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   BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94   

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BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94 (https://dejure.org/1994,29)
BGH, Entscheidung vom 26.07.1994 - 5 StR 98/94 (https://dejure.org/1994,29)
BGH, Entscheidung vom 26. Juli 1994 - 5 StR 98/94 (https://dejure.org/1994,29)
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Nationaler Verteidigungsrat

§ 25 Abs. 1 StGB, mittelbare Täterschaft

Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 25 StGB; § 212 StGB; § 338 Nr. 1 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 21e Abs. 3 GVG; § 26 StGB
    Mittelbare Täterschaft durch Mitglieder des Nationalen Verteidigungsrates der DDR (Abgrenzung zur Anstiftung; Tötungshandlung an innerdeutscher Grenze; keine Rechtfertigung wegen offensichtlichen und unerträglichen Verstoßes gegen elementare Gebote der Gerechtigkeit und ...

  • lexetius.com

    StGB § 25, § 212; StPO § 338 Nr. 1, § 344 Abs. 2 S. 2; GVG § 21e Abs. 3

  • DFR

    Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Anstiftung nach dem Recht der DDR - Rechtswidrigkeit der Installation von Minen und Selbstschussanlagen durch DDR-Grenzsoldaten zur Verhinderung der Flucht nach dem Recht der DDR - Rechtfertigung durch die Staatspraxis der DDR bezüglich der ...

  • opinioiuris.de

    Nationaler Verteidigungsrat

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Mitgliedern des Nationalen Verteidigungsrates der DDR für Tötungen an der Mauer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 212, § 25; StPO § 344, § 338 Nr. 1, § 222b

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä. (2)

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    "Täter hinter dem Täter" 6 - Organisationsherrschaft

  • uni-goettingen.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Tatherrschaft durch Willensherrschaft kraft organisatorischer Machtapparate - Eine kritische Bestandsaufnahme und weiterführende Ansätze (Dr. Kai Ambos; GA 1998, 227)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 40, 218
  • NJW 1994, 2703
  • MDR 1994, 1027
  • NStZ 1994, 537
  • NStZ 1994, 586 (Ls.)
  • NStZ 1995, 26 (Ls.)
  • NJ 1994, 532
  • StV 1994, 534
  • JR 1995, 205
 
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Wird zitiert von ... (99)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 03.11.1992 - 5 StR 370/92

    Mauerschützen I

    Auszug aus BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94
    Auch nach Inkrafttreten des Grenzgesetzes im Jahre 1982 (vgl. dazu BGHSt 39, 1, 9 ff) wurde den Soldaten der Schußwaffeneinsatz im Umfang der bisherigen Anordnungen weiter befohlen.

    d) Das Grenzregime der DDR ist vor dem Hintergrund einer äußerst restriktiven Praxis der Ausreisegenehmigung zu sehen, zu der der Senat bereits in seiner Entscheidung BGHSt 39, 1, 19 festgestellt hat, "daß es, jedenfalls bis zum 1. Januar 1989, für nicht politisch privilegierte Bürger unterhalb des Rentenalters, abgesehen von einzelnen dringenden Familienangelegenheiten, keine Möglichkeit der legalen Ausreise" gab.

    Das Strafverfahren gegen die Schützen war Gegenstand des Urteils des Senats BGHSt 39, 1.

    Im übrigen sei auch der Schußwaffengebrauch nach den Maßstäben der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGHSt 39, 1 und 39, 168) rechtswidrig gewesen.

    Dies hat der Senat in BGHSt 39, 1, 15 ff und in BGHSt 39, 168, 183 f sowie im Urteil vom heutigen Tage - 5 StR 167/94 - für den vorsätzlichen Schußwaffengebrauch näher begründet.

    Daß in Fällen der vorliegenden Art die Grenzsoldaten Täter und nicht nur Gehilfen sein konnten, hat der Senat bereits entschieden (BGHSt 39, 1, 31 f).

  • BGH, 25.03.1993 - 5 StR 418/92

    Mauerschützen II

    Auszug aus BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94
    Das Strafverfahren gegen die Schützen war Gegenstand des Urteils des Senats BGHSt 39, 168.

    Im übrigen sei auch der Schußwaffengebrauch nach den Maßstäben der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGHSt 39, 1 und 39, 168) rechtswidrig gewesen.

    Dies hat der Senat in BGHSt 39, 1, 15 ff und in BGHSt 39, 168, 183 f sowie im Urteil vom heutigen Tage - 5 StR 167/94 - für den vorsätzlichen Schußwaffengebrauch näher begründet.

  • BGH, 15.09.1988 - 4 StR 352/88

    Katzenkönig

    Auszug aus BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94
    Diese Begriffsbestimmung, die der Lehre vom Verantwortungsprinzip entspricht, ist in den genannten Entscheidungen indes nicht tragend (BGHSt 35, 347, 351).

    In der Entscheidung BGHSt 35, 347 (Katzenkönig) schließlich hat der Bundesgerichtshof mittelbare Täterschaft bei einem - eingeschränkt - schuldhaft handelnden Tatmittler, der sich allerdings in einem vermeidbaren Verbotsirrtum befand, bejaht und zur Begründung ausgeführt, jedenfalls für Fälle der zu entscheidenden Art komme es nicht auf die Frage an, ob der Tatmittler schuldhaft handle, sondern auf die vom Täterwillen getragene objektive Tatherrschaft des Hintermannes.

  • BGH, 08.07.1952 - 1 StR 123/51

    Strafbare Handlung als eine mit Strafe bedrohte Handlung - Irrtum durch einen

    Auszug aus BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94
    In einer Reihe weiterer Entscheidungen geht der Bundesgerichtshof ohne weitere Begründung bei uneingeschränkt verantwortlich handelnden Tatmittlern von mittelbarer Täterschaft des Hintermannes aus: So hat bereits BGHSt 3, 110 bei einer wahren Anzeige, die zu einer rechtswidrigen, freilich nicht vollstreckten Todesstrafe geführt hatte, versuchte vorsätzliche rechtswidrige Tötung durch den Anzeigenden in mittelbarer Täterschaft angenommen und herausgestellt, die Rechtswidrigkeit sei für alle Beteiligten, mithin einschließlich der Richter, gleich zu beurteilen, so daß von einem uneingeschränkt tatbestandsmäßigen Verhalten der Richter als Tatmittler auszugehen sei.

    Darüber hinaus kommt eine so verstandene mittelbare Täterschaft auch in Fällen in Betracht, in denen, wie in dem der Entscheidung BGHSt 3, 110 zugrundeliegenden Sachverhalt, der Täter bewußt einen rechtswidrig handelnden Staatsapparat für die Verfolgung eigener Ziele ausnutzt.

  • BGH, 20.02.1969 - 2 StR 280/67

    1. Auschwitz-Prozess

    Auszug aus BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94
    Angesichts der wiederholten Mitwirkung der Angeklagten im Nationalen Verteidigungsrat und des teilweise erheblichen zeitlichen Abstands zwischen den Tötungshandlungen liegt die Wertung nahe, daß nur die Tötungen in Tateinheit zueinander stehen, die jeweils auf dieselbe vorangegangene letzte Entscheidung des Nationalen Verteidigungsrats zurückzuführen sind (vgl. BGH NJW 1969, 2056).
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94
    Die unterschiedliche rechtliche Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses bei unverändertem Schuldumfang kann hier kein maßgebliches Kriterium für die Strafbemessung sein (vgl. BGH - Großer Senat für Strafsachen - NJW 1994, 1663, 1668).
  • BGH, 26.01.1982 - 4 StR 631/81

    Salzsäure - § 23 StGB, unmittelbares Ansetzen, § 25 Abs. 1 StGB, mittelbare

    Auszug aus BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94
    Der Bundesgerichtshof hat in verschiedenen Entscheidungen ausgeführt, der mittelbare Täter führe die Tat durch einen anderen aus, der nicht selbst Täter sei (BGHSt 2, 169, 170; 30, 363, 364).
  • BGH, 26.08.1993 - 1 StR 505/93

    Konkurrenzverhältnis bei mehreren, auf einem einzelnen Auftrag beruhenden

    Auszug aus BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94
    Für jeden Täter bestimmt sich das Konkurrenzverhältnis ohne Rücksicht auf die Beurteilung bei anderen Tatbeteiligten nach den seinen eigenen Tatbeitrag betreffenden individuellen Gegebenheiten (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 26; BGH bei Dallinger MDR 1968, 551; 1976, 14).
  • BGH, 14.02.1991 - 4 StR 11/91

    Auswirkungen der nachträglich gewonnen Erkenntnis des Täters von der Lebensgefahr

    Auszug aus BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94
    Angesichts dessen beläßt es der Senat bei der für sich rechtlich nicht ausgeschlossenen, für die Angeklagten günstigeren Annahme einer rechtlichen Handlung (vgl. auch BGHR StPO § 354 Abs. 1 Sachentscheidung 2, 3; Strafausspruch 4).
  • BGH, 07.09.1962 - 4 StR 259/62

    Beihilfe zur Ermordung von als Arbeiter zur "Enterdung" herangezogenen Juden im

    Auszug aus BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94
    Für jeden Täter bestimmt sich das Konkurrenzverhältnis ohne Rücksicht auf die Beurteilung bei anderen Tatbeteiligten nach den seinen eigenen Tatbeitrag betreffenden individuellen Gegebenheiten (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 26; BGH bei Dallinger MDR 1968, 551; 1976, 14).
  • BGH, 19.08.1992 - 2 StR 86/92

    Strafbarkeit des Bürgermeisters wegen Unterlassung der Umsetzung von

  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 776/84

    Startbahn West - Nötigung der Regierung eines Landes

  • BGH, 23.11.1983 - 3 StR 256/83

    Strafrechtliche Produkthaftung: Lederspray

  • BGH, 06.07.1990 - 2 StR 549/89

    Gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit dem nur im letzten Gewaltakt

  • BGH, 07.09.1993 - 5 StR 455/93

    Verjährung hinsichtlich von Straftaten, die in der DDR bewusst nicht geahndet

  • BGH, 19.04.1994 - 5 StR 204/93

    Mittelbare Täterschaft durch Anzeige und Herbeiführung einer Verhandlung vor

  • BGH, 08.01.1952 - 1 StR 527/51

    Verjährung für DDR-Alttaten, die vor dem Beitritt noch nicht verjährt waren;

  • BGH, 18.01.1994 - 1 StR 740/93
  • BGH, 26.07.1994 - 5 StR 167/94

    Tötung an der innerdeutschen Grenze (Rechtfertigungsgründe für den

  • BGH, 20.09.2016 - 3 StR 49/16

    "Auschwitz-Urteil" des Landgerichts Lüneburg rechtskräftig

    Indes hat das Landgericht im Ausgangspunkt zutreffend darauf abgehoben, dass der Angeklagte durch seine allgemeine Dienstausübung in Auschwitz bereits den Führungspersonen in Staat und SS Hilfe leistete, die im Frühjahr 1944 die "Ungarn-Aktion' anordneten und in der Folge in leitender Funktion umsetzten bzw. umsetzen ließen (zur mittelbaren Täterschaft im Rahmen staatlicher Machtapparate vgl. etwa BGH, Urteile vom 26. Juli 1994 - 5 StR 98/94, BGHSt 40, 218; vom 4. März 1996 - 5 StR 494/95, BGHSt 42, 65; vom 8. November 1999 - 5 StR 632/98, BGHSt 45, 270).
  • LG Lüneburg, 15.07.2015 - 27 Ks 9/14

    Auschwitz; Beihilfe; Mord; Tateinheit

    "Täter" der Haupttat sind hier sowohl diejenigen, die als "Hintermänner" die "Ungarn-Aktion" angeordnet haben (u.a. Hitler, Göring und Himmler) als auch diejenigen, die in Birkenau die Tötungshandlungen (Einwurf des "Zyklon B") vornahmen, z.B. SS-Hauptscharführer O. M. (so zu den DDR-Grenztruppen BGH, 26.07.1994, 5 StR 98/94, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26. Juli 1994 - 5 StR 98/94 -,.

    das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26. Juli 1994 - 5 StR 98/94 -,.

    das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26. Juli 1994 - 5 StR 98/94 -,.

    d) Der Bundesgerichtshof änderte durch sein ebenfalls angegriffenes Urteil (veröffentlicht in BGHSt 40, 218 ff.) auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft das Urteil des Landgerichts dahin ab, daß die Beschwerdeführer des Totschlags schuldig seien und für den Beschwerdeführer zu 1. die Gesamtstrafe fünf Jahre und einen Monat Freiheitsstrafe betrage.

    a) Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung nun bei der Beurteilung der sogenannten Regierungskriminalität während des SED-Regimes in der DDR fortentwickelt (vgl. BGHSt 39, 1 ; 39, 168 ; 40, 218 ; 40, 241 ).

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