Rechtsprechung
| BGH, 20.02.1990 - VI ZR 241/89 |
Geschiedene Eheleute - Brieföffnung nach falscher Zustellung
§ 1004, § 823 BGB, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Art. 10 GG, § 202 StGB, durch unbefugte Brieföffnung werden die Rechte des Adressaten auch dann verletzt, wenn der Brief noch nicht in seinen Verfügungsbereich gelangt ist
Volltextveröffentlichungen (4)
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Unbefugtes Öffnen verschlossener Post durch einen Dritten
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch unbefugtes Öffnen verschlossener Post
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Adressaten durch unbefugtes Öffnen der Post
Kurzfassungen/Presse
- buskeismus.de (Auszüge)
Persönlichkeitsrecht (Öffnen eines Briefes im Postgang)
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 1990, 764
- MDR 1990, 807
- GRUR 1990, 479
- FamRZ 1990, 846
- VersR 1990, 531
- WM 1990, 1167
- BB 1990, 739
- DB 1990, 1327
- DÖV 1990, 1028
- ZUM 1990, 405
Wird zitiert von ...
- BGH, 05.11.1991 - X ZR 91/90
Wirksamkeit einzelner Klauseln der "AGB für Anzeigen und Fremdbeilagen in …
Die Auffassung des Berufungsgerichts steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, wie sie vom VI. Zivilsenat im Urteil vom 20. Februar 1990 (z.B. abgedruckt in WM 1990, 1167 ) eingehend ausgeführt ist.
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