Rechtsprechung
   BGH, 20.02.1991 - 2 StR 478/90   

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ 1991, 281
  • NVwZ 1991, 1023



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Wird zitiert von ... (2)  

  • BGH, 19.08.1992 - 2 StR 86/92  

    Strafbarkeit des Bürgermeisters wegen Unterlassung der Umsetzung von

    Die fortlaufende Einleitung ungeklärter Abwässer in die Vorfluter hat - wie den Urteilsfeststellungen zu entnehmen ist - durchgängig zu Gewässerverunreinigungen geführt (zum Begriff der Gewässerverunreinigung vgl. BGHR StGB § 324 Abs. 1 Veränderung 1, 2).
  • OLG Frankfurt, 12.10.1995 - 1 Ss 382/93  

    HessGO § 2, § 3; HessWassG § 52 Abs. 1; StGB § 324, § 326; WHG §

    Danach reicht jedenfalls dann wenn von einer Vorbelastung des Gewässers auszugehen ist, zur Feststellung der nachteiligen Veränderung des Gewässers pur der Fakt der Einleitung etwa von Toilettenabwasser nicht aus (so im Ergebnis auch BGH R § 324 StGB Abs. 1 Veränderung 2 - Küchen-. und Toilettenabwasser - = NStZ 1991, 281 ).

    Der Senat erachtet weitergehende Feststellungen auch hinsichtlich einer nachteiligen Veränderung des "Status quo" des Landgrabenweihers für den anzunehmenden Tatzeitraum etwa durch Einholung eines Sachverständigengutachtens (vgl. BGH NStZ 1991, 281 ) noch für möglich.

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