Rechtsprechung
| BGH, 20.01.1994 - III ZR 166/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Beeinträchtigung von Brunnenwasser durch winterlichen Streudienst auf benachbarter Straße
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Begriff des Einbringens, Einleitens oder Einwirkens; Umfang der Rechte aus einem alten Grundwasserbenutzungsrecht
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 124, 394
- NJW 1994, 1006
- MDR 1994, 353
- NZV 1994, 224 (Ls.)
- VersR 1994, 565
- WM 1994, 1038
- DVBl 1994, 691
- DB 1994, 527
- DÖV 1994, 695
- NVwZ 1994, 618 (Ls.)
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 31.05.2007 - III ZR 3/06
Wasserrecht - Anlagenhaftung nach § 22 Abs. 2 WHG
Das betrifft auch Verunreinigungen des Grundwassers (Senatsurteile BGHZ 103, 129, 132 f.; 124, 394, 395 und vom 6. Mai 1999 - III ZR 89/97 - NJW 1999, 3203, 3204).Das ist regelmäßig nur der Fall bei Handlungen, die unmittelbar auf ein Gewässer einwirken, nicht auch bei solchen, die lediglich mittelbar die Beschaffenheit des Wassers beeinflussen (BGHZ 124, 394, 396 f.;… ebenso wohl Breuer, Öffentliches und privates Wasserrecht, 3. Aufl. 2004, Rn. 1102;… Czychowski/Reinhardt, WHG, 8. Aufl. 2003, § 22 Rn. 7;… Schwendner in Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, WHG und AbwAG, Stand Dezember 2004, § 22 WHG Rn. 18).
b) Diese Voraussetzungen sind beim Besprühen des Bodens mit Pflanzenschutzmitteln im üblichen Umfang grundsätzlich ebenso wenig gegeben wie beim Verstreuen von Salz im Zuge des winterlichen Straßendienstes (hierzu BGHZ 124, 394, 398 f.).
Durch die Ergänzung der Haftungstatbestände um die jetzt in § 22 Abs. 2 WHG enthaltene Anlagenhaftung hat der Gesetzgeber vielmehr einen umfassenden Gewässerschutz erstrebt (BGHZ 47, 1, 7; 124, 394, 397).
- BGH, 09.12.2004 - III ZR 263/04
Amtshaftung - Verschulden des Amtsträgers
aa) Schutzgut des enteignungsgleichen Eingriffs sind von der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG umfaßte Rechtspositionen (Senatsurteile BGHZ 94, 373, 374 f.; 124, 394, 400). - BGH, 12.09.2002 - III ZR 214/01
Schadensersatz - Haftung des Inhabers eines Waschplatzes
Ein haftungsbegründendes Handeln im Sinne der Vorschrift liegt erst bei einem Tun oder Unterlassen vor, das nach seiner objektiven Eignung darauf abzielt, daß Stoffe in ein Gewässer gelangen, wobei ein funktioneller Zusammenhang mit einer Gewässerbenutzung vorliegen muß (Senatsurteil BGHZ 124, 394, 396).Schon für die verrohrte Straßenentwässerung einer Bundesautobahn, durch die nach einem Verkehrsunfall Heizöl in das Grundwasser gelangt war, hat der Senat im Gegensatz zu dem damals angefochtenen Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart (ZfW 1980, 318) eine Haftung des Bundes nach § 22 Abs. 1 WHG nur unterstellt (Beschluß vom 19. September 1979 - III ZR 121/78 - VersR 1980, 48; s. ferner BGHZ 124, 394, 399).
Richtig ist, daß der Tatbestand des Einleitens auch durch Unterlassen verwirklicht werden kann (Senatsurteile BGHZ 65, 221, 223 ff.; 124, 394, 396; Urteil vom 17. Oktober 1985 - III ZR 99/84 - NJW 1986, 2312, 2314;… Czychowski, § 22 Rn. 8).
- BGH, 06.05.1999 - III ZR 89/97
Umfang der Schadensersatzpflicht des Inhabers einer gefährlichen Anlage; …
Sie umfaßt deswegen auch Verunreinigungen des Grundwassers, ohne Rücksicht darauf, daß das Wasserhaushaltsgesetz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 58, 300, 328 f., 344 - Naßauskiesungsbeschluß) das Grundwasser zur Sicherung einer funktionsfähigen Wasserbewirtschaftung einer vom Oberflächeneigentum am Grundstück losgelösten öffentlich-rechtlichen Benutzungsordnung unterstellt (Senat in BGHZ 103, 129, 132 f.; 124, 394, 395).Dabei macht es keinen Unterschied, ob der Nutzer das Grundwasser weiterverwenden will, wie etwa der Betreiber eines Wasserwerks (BGHZ 103, 129) oder der Inhaber einer Gärtnerei (BGHZ 124, 394), oder ob es nach dem Abpumpen für ihn lediglich abzuleitendes Abwasser darstellt, wie im Streitfall.
- BGH, 15.03.2001 - III ZR 154/00
Umweltbedenken gegen Mini-Kraftwerke
Inhalt und Umfang fortbestehender alter Benutzungsrechte bestimmen sich, wenn sie auf einem besonderen Titel beruhen, nach diesem, sonst nach den bisherigen Gesetzen (§ 36 Abs. 1 NWG; vgl. Senatsurteil BGHZ 124, 394, 400;… Czychowski, § 15 Rn. 12 a). - BGH, 05.10.1995 - III ZR 61/93
Rechtsnatur wasserrechtlicher Erlaubnisse in Baden-Württemberg
Dieser Grundsatz, der weithin, nicht nur in Württemberg, wasserrechtlicher Tradition entspricht (vgl. Senatsurteil BGHZ 124, 394, 401 m.w.N.), bedeutet nicht, daß der Inhaber einer wasserrechtlichen Gestattung im Rahmen des Nachbarrechts gegenüber Beeinträchtigungen seiner Nutzungsbefugnis durch einen anderen Gewässerbenutzungsberechtigten schutzlos wäre (…vgl. Gieseke/Wiedemann/Czychowski aaO. § 2 Rn. 25, auch § 7 Rn. 2;… Sieder/Zeitler/Dahme aaO. § 2 Rn. 10 b;… Breuer aaO. Rn. 450).Soweit die Revisionserwiderung in diesem Zusammenhang die vorgenannte Senatsentscheidung (BGHZ 124, 394, 399 ff.) für sich in Anspruch nimmt, geht dies schon deshalb fehl, weil es hier nicht um Entschädigung für einen (enteignenden oder enteignungsgleichen) Eingriff des Staates in eine eigentumsmäßig geschützte Rechtsposition des Klägers geht, sondern um die Verteilung der zur Verfügung stehenden Wassermenge des E.bachs zwischen zwei Benutzungsberechtigten.
- OLG Jena, 31.05.2006 - 4 U 218/05
Verkehrssicherungspflicht - Schadensersatz bei Gebäudeschäden durch Tausalz?
Eine Amtspflicht, für eine geschlossene Ableitung des auf der Straße anfallenden Oberflächenwassers zu sorgen, besteht grundsätzlich nicht, zumal ein Straßenanlieger sich die ungünstige Lage seines Grundstücks - hier: an einer Fußgängerzone mit Kopfsteinpflasterung -, durch die seine Eigentumsposition situationsbedingt geprägt wird, zurechnen lassen muss (BGH, Urteil vom 20.01.1994, Az: III ZR 166/92 = BGHZ 124, 394-401 = NJW 1994, 1006-1008).Ein Straßenanlieger muss sich eine ungünstige Lage seines Grundstücks, durch die seine Eigentumsposition situationsbedingt geprägt wird, zurechnen lassen (BGH, Urteil vom 20.01.1994, aaO).
- OLG Hamm, 17.10.2006 - 21 U 177/05
Sachverständige - Haftung für fehlerhafte Überprüfung einer Heizöltankstillegung
Verlangt wird eine unmittelbare, ihrem Wesen nach zweckbestimmte Zufügung schädlicher Stoffe in das Gewässer (BGH NJW 1994, 1006, 1007;… siehe auch Schwendtner in Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp a.a.O., § 22 Rdnr. 18 ). - VG Gelsenkirchen, 27.07.2007 - 15 K 589/02
Einleiten in ein Gewässer, Verlust der Gewässereigenschaft durch Verrohrung, …
vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 16. November 1973 - II C 44.69 -, ZfW 1974, 296, 297 zu § 3 WHG - auf die Rechtssprechung zu dieser Vorschrift kann zurückgegriffen werden (…so Berendes, Das Abwasserabgabengesetz, 3. Auflage, S. 40) - OVG NRW, Urteil vom 23. Januar 1985 - 2 A 38/84 -, ZfW 1986, 255, 259 und Urteil vom 30. November 1987 - 2 A 1088/85 -, NVwZ 1988, 566; Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 20. Januar 1994 - III ZR 166/92 -, NJW 1994, 1006, 1007; Köhler/Meyer, Abwasserabgabengesetz, Kommentar, 2. Auflage, Anmerkung 57 zu § 2.
