Rechtsprechung
| BGH, 19.12.2002 - 1 StR 366/02 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 298 Abs. 1 StGB; § 52 StGB; § 25 Nr. 1 VOB/A
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (Anwendung bei privaten Veranstaltern; Anlehnung an die Bestimmungen der VOB/A; Verstöße eines Angebots gegen die VOB/A: Verspätung; natürliche Handlungseinheit; abstraktes Gefährdungsdelikt). - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verspätetes Angebot in einem Ausschreibungsverfahren
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vergabe - Strafbarkeit von wettbewerbsbeschränkenden Absprachen
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Preisabsprachen der Bieter auch bei privater Ausschreibung strafbar! (IBR 2003, 284)
Zeitschriftenfundstellen
- NStZ 2003, 548
- NZBau 2003, 408
- StV 2003, 451
- IBR 2003, 284
- ZfBR 2003, 502
Wird zitiert von ... (3)
- BVerfG, 02.04.2009 - 2 BvR 1468/08
Strafrecht - Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen
Ansonsten liefe, wie der Bundesgerichtshof treffend bemerkt, die Vorschrift des § 298 Abs. 1 StGB in einem wesentlichen Bereich leer, da jedes Angebot, das auf einer wettbewerbswidrigen Preisabsprache beruht, auszuschließen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2002 - 1 StR 366/02 -, NStZ 2003, S. 548). - LG Düsseldorf, 08.03.2007 - 24b Ns 9/06 Davon kann bei einem versehentlich nicht ordnungsgemäß verschlossenen Umschlag aber nach Auffassung der Kammer keine Rede sein (vgl. auch BGH NStZ 2003, 548 zu einem verspätet eingegangenen Gebot).
Eine Strafbarkeit entfällt aber nicht dadurch, dass der Ausschreibende die Wettbewerbswidrigkeit erkennt und den Anbietenden von dem Vergabeverfahren ausschließt (vgl. BGH NStZ 2003, 548).
- OLG Celle, 29.03.2012 - 2 Ws 81/12
Vergabe - Preisabsprache mit Nachunternehmer ist strafbar!
Er hat aber in einer Entscheidung, die ein Vergabeverfahren eines privaten Veranstalters betraf, der ebenfalls die Variante der beschränkten Ausschreibung ohne Teilnehmerwettbewerb gewählt hatte, als tatbestandsmäßige Ausschreibung i. S. des § 298 Abs. 1 StGB angesehen (BGH wistra 2003, 146).
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