in von Westphalen: AGB-Klauselwerke/Vertragsrecht/Preisanpassungsklauseln, Rn. 28 und 35).
  • OLG Stuttgart, 13.01.2005 - 2 U 134/04  

    AGB - Preisanpassungsklausel aufgrund des Transparenzgebots unwirksam!

    Wenn in diesem Rahmen eine Formulierung mehrdeutig ist, unterliegt sie der gebotenen kundenfeindlichsten Auslegung (BGH Urt. v. 19.11.2002 - Az. X ZR 243/01; Ulmer in Ulmer/Brandner/Hensen, a.a.O., § 5 AGBG Rn. 5 ff. m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 27.03.2012 - 2 U 2/11  

    Prepaid-Mobilfunkvertrag // Der Anbieter muss das Restguthaben bei Vertragsende

    Bereits aus dem Transparenzgebot nach § 307 Abs. 1 S. 2 BGB ergibt sich grundsätzlich, dass der Vertragspartner des Verwenders den Umfang der auf ihn zukommenden Preissteigerungen bereits bei Vertragsschluss aus der Formulierung der Klausel erkennen und die Berechtigung einer von dem Klauselverwender vorgenommenen Erhöhung an der Ermächtigungsklausel selbst messen kann (BGH, NJW 2003, S. 507 ff., m. w. N.; OLG Schleswig, Beschluss vom 14. Mai 2009, 6 U 41/08, bei juris).
  • LG Bremen, 24.05.2006 - 8 O 1065/05  
    Daher bedarf es einer möglichst konkreten Festlegung der Voraussetzungen, unter denen das Preisänderungsrecht entsteht (BGH NJW-RR 2005, 1717; OLG Stuttgart NJW-RR 2005, 858 m.w.N.; vgl. auch BGH NJW 2003, 507, 509).
  • OLG Stuttgart, 21.02.2008 - 2 U 84/07  

    Bauvertrag - Übermessungsklauseln unwirksam?

    Eine derartige Auslegung der Klausel ist möglich und nach dem im Verbandsklageverfahren geltenden Grundsatz der kundenfeindlichsten Auslegung (BGH NJW 2004, 1588, 1589; BGH NJW 2003, 507, 509 f.; BGH NJW 1985, 2271, 2272) bei der Prüfung der Vereinbarkeit der Klausel mit den §§ 307 ff BGB zugrunde zu legen.
  • LG Kiel, 17.03.2011 - 18 O 243/10  

    AGB-Kontrollklage: Wirksamkeit der im Prepaid-Mobilfunkvertrag formularmäßig

  • LG Düsseldorf, 23.11.2005 - 12 O 45/05  
  • LG Düsseldorf, 15.11.2006 - 12 O 5/06  
  • BGH, 30.09.2003 - X ARZ 244/02  
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht