Rechtsprechung
   BGH, 20.02.1990 - VI ZR 241/89   

Geschiedene Eheleute - Brieföffnung nach falscher Zustellung

§ 1004, § 823 BGB, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Art. 10 GG, § 202 StGB, durch unbefugte Brieföffnung werden die Rechte des Adressaten auch dann verletzt, wenn der Brief noch nicht in seinen Verfügungsbereich gelangt ist

Volltextveröffentlichungen (4)

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Unbefugtes Öffnen verschlossener Post durch einen Dritten

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch unbefugtes Öffnen verschlossener Post

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Adressaten durch unbefugtes Öffnen der Post

Kurzfassungen/Presse

  • buskeismus.de (Auszüge)

    Persönlichkeitsrecht (Öffnen eines Briefes im Postgang)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 1990, 764
  • MDR 1990, 807
  • GRUR 1990, 479
  • FamRZ 1990, 846
  • VersR 1990, 531
  • WM 1990, 1167
  • BB 1990, 739
  • DB 1990, 1327
  • DÖV 1990, 1028
  • ZUM 1990, 405



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Wird zitiert von ...  

  • BGH, 05.11.1991 - X ZR 91/90  

    Wirksamkeit einzelner Klauseln der "AGB für Anzeigen und Fremdbeilagen in

    Die Auffassung des Berufungsgerichts steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, wie sie vom VI. Zivilsenat im Urteil vom 20. Februar 1990 (z.B. abgedruckt in WM 1990, 1167 ) eingehend ausgeführt ist.
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