Rechtsprechung
| BGH, 20.02.1990 - 3 StR 278/89 (2) |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Jurion
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Kurzfassungen/Presse
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Grundgesetz, Art. 46 Abs. 2
Vorrechte und Befreiungen - wikipedia.org (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)
Radikal (Zeitschrift)
- spiegel.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 21.05.1990)
Strafrecht: Erst mal wegschließen
Verfahrensgang
- BGH, 30.10.1989 - 3 StR 278/89
- BGH, 20.02.1990 - 3 StR 278/89 (2)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 36, 363
- NJW 1990, 2828
- MDR 1990, 642
- StV 1990, 349
- afp 1990, 117
Wird zitiert von ... (13)
- BGH, 09.04.1997 - 3 StR 387/96
Verstoß gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot durch Veröffentlichung von …
Sie kann durch die entsprechende Übernahme der Grundsätze erreicht werden, die in der Rechtsprechung zur selben Frage bei der Anwendung der §§ 129, 129 a StGB entwickelt worden sind ( BGHSt 33, 16, 18 f.; BGHR StGB § 129 a III Werben 3 - insoweit in BGHSt 36, 363 nicht abgedruckt -, Werben 5 und Unterstützen 1; BGH NJW 1988, 1677/1678, NJW 1988, 1679; BGH NStZ 1988, 263; OLG Schleswig NJW 1988, 352/353; KG StV 1990, 210/211).Im hier gegebenen Fall der Verbreitung fremder Texte muß hinzukommen, daß die Wiedergabe der die Vereinstätigkeit eindeutig unterstützenden (Dritt-)Aussagen vom angesprochenen Leserkreis als eine sich die unterstützende Tendenz zu eigen machende Meinungsäußerung der Publizierenden zu verstehen ist (vgl. BGHSt 36, 363, 371;… v. Bubnoff in LK-StGB 11. Aufl. § 129 Rdn. 57).
Dabei kommt es im Falle periodisch erscheinender Presseerzeugnisse entscheidend auf die einzelne Ausgabe ("Tatausgabe") an, in welcher der fremde Text veröffentlicht wird (BGHSt 36, 363, 371).
Die Täterschaft oder Teilnahme an den durch die Veröffentlichung begangenen allgemeinen Straftaten bestimmt sich vielmehr nach allgemeinen strafrechtlichen Grundsätzen (§ 11 Abs. 1 BayPrG; vgl. BGHSt 36, 363, 367, 371).
Hat der Angeklagte sich - was nach dem Urteil offen bleibt - in den übrigen Fällen nicht an der Herstellung der Ausgabe beteiligt, sondern sich auf eine formal nach außen hin eingenommene Stellung des presserechtlich verantwortlichen Redakteurs zurückgezogen und die übrigen Mitglieder des "Teams" gewähren lassen, kommt Beihilfe zu der von den übrigen Team-Mitgliedern begangenen Zuwiderhandlungen gegen das Betätigungsverbot in Betracht (vgl. BGHSt 36, 363, 368, 371 für einen vergleichbaren Fall nach § 129 a StGB).
Bei solchen Sachverhaltsgestaltungen ist ebenso wie bei werbender und unterstützender Tätigkeit im Bereich der §§ 129, 129 a StGB Beihilfe rechtlich möglich (vgl. BGHSt 36, 363, 368, 371;… v. Bubnoff in LK-StGB 11. Aufl. § 129 Rdn. 57; offen gelassen für die § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG vergleichbare Bestimmung in §§ 42, 47 BVerfGG a.F.: BGH NJW 1960, 1772, 1773; BGH, Urteil vom 4. Juni 1964 - 3 StR 13/64 - insoweit in NJW 1964, 1681 nicht abgedruckt).
- BGH, 16.05.2007 - AK 6/07
Werben für terroristische Vereinigungen in Chatrooms
Vielmehr reicht es zur Verwirklichung des § 129a Abs. 5 Satz 2 StGB aus, dass der Beschuldigte den werbenden Inhalt der von ihm weiterverbreiteten Dateien erkennbar als eigene Meinungsäußerung den weiteren Besuchern des Chatrooms zugänglich machen wollte (vgl. BGHSt 36, 363, 367 f.). - BGH, 09.04.1997 - 3 StR 584/96
StGB § 78, § 78c; VereinsG § 20
Im auch hier gegebenen Fall der Verbreitung fremder Texte muß hinzukommen, daß die Wiedergabe der die Vereinstätigkeit eindeutig unterstützenden (Dritt-)Aussagen vom angesprochenen Leserkreis als eine sich die unterstützende Tendenz zu eigen machende Meinungsäußerung der Publizierenden zu verstehen ist (vgl. BGHSt 36, 363, 371;… v. Bubnoff in LK StGB 11. Aufl. § 129 Rdn. 57).Dabei kommt es im Falle periodisch erscheinender Presseerzeugnisse entscheidend auf die einzelne Ausgabe ("Tatausgabe") an, in der der fremde Text veröffentlicht wird (BGHSt 36, 363, 371).
- BGH, 14.02.2012 - 3 StR 446/11
Raub mit Todesfolge (Todeszeitpunkt); Einbeziehung mehrerer früherer …
Wesentliche Anhaltspunkte für diese Wertung sind insbesondere der Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Teilhabe an der Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass Durchführung und Ausgang der Tat vom Einfluss des Mitwirkenden abhängen (vgl. u.a. BGHSt 28, 346, 348 f.; BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 2, 8 bis 10, 12, 18, 29; Tatbeitrag 1, 3, 4 und Tatherrschaft 4;… vgl. auch BGHR StGB § 27 Abs. 1 Tatherrschaft 2).Voraussetzung der Mittäterschaft ist vielmehr eine - auch nur psychische - Förderung der Tat und das Bewusstsein des Täters von der fördernden Wirkung seines Beitrags (vgl. BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 8; Tatbeitrag 2 und 4; Tatherrschaft 3).
- BGH, 30.10.2003 - 5 StR 274/03
Beweisantrag (konkrete Beweistatsache); wesentliche Verteidigungsbeschränkung …
Dabei bilden der Grad des eigenen Interesses, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft die wesentlichen Beurteilungskriterien (BGHSt 36, 363, 367; 34, 124, 126). - BGH, 07.07.1995 - 3 StR 196/95
StGB § 25 Abs. 2, § 35, § 253, § 255
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Beurteilung, ob Mittäterschaft oder Beihilfe vorliegt, aufgrund aller von der Vorstellung der Beteiligten umfaßten Gesichtspunkte in wertender Betrachtung vorzunehmen (vgl. BGHSt 37, 289, 291 ff.; BGHR StGB § 25 II Mittäter 8, 9, 10).Wesentliche Anhaltspunkte sind der Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich auch von dem Willen des zu beurteilenden Beteiligten abhängen (vgl. für viele BGHR StGB § 25 II Mittäter 8).
- BayObLG, 11.11.1997 - 4St RR 232/97
Anleitung zur Herstellung von Molotow-Cocktails durch Verbreitung von Texten
Auch insoweit muß der Wille des Täters erkennbar werden, durch das Verbreiten der Texte Dritter gleichzeitig eine Straftat selbst zu billigen (BGH NJW 1990, 2828/2830;… Schönke/Schröder/Cramer § 140 Rn. 5;… Lackner § 140 Rn. 4, § 130 Rn. 8;… Rudolphi § 140 Rn. 9).Insoweit hat es übersehen, daß es sich bei § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 WaffG um ein Äußerungsdelikt und nicht um ein Verbreitungsdelikt handelt (vgl. hierzu BGH NJW 1990, 2828/2831).
- BGH, 13.10.1992 - 1 StR 517/92
Mittäterschaft bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 07.06.1995 - StB 16/95
StPO § 103, § 160
Dem Beschuldigten G. wird zur Last gelegt, seit spätestens Anfang 1993 sich gemeinsam mit dem Mitbeschuldigten P. sowie weiteren gesondert verfolgten Tatgenossen mitgliedschaftlich an der Organisation zu beteiligen, die für die Herausgabe und Verbreitung der linksextremistischen/linksterroristischen Untergrunddruckschrift "radikal" verantwortlich ist (vgl. dazu auch BGHSt 36, 363 ff.). - BGH, 28.09.1995 - StB 54/95
StPO § 147
Der Hinweis der Verteidigung auf die Entscheidung BGHSt 32, 310 steht der Annahme einer Straftat nach § 111 StGB hinsichtlich des Artikels "Kontrolle Abgrenzung Arbeitszwang" in "radikal" Nr. 148 nicht entgegen; gleiches gilt für den Hinweis auf die Entscheidung BGHSt 36, 363 im Zusammenhang mit der Frage strafbarer Beteiligung an einem Delikt nach § 129 a Abs. 3 StGB . - BGH, 25.10.1991 - StB 24/91
- BGH, 16.05.2007 - StB 3/07
Werbung für Terror-Organisationen nur noch eingeschränkt strafbar // …
- BGH, 27.06.1997 - StB 7/97
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