Rechtsprechung
   BGH, 19.12.1980 - I ZR 126/78   

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • MDR 1981, 642
  • GRUR 1981, 355



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Wird zitiert von ... (18)  

  • BGH, 05.07.2001 - I ZR 335/98  

    Urheberrecht - Urheberrechtliche Vergütung auch für Scanner

    a) Die Revision wendet demgegenüber ein, nach der Senatsrechtsprechung sei ein Gerät nur dann zur Vornahme von Vervielfältigungen bestimmt, wenn es hierzu technisch geeignet sei und eine entsprechende Zweckbestimmung vorliege (BGH, Urt. v. 19.12.1980 - I ZR 126/78, GRUR 1981, 355, 357 f. - Video-Recorder; BGHZ 121, 215, 218 f. - Readerprinter).

    Wie auch die Revision nicht verkennt, ist dabei unerheblich, daß die einzelnen Geräte ihre der Ablichtung entsprechende Vervielfältigungsfunktion nur im Zusammenwirken mit anderen Geräten erfüllen können (vgl. BGH GRUR 1981, 355, 358 - Video-Recorder).

    Insbesondere ergibt sich aus der Entscheidung "Video-Recorder" (BGH GRUR 1981, 355, 357) nichts anderes.

  • BGH, 28.01.1993 - I ZR 34/91  

    Readerprinter

    Es ist dabei zutreffend davon ausgegangen, daß der Begriff "bestimmt" im Sinne des § 54 Abs. 2 Satz 1 UrhG n. F. enger ist als der Begriff "geeignet" in § 53 Abs. 5 Satz 1 UrhG a. F. Zu der nach dem früheren Recht ausreichenden technischen Eignung zur Vornahme von Vervielfältigungen (vgl. dazu BGH, Urt. v. 19.12.1980 - I ZR 126/78, GRUR 1981, 355, 357 f. - Video-Recorder) muß nunmehr eine entsprechende Zweckbestimmung hinzutreten.

    Daran war er durch keine übergeordnete Vorschrift gehindert (vgl. BVerfGE 31, 255, 269 - Tonbandgeräte; BGH, Urt. v. 19.12.1980 - I ZR 126/78, GRUR 1981, 355, 359 - Video-Recorder, jeweils zu § 53 Abs. 5 Satz 1 UrhG a. F.).

    Es handelt sich insoweit um eine widerlegbare Vermutung im Sinne des § 292 ZPO, die den Gegenbeweis in vollem Umfang zuläßt (vgl. BGH, Urt. v. 19.12.1980 - I ZR 126/78, GRUR 1981, 355, 358 - Video-Recorder; Urt. v. 18.9. 1981 - I ZR 43/80, GRUR 1982, 104, 106 - Tonfilmgeräte, zu der identischen Bestimmung des § 53 Abs. 5 Satz 3 UrhG a. F.).

    Denn das Gesetz knüpft die Vergütungspflicht in § 54 Abs. 2 Satz 1 UrhG insoweit allein an die "durch die Veräußerung ... geschaffene Möglichkeit, solche Vervielfältigungen vorzunehmen" (vgl. BGH, Urt. v. 19.12.1980 - I ZR 126/78, GRUR 1981, 355, 359 - Video-Recorder).

    Ein völliger Wegfall der Vergütungspflicht könnte allerdings in Betracht kommen, wenn im konkreten Fall keine nennenswerte urheberrechtsrelevante Nutzung anzunehmen wäre (vgl. zum früheren Recht BGH, Urt. v. 18.9. 1981 - I ZR 43/80, GRUR 1982, 104, 105 f. - Tonfilmgeräte; auch BGH GRUR 1981, 355, 360 - Video-Recorder).

  • BGH, 18.09.1981 - I ZR 43/80  
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  • LG Düsseldorf, 20.09.2011 - 12 O 8/06  
    Diese in ständiger Rechtsprechung vertretene Auffassung (grundlegend BGH GRUR 1981, 355, 357 f. - Video-Recorder; vgl. ferner BGH GRUR 2002, 246, 247 - Scanner; LG München I, Urt. v. 23.12.2004 - 7 O 18484/03, S. 21 - Anlage TW 1.14; speziell für Drucker OLG Stuttgart, Urt. v. 11.5.2005 - 4 U 20/05, S. 5 f.; LG Stuttgart, Urt. v. 22.12.2004 - 17 O 392/04, S. 8 ff.; Schiedsstelle, 20.8.2004 - 39/03, S. 8) ist mit dem weiten technologieneutralen Wortlaut des § 54 a Abs. 1 S. 1 UrhG vereinbar und entspricht dem gesetzgeberischen Willen.

    Danach soll die objektive Eignung des an sich unveränderten Geräts selbst dann genügen, wenn es zur Vornahme der Vervielfältigungshandlungen noch weiterer technischer Einrichtungen bedarf (ausführlich zum Willen des historischen Gesetzgebers BGH GRUR 1981, 355, 357 f. - Video-Recorder).

    Diese Argumentation stellt nicht nur entgegen dem Wortlaut des § 54 a Abs. 1 S. 1 UrhG auf den technischen Ablauf der Vervielfältigung ab, sondern steht auch im Widerspruch zur ständigen Rechtsprechung, wonach es unschädlich ist, wenn sich die technische Eignung eines Gerätes erst im Zusammenspiel mit weiteren Komponenten als Funktionseinheit ergibt (BGH GRUR 2002, 246, 247 - Scanner; BGH GRUR 1981, 355, 357 f. - Video-Recorder; speziell für Drucker nunmehr auch OLG Stuttgart, Urt. v. 11.5.2005 - I, S. 5 f.; LG Stuttgart, Urt. v. 22.12.2004 - H, S. 8 ff.).

    Angesichts des bewusst weit und technologieneutral ausgestalteten Wortlauts des § 54 a Abs. 1 S. 1 UrhG konnte es dabei entgegen der Auffassung der Beklagten auch nicht darauf ankommen, ob der historische Gesetzgeber das Auseinanderfallen des Vervielfältigungsvorgangs in mehrere zusammenwirkende Geräte vorhergesehen hatte (was im Übrigen angesichts der Überlegungen des Gesetzgebers zum Magnetton-Gerät mit guten Gründen bejaht werden könnte; vgl. dazu BGH GRUR 1981, 355, 358 - Video-Recorder); dies betont auch der BGH, indem er für § 54 a Abs. 1 S. 1 UrhG eine funktionale Betrachtungsweise fordert (BGH GRUR 2002, 246, 247 - Scanner).

    Denn nach der Rechtsprechung des BGH kann die Vergütungspflicht des § 54 a Abs. 1 UrhG - ohne dass dies verfassungsrechtlichen Bedenken begegnete (vgl. BGH GRUR 1993, 553, 555 - Readerprinter; BVerfGE 31, 229, 241; 79, 1, 25) - ausnahmsweise auch gänzlich entfallen, wenn im konkreten Fall keine nennenswerte urheberrechtsrelevante Nutzung anzunehmen ist (BGH GRUR 1993, 553, 555 - Readerprinter; vgl. zum älteren Recht auch BGH GRUR 1982, 104, 105 f. = NJW 1982, 642, 643 f. - Tonfilmgeräte; BGH GRUR 1981, 355, 360 - Video-Recorder).

  • LG Düsseldorf, 29.11.2006 - 12 O 8/06  
    Diese in ständiger Rechtsprechung vertretene Auffassung (grundlegend BGH GRUR 1981, 355, 357 f. - Video-Recorder; vgl. ferner BGH GRUR 2002, 246, 247 - Scanner; LG München I, Urt. v. 23.12.2004 - 7 O 18484/03, S. 21 - Anlage TW 1.14; speziell für Drucker OLG Stuttgart, Urt. v. 11.5.2005 - 4 U 20/05, S. 5 f.; LG Stuttgart, Urt. v. 22.12.2004 - 17 O 392/04, S. 8 ff.; Schiedsstelle, 20.8.2004 - 39/03, S. 8) ist mit dem weiten technologieneutralen Wortlaut des § 54 a Abs. 1 S. 1 UrhG vereinbar und entspricht dem gesetzgeberischen Willen.

    Danach soll die objektive Eignung des an sich unveränderten Geräts selbst dann genügen, wenn es zur Vornahme der Vervielfältigungshandlungen noch weiterer technischer Einrichtungen bedarf (ausführlich zum Willen des historischen Gesetzgebers BGH GRUR 1981, 355, 357 f. - Video-Recorder).

    Diese Argumentation stellt nicht nur entgegen dem Wortlaut des § 54 a Abs. 1 S. 1 UrhG auf den technischen Ablauf der Vervielfältigung ab, sondern steht auch im Widerspruch zur ständigen Rechtsprechung, wonach es unschädlich ist, wenn sich die technische Eignung eines Gerätes erst im Zusammenspiel mit weiteren Komponenten als Funktionseinheit ergibt (BGH GRUR 2002, 246, 247 - Scanner; BGH GRUR 1981, 355, 357 f. - Video-Recorder; speziell für Drucker nunmehr auch OLG Stuttgart, Urt. v. 11.5.2005 - I, S. 5 f.; LG Stuttgart, Urt. v. 22.12.2004 - H, S. 8 ff.).

    Angesichts des bewusst weit und technologieneutral ausgestalteten Wortlauts des § 54 a Abs. 1 S. 1 UrhG konnte es dabei entgegen der Auffassung der Beklagten auch nicht darauf ankommen, ob der historische Gesetzgeber das Auseinanderfallen des Vervielfältigungsvorgangs in mehrere zusammenwirkende Geräte vorhergesehen hatte (was im Übrigen angesichts der Überlegungen des Gesetzgebers zum Magnetton-Gerät mit guten Gründen bejaht werden könnte; vgl. dazu BGH GRUR 1981, 355, 358 - Video-Recorder); dies betont auch der BGH, indem er für § 54 a Abs. 1 S. 1 UrhG eine funktionale Betrachtungsweise fordert (BGH GRUR 2002, 246, 247 - Scanner).

    Denn nach der Rechtsprechung des BGH kann die Vergütungspflicht des § 54 a Abs. 1 UrhG - ohne dass dies verfassungsrechtlichen Bedenken begegnete (vgl. BGH GRUR 1993, 553, 555 - Readerprinter; BVerfGE 31, 229, 241; 79, 1, 25) - ausnahmsweise auch gänzlich entfallen, wenn im konkreten Fall keine nennenswerte urheberrechtsrelevante Nutzung anzunehmen ist (BGH GRUR 1993, 553, 555 - Readerprinter; vgl. zum älteren Recht auch BGH GRUR 1982, 104, 105 f. = NJW 1982, 642, 643 f. - Tonfilmgeräte; BGH GRUR 1981, 355, 360 - Video-Recorder).

  • BGH, 28.01.1999 - I ZR 208/96  

    BGH bejaht urheberrechtliche Vergütungspflicht für Telefaxgeräte - Gesetzliche

    Zu der nach früherem Recht ausreichenden technischen Eignung zur Vornahme von Vervielfältigungen (vgl. dazu BGH, Urt. v. 19.12.1980 - I ZR 126/78, GRUR 1981, 355, 357 - Video-Recorder; Urt. v. 18.9.1981 - I ZR 43/80, GRUR 1982, 104, 105 - Tonfilmgeräte), muß nunmehr eine entsprechende Zweckbestimmung treten, wobei die Vervielfältigung nicht der ausschließliche Zweck zu sein braucht (vgl. BGHZ 121, 215, 218 f. - Readerprinter).

    Der Gesetzgeber hat die Vergütungspflicht in dieser Regelung - ohne daß dies verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet - an die "durch die Veräußerung oder ein sonstiges Inverkehrbringen der Geräte geschaffenen Möglichkeit, solche Vervielfältigungen vorzunehmen", geknüpft (BGH GRUR 1981, 355, 359 - Video-Recorder; BVerfGE 31, 255, 259 - Tonbandgeräte, jeweils zu § 53 Abs. 5 UrhG a.F.; BGHZ 121, 215, 220 - Readerprinter, zu der dem heutigen § 54a Abs. 1 UrhG entsprechenden Regelung).

  • LG Düsseldorf, 25.01.2006 - 12 O 110/05  
    Diese in ständiger Rechtsprechung vertretene Auffassung (grundlegend BGH GRUR 1981, 355, 357 f. - Video-Recorder; vgl. ferner BGH GRUR 2002, 246, 247 - Scanner; LG München I, Urt. v. 23.12.2004 - 7 O 18484/03, S. 21 - Anlage TW 1.14; speziell für Drucker OLG Stuttgart, Urt. v. 11.5.2005 - 4 U 20/05, S. 5 f.; LG Stuttgart, Urt. v. 22.12.2004 - 17 O 392/04, S. 8 ff.; Schiedsstelle, 20.8.2004 - 39/03, S. 8) ist mit dem weiten technologieneutralen Wortlaut des § 54 a Abs. 1 S. 1 UrhG vereinbar und entspricht dem gesetzgeberischen Willen.

    Danach soll die objektive Eignung des an sich unveränderten Geräts selbst dann genügen, wenn es zur Vornahme der Vervielfältigungshandlungen noch weiterer technischer Einrichtungen bedarf (ausführlich zum Willen des historischen Gesetzgebers BGH GRUR 1981, 355, 357 f. - Video-Recorder).

    Er stellt nicht nur entgegen dem Wortlaut des § 54 a Abs. 1 S. 1 UrhG auf den technischen Ablauf der Vervielfältigung ab, sondern steht auch im Widerspruch zur ständigen Rechtsprechung, wonach es unschädlich ist, wenn sich die technische Eignung eines Gerätes erst im Zusammenspiel mit weiteren Komponenten als Funktionseinheit ergibt (BGH GRUR 2002, 246, 247 - Scanner; BGH GRUR 1981, 355, 357 f. - Video-Recorder; speziell für Drucker nunmehr auch OLG Stuttgart, Urt. v. 11.5.2005 - 4 U 20/05, S. 5 f.; LG Stuttgart, Urt. v. 22.12.2004 - 17 O 392/04, S. 8 ff.).

    Angesichts des bewusst weit und technologieneutral ausgestalteten Wortlauts des § 54 a Abs. 1 S. 1 UrhG konnte es dabei entgegen der Auffassung der Beklagten auch nicht darauf ankommen, ob der historische Gesetzgeber das Auseinanderfallen des Vervielfältigungsvorgangs in mehrere zusammenwirkende Geräte vorhergesehen hatte (was im Übrigen angesichts der Überlegungen des Gesetzgebers zum Magnetton-Gerät mit guten Gründen bejaht werden könnte; vgl. dazu BGH GRUR 1981, 355, 358 - Video-Recorder); dies betont auch der BGH, indem er für § 54 a Abs. 1 S. 1 UrhG eine funktionale Betrachtungsweise fordert (BGH GRUR 2002, 246, 247 - Scanner).

    Denn nach der Rechtsprechung des BGH kann die Vergütungspflicht des § 54 a Abs. 1 UrhG - ohne dass dies verfassungsrechtlichen Bedenken begegnete (vgl. BGH GRUR 1993, 553, 555 - Readerprinter; BVerfGE 31, 229, 241; 79, 1, 25) - ausnahmsweise auch gänzlich entfallen, wenn im konkreten Fall keine nennenswerte urheberrechtsrelevante Nutzung anzunehmen ist (BGH GRUR 1993, 553, 555 - Readerprinter; vgl. zum älteren Recht auch BGH GRUR 1982, 104, 105 f. = NJW 1982, 642, 643 f. - Tonfilmgeräte; BGH GRUR 1981, 355, 360 - Video-Recorder).

  • BGH, 30.11.2011 - I ZR 59/10  

    PC als Bild- und Tonaufzeichnungsgerät

    Der Senat hat entschieden, dass Video-Geräte auch dann als geeignet zur Aufnahme von Fernsehsendungen auf Video-Band im Sinne des seinerzeit geltenden § 53 Abs. 5 UrhG aF (später § 54 Abs. 1 UrhG aF) anzusehen sind, wenn dazu Zusatzeinrichtungen oder Umbauarbeiten erforderlich sind (BGH, Urteil vom 19. Dezember 1980 - I ZR 126/78, GRUR 1981, 355, 357 f. - Video-Recorder).

    Der Senat hat bereits in der Entscheidung "Video-Recorder" deutlich gemacht, dass es für die Vergütungspflicht eines Aufnahmegeräts nicht darauf ankommt, ob es erst im Zusammenwirken mit anderen technischen Vorrichtungen funktionsfähig ist und ob diese anderen technischen Vorrichtungen in das Aufnahmegerät eingebaut werden müssen (vgl. BGH, GRUR 1981, 355, 357).

    Beruht die Vermutung auf der Zweckbestimmung der Geräte oder der Bild- und Tonträger, mit ihnen Vervielfältigungen im Sinne des § 54 Abs. 1 UrhG aF zum Privatgebrauch nach § 53 Abs. 1 UrhG aF anzufertigen, lässt der Nachweis einer nicht ins Gewicht fallenden Wahrscheinlichkeit für eine private Nutzung die Vergütungspflicht entfallen (vgl. BGH, GRUR 1981, 355, 360 - Video-Recorder).

  • OLG Düsseldorf, 13.11.2007 - 20 U 186/06  

    Keine Einbeziehung von Druckern in das urheberrechtliche Pauschalvergütungssystem

    Es kommt also nicht darauf an, ob mit dem Gerät im konkreten Einzelfall tatsächlich relevante Vervielfältigungen vorgenommen werden (BGH v. 28.01.1993 - I ZR 34/91, BGHZ 121, 215, 220 - Readerprinter) oder in welchem Umfang dies geschieht: Entscheidend ist allein die bestimmungsgemäße Nutzungsmöglichkeit (BVerfGE 31, 255, 259 - Tonbandgeräte; BGH GRUR 1981, 355, 3598 - Video-Recorder; BGHZ 121, 215, 220 - Readerprinter; BGH GRUR 1999, 928, 929 WRP 1999, 860, 863 - Telefaxgeräte), während die Intensität der zu erwartenden urheberrechtlich relevanten Nutzung erst auf einer zweiten Stufe bei der Bemessung der Abgabenhöhe zu berücksichtigen wäre.

    Dabei ist es unerheblich, ob einzelne Geräte ihre der Ablichtung entsprechende Vervielfältigungsfunktion nur im Zusammenwirken mit anderen Geräten erfüllen können (so schon BGH GRUR 1981, 355, 3598 - Video-Recorder), wie es bei so genannten Funktionseinheiten der Fall ist.

  • BGH, 13.06.1985 - I ZR 35/83  

    GEMA-Vermutung II; Geltung der GEMA-Vermutung für die musikalische Vertonung

    Im Auskunftsverfahren können die an die Feststellung des Anspruchsgrundes zu stellenden Anforderungen geringer als im anschließenden Betragsverfahren sein (vgl. auch BGH, Urt. v. 19.12.1980 - I ZR 126/78, GRUR 1981, 355, 360 - Video-Recorder; BGH, Urt. v. 30.6.1976 - I ZR 63/75, GRUR 1977, 42, 43 - Schmalfilmrechte).
  • OLG Köln, 04.10.1996 - 6 U 125/95  

    Telefax-Geräte, Urheberrechtsangabe

  • OLG München, 18.12.2003 - 29 U 3930/03  

    Urheberrechtlicher Auskunfts- und Vergütungsanspruch bei Bereitstellung von

  • BGH, 14.02.1985 - I ZR 162/83  

    "Herstellervergütung"; Bemessung der Vergütung; Beurteilung der relevanten

  • OLG Düsseldorf, 25.07.2006 - 20 U 64/02  
  • OLG München, 18.10.1990 - 29 U 2061/90  

    GG Art. 3 Abs. 1; UrhG §§ 6, 53 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3, §

  • LG Stuttgart, 21.06.2001 - 17 O 519/00  

    Vergütungspflicht für CD-Brenner

  • LG Düsseldorf, 27.08.1997 - 12 O 73/97  
  • BGH, 29.11.1984 - I ZR 72/82  
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