Rechtsprechung
   BGH, 19.11.2008 - IV ZR 277/05   

Volltextveröffentlichungen (8)

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  • IWW
  • NWB SteuerXpert START

    AHaftpflichtVB (AHB) § 4 I Nr. 6 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AHaftpflichtVB (AHB) § 4 I Nr. 6 Abs. 3
    Eintrittspflicht der Architektenhaftpflichtversicherung für die Beseitigung von Planungsmängeln

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Architekten & Ingenieure - Haftpflichtschutz für Beseitigung v. Planungsmängel?

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Architektenhaftpflichtversicherung AHB: Kosten für die Beseitigung von Planungsmängeln

  • IWW (Kurzinformation)

    Haftpflichtversicherung - Versicherungsschutz bei Planungsmängeln

  • bld.de (Leitsatz)

    "An die Stelle der Erfüllungsleistung tretende Ersatzleistung" in der Architektenhaftpflichtversicherung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Einordnung des Anspruchs gegen einen Architekten ist für die versicherungsrechtliche Beurteilung einer Erfüllungsausschlussklausel unwichtig

Besprechungen u.ä. (4)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Architektenhaftpflichtversicherung: Kein Deckungsschutz für Planungskosten! (IBR 2009, 116)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Beseitigung von Planungsmängeln: Versicherungsschutz oder nicht versicherte Erfüllungskosten?

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Terminüberschreitung: kein Versicherungsschutz?

  • akhonlinefortbildung.de , S. 7 (Entscheidungsbesprechung)

    Vorsicht bei Planungsmängeln - Berufshaftpflichtversicherer ist nicht generell zur Übernahme von Umplanungskosten verpflichtet

Sonstiges (2)

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 19.11.2008, Az.: IV ZR 277/05 (Architektenhaftpflichtversicherung: Kein Deckungsschutz für Planungskosten)" von RA Dr. Florian Krause-Allenstein, FABau-/ArchR, original erschienen in: IBR 2009, 116.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Kein Versicherungsschutz für Sanierungsplanungsleistungen" von RA Dr. Carl-Stephan Schweer, original erschienen in: NZBau 2009, 220 - 222.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 2009, 381
  • MDR 2009, 261
  • NZBau 2009, 261
  • VersR 2009, 107
  • BauR 2009, 290
  • BauR 2009, 527
  • IBR 2009, 116
  • ZfBR 2009, 239



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Wird zitiert von ... (4)  

  • BGH, 28.09.2011 - IV ZR 170/10  

    Versicherungen - Sind Reparaturarbeiten vertragliche Erfüllungsleistungen?

    Ob eine vertragliche Erfüllungsleistung im Sinne der Klausel vorliege, hat es in Übereinstimmung mit der ständigen Senatsrechtsprechung (Senatsbeschluss vom 29. September 2004 IV ZR 162/02, VersR 2005, 110 unter c, cc m.w.N.; Senatsurteil vom 25. September 1985 IVa ZR 183/83, BGHZ 96, 29, 31 = VersR 1985, 1153) danach beurteilt, ob der Geschädigte sein unmittelbares Interesse an einem vertragli ch geschuldeten Leistungsgegenstand (vgl. Senatsurteil vom 19. November 2008 IV ZR 277/05, VersR 2009, 107 Rn. 15, 17) geltend mache.

    Der Senat hat bereits im Urteil vom 19. November 2008 (aaO Rn. 15) dargelegt, dass es sich bei der Voraussetzung der "an die Stelle der Erfüllungsleistung tretenden Ersatzleistung" i.S. des § 4 I Nr. 6 Abs. 3 AHB 84 um einen eigenständigen versicherungsrechtlichen Begriff handelt, der losgelöst davon ist, wie die vom Geschädigten erhobenen Ansprüche werkvertraglich einzuordnen sind.

  • OLG München, 16.04.2010 - 25 U 3436/09  

    Betriebshaftpflichtversicherung: Anspruch auf Versicherungsschutz für

    Entscheidend ist, ob der Geschädigte das unmittelbare Interesse am eigentlichen Leistungsgegenstand geltend macht (BGH VersR 2009, 107 unter 2. b, c) und zwar wegen Mangelhaftigkeit der Sache oder der Arbeit selbst, nicht dagegen, wenn dadurch erst ein weiterer Schaden verursacht wird (OLG Karlsruhe, VersR 2007, 1551, 1552).

    So sind bei einer fehlerhaften Architektenplanung die Kosten für die Beschädigung der Schäden am Bauwerk selbst vom Ausschluss für Erfüllungsleistungen und für die an ihre Stelle tretenden Ersatzleistungen nicht erfasst (BGH VersR 2009, 107 unter 2. c).

  • OLG Karlsruhe, 15.01.2009 - 12 U 197/08  

    Versicherung - Wie weit reicht der Erfüllungsausschluss der Betriebshaftpflicht?

    Die werkvertragsrechtliche Einordnung des Haftpflichtanspruchs ist für die versicherungsrechtliche Beurteilung unter dem Gesichtspunkt der Ausschlussklausel unerheblich (BGH, Urteil vom 19.11.2008 - IV ZR 277/05 - unter 2 b, c m. w. N.).
  • OLG Köln, 16.02.2010 - 9 U 127/09  

    Bauvertrag - Schaden an einer bearbeiteten fremden Sache = Erfüllungsschaden?

    Dies gilt namentlich für die in dem Beschluss des Senatsvern14.01.2010 bereits gewürdigten Entscheidungen des BGH in NJW-RR 2009, 381 74 VersR 2009, 107 und in NJW-RR 2000, 1189 = VersR 2000, 963, welche den Senat Zu der in Rede stehenden Bestimmung des Leistungsgegenstandes im versicherungsrechtlichen Sinne bewogen haben.
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