Rechtsprechung
| BGH, 20.02.2003 - 4 StR 228/02 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 315 b StGB; § 315 c StGB; § 52 StGB
Gefährdung des Straßenverkehrs; gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Sperrwirkung; Pervertierung eines Verkehrsvorgangs zu einem Eingriff); Schädigungsvorsatz; Gefährdungsvorsatz; vorsätzlicher Unfall; Tateinheit. - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Alpmann Schmidt
- IWW
- NWB SteuerXpert START
- potsdam-rechtsanwälte.de
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Pervertierung eines Verkehrsvorgangs durch bewusst rechtswidrigen Fahrzeugeinsatz
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Besprechungen u.ä. (2)
- Lehrstuhl für Strafrecht Prof. Marxen
(Entscheidungsanalyse, insb. für Studienzwecke)
Polizeiflucht-Fall
§ 315 b Abs. 1 StGB; § 315 c Abs. 1 StGB
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr; Verkehrsteilnahme; bewusste Zweckentfremdung des Fahrzeugs: subjektive Anforderungen - RA ONLINE
, S. 327 (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Eingriff in den Straßenverkehr
Sonstiges (3)
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Kurznachricht zu "Der provozierte Auffahrunfall durch äußerlich verkehrsgerechtes Verhalten - ein Fall des § 315b Abs. 1 Nr. 2 StGB?"" von Prof. Dr. Bernd Hecker, original erschienen in: DAR 2011, 186 - 190.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Eingriff in den Straßenverkehr durch bewusste Zweckentfremdung" von Sonja Dreher, original erschienen in: JuS 2003, 1159 - 1162.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)
Zusammenfassung von "Übungsklausur: "Geldsorgen"" von Prof. Dr. Henning Radtke und RRef Evelyn Meyer, original erschienen in: JA 2009, 702 - 711.
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 48, 233
- NJW 2003, 1613
- NStZ 2003, 486
- NZV 2003, 488
- StV 2003, 338
- VersR 2003, 1002
Wird zitiert von ... (34)
- BGH, 09.02.2010 - 4 StR 556/09
Konkurrenz zwischen Nötigung und Bedrohung; gefährlicher Eingriff in den …
Nach der neueren Rechtsprechung des Senats (BGHSt 48, 233) setzt die Strafbarkeit bei einem sog. verkehrsfeindlichen Inneneingriff, wie ihn das Landgericht hier festgestellt hat, voraus, dass zu dem bewusst zweckwidrigen Einsatz des Fahrzeugs in verkehrsfeindlicher Einstellung hinzu kommt, dass es der Täter mit zumindest bedingtem Schädigungsvorsatz - etwa als Waffe oder Schadenswerkzeug - missbraucht; erst dann liege eine - über den Tatbestand des § 315c hinausgehende und davon abzugrenzende - verkehrsatypische "Pervertierung" des Verkehrsvorgangs zu einem gefährlichen "Eingriff" in den Straßenverkehr im Sinne des § 315b Abs. 1 StGB vor.Soweit in BGHSt 48, 233, 238 ausgeführt wird, das Nötigungselement allein mache ein Verkehrsverhalten noch nicht zu einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, wenn das eigene Fortkommen primäres Ziel einer gewollten Behinderung sei, ist diese Formulierung nicht im Sinne einer Einschränkung des oben ausgeführten Grundsatzes zu verstehen.
Nach der neueren Rechtsprechung des Senats (BGHSt 48, 233) setzt die Strafbarkeit bei einem sog. verkehrsfeindlichen Inneneingriff, wie ihn das Landgericht hier festgestellt hat, voraus, dass zu dem bewusst zweckwidrigen Einsatz des Fahrzeugs in verkehrsfeindlicher Einstellung hinzu kommt, dass es der Täter mit zumindest bedingtem Schädigungsvorsatz - etwa als Waffe oder Schadenswerkzeug - missbraucht; erst dann liege eine - über den Tatbestand des § 315 c hinausgehende und davon abzugrenzende - verkehrsatypische "Pervertierung" des Verkehrsvorgangs zu einem gefährlichen "Eingriff" in den Straßenverkehr im Sinne des § 315 b Abs. 1 StGB vor (ebenso Senat, Beschlüsse vom 16. Oktober 2003 - 4 StR 275/03 -, DAR 2004, 230, und vom 1. September 2005 - 4 StR 292/05 -, DAR 2006, 30).
Soweit in BGHSt 48, 233, 238 ausgeführt wird, das Nötigungselement allein mache ein Verkehrsverhalten noch nicht zu einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, wenn das eigene Fortkommen primäres Ziel einer gewollten Behinderung sei, ist diese Formulierung nicht im Sinne einer Einschränkung des oben ausgeführten Grundsatzes zu verstehen.
- BGH, 13.06.2006 - 4 StR 123/06
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Außeneingriff und Griff in das …
Erfolgt eine Tathandlung nach § 315b StGB nicht im Rahmen der Teilnahme am Straßenverkehr (sog. "Außeneingriff"), ist für die Tatbestandserfüllung eine besondere verkehrsfeindliche Einstellung des Täters nicht erforderlich (vgl. hierzu BGHSt 48, 233, 236 f.;… BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 2 Hindernisbereiten 3).Da diese Tathandlung nicht im Rahmen der Teilnahme am Straßenverkehr erfolgte (sog. "Außeneingriff"), war für die Tatbestandserfüllung eine besondere verkehrsfeindliche Einstellung des Täters nicht erforderlich (vgl. hierzu BGHSt 48, 233, 236 f.;… BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 2 Hindernisbereiten 3).
- BGH, 03.11.2009 - 4 StR 373/09
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (anderer, ähnlich gefährlicher …
Vielmehr muss der Täter in der Fallgruppe der Pervertierung des eigenen Fahrzeuges mit mindestens bedingtem Schädigungsvorsatz handeln (Senat, BGHSt 48, 233, 237 f.).Vermag der neue Tatrichter eine dahingehende Feststellung nicht zu treffen, so wird er bei der Prüfung einer Versuchsstrafbarkeit nach § 315 b Abs. 2 StGB zu bedenken haben, dass für die subjektive Tatseite ein bloßer Gefährdungsvorsatz, wie ihn das Landgericht angesichts der Formulierung auf UA 11 möglicherweise als ausreichend erachtet hat, nicht genügt, vielmehr der Täter mit - mindestens bedingtem - Schädigungsvorsatz handeln muss (Senat, BGHSt 48, 233, 237 f.).
Im Übrigen kommt unabhängig von einer Strafbarkeit des Angeklagten nach § 315 b StGB eine Verurteilung des Angeklagten jedenfalls wegen vollendeter Nötigung (§ 240 Abs. 1 und 2 StGB) in Betracht (zur Konkurrenz mit § 315 b StGB - Tateinheit - Senat, BGHSt 48, 233, 237 f.;… König in LK-StGB 12. Aufl. § 315 b Rdn. 93).
- OLG Düsseldorf, 09.08.2007 - 5 Ss 130/07
Nötigung im Straßenverkehr
a) Nicht jeder vorsätzliche Regelverstoß im Straßenverkehr, der ein Nötigungselement enthält, ist deshalb eine Nötigung im Sinne des § 240 StGB (vgl. BGHSt 23, 4, 7; 48, 233, 238).Setzt er das von ihm geführte Kraftfahrzeug in verkehrsfeindlicher Einstellung bewusst zweckwidrig mit der Folge eines "Beinahe-Unfalls" ein, ist er nach § 315b StGB wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehrs zu bestrafen (BGHSt 48, 233, 236 f mwN).
Gemeinsamer Nenner dieser und ähnlicher Fälle ist, dass die Einwirkung auf den anderen Verkehrsteilnehmer nicht die bloße Folge, sondern der Zweck des verbotswidrigen Verhaltens ist (vgl. BGHSt 7, 379, 380; 21, 301, 302; 41, 231, 234; 48, 233, 238; BGH VRS 64 [1983], 267, 268; jeweils zur Abgrenzung des gefährlichen Eingriffs von der Gefährdung des Straßenverkehrs;… MK-Gropp/Sinn [2003], § 240 Rdnr. 103;… SK-Horn/Wolters, 7. Aufl. [2003], § 240 Rdnr. 7).
- BGH, 29.04.2008 - 4 StR 617/07
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (absichtlich herbeigeführte Unfälle …
Absichtlich herbeigeführte Verkehrsunfälle stellen ein Hindernisbereiten (§ 315 b Abs. 1 Nr. 2 StGB) oder durch einen "ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff" (§ 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB) dar (vgl. BGHSt 48, 233; BGH NZV 1992, 157).a) Zwar haben die Angeklagten nach den rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen die Verkehrsunfälle jeweils absichtlich herbeigeführt (§ 315 b Abs. 3 i.V.m. § 315 Abs. 3 Nr. 1 a StGB) und dadurch die Sicherheit des Straßenverkehrs entweder durch Hindernisbereiten (§ 315 b Abs. 1 Nr. 2 StGB) oder durch einen "ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff" (§ 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB) beeinträchtigt (vgl. BGHSt 48, 233; BGH NZV 1992, 157).
- BGH, 27.09.2007 - 4 StR 1/07
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Unfallprovokation und ähnlicher, …
Auch ein absichtlich herbeigeführter Verkehrsunfall kann einen "ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff" im Sinne des § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB darstellen (vgl. BGHSt 48, 233).Zwar hat der Angeklagte nach den insoweit rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen den Verkehrsunfall jeweils absichtlich herbeigeführt (§ 315 b Abs. 3 i.V.m. § 315 Abs. 3 Nr. 1 a StGB) und mithin die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er einen "ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff" im Sinne des § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB vorgenommen hat (vgl. BGHSt 48, 233).
- OLG Hamm, 08.01.2008 - 3 Ss 528/07
Beweiswürdigung; gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr; Verdeckungsabsicht
Seit der Grundsatzentscheidung des BGH vom 20.02.2003 (BGHSt 48, 233) ist der Anwendungsbereich des verkehrsfeindlichen Innenangriffs jedoch deutlich eingeschränkt.Im fließenden Verkehr stellt ein Verkehrsvorgang nur dann einen Eingriff in den Straßenverkehr im Sinne von § 315 b Abs. 1 StGB dar, wenn zu dem bewusst zweckwidrigen Einsatz eines Fahrzeugs in verkehrsfeindlicher Einstellung hinzukommt, dass es mit (mindestens bedingtem) Schädigungsvorsatz - etwa als Waffe oder Schadenswerkzeug - missbraucht wird (BGHSt 48, 233; BGH StraFo 2006, 122).
Sofern ein Verkehrsteilnehmer sein Fahrzeug beispielsweise als Fluchtmittel (lediglich) verkehrswidrig benutzt und nur mit Gefährdungsvorsatz handelt, wird ein solches Verhalten dagegen regelmäßig von § 315 c Abs. 1 Nr. 2 StGB erfasst (BGHSt 48, 233).
- OLG Hamm, 24.06.2008 - 4 Ss 220/08
Nötigung im Straßenverkehr; Teilaufhebung; vorläufige Entziehung der …
Nicht jeder vorsätzliche Regelverstoß im Straßenverkehr, der ein Nötigungselement enthält, ist eine Nötigung i.S. des § 240 StGB (vgl. BGHSt 23, 4, 7 = NJW 1969, 1444; BGHSt 48, 233, 238 = NJW 2003, 1613 = NStZ 2003, 486).Setzt er das von ihm geführte Kraftfahrzeug in verkehrsfeindlicher Einstellung bewusst zweckwidrig mit der beabsichtigten Folge eines "Beinahe-Unfalls" ein, ist er nach § 315 b StGB wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehrs zu bestrafen (BGHSt 48, 233, 236 f. = NJW 2003, 1613 = NStZ 2003, 486).
Gemeinsamer Nenner dieser und ähnlicher Fälle ist, daß die Einwirkung auf den anderen Verkehrsteilnehmer nicht die bloße Folge, sondern der Zweck des verbotswidrigen Verhaltens ist (vgl. BGHSt 7, 379, 380 = NJW 1955, 1328; BGHSt 21, 301, 302 = NJW 1967, 2167; BGHSt 41, 231, 234 = NJW 1996, 203; BGHSt 48, 233, 238 = NJW 2003, 1613 = NStZ 2003, 486; BGH VRS 64 (1983), 267, 268 jew. zur Abgrenzung des gefährlichen Eingriffs von der Gefährdung des Straßenverkehrs; MünchKomm-StGB-Gropp/Sinn 2003, § 240 Rn 103;… Horn/Wolters 7. Aufl., § 240 Rn 7).
- BGH, 16.10.2003 - 4 StR 275/03
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Fahrzeugführer; Pervertierung des …
Nach der neueren Rechtsprechung des Senats muss zu dem bewusst zweckwidrigen Einsatz eines Fahrzeugs in verkehrsfeindlicher Einstellung hinzukommen, dass das Fahrzeug mit (mindestens bedingtem) Schädigungsvorsatz eingesetzt wird (vgl. BGH NStZ 2003, 486 f.).Nach der neueren Rechtsprechung des Senats muß zu dem bewußt zweckwidrigen Einsatz eines Fahrzeugs in verkehrsfeindlicher Einstellung hinzukommen, daß das Fahrzeug mit (mindestens bedingtem) Schädigungsvorsatz eingesetzt wird (vgl. BGH NStZ 2003, 486 f.).
- BGH, 10.11.2005 - 4 StR 431/05
Fahrlässiger gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (konstitutiver …
Im fließenden Straßenverkehr stellt ein Verkehrsvorgang nur dann einen Eingriff in den Straßenverkehr im Sinne des § 315 b Abs. 1 StGB dar, wenn zu dem bewusst zweckwidrigen Einsatz eines Fahrzeugs in verkehrsfeindlicher Einstellung hinzukommt, dass es mit (mindestens bedingtem) Schädigungsvorsatz - etwa als Waffe oder Schadenswerkzeug - missbraucht wird (vgl. BGHSt 48, 233).Im fließenden Straßenverkehr stellt ein Verkehrsvorgang nur dann einen Eingriff in den Straßenverkehr im Sinne des § 315 b Abs. 1 StGB dar, wenn zu dem bewusst zweckwidrigen Einsatz eines Fahrzeugs in verkehrsfeindlicher Einstellung hinzukommt, dass es mit (mindestens bedingtem) Schädigungsvorsatz - etwa als Waffe oder Schadenswerkzeug - missbraucht wird (vgl. BGHSt 48, 233).
- BGH, 14.11.2006 - 4 StR 446/06
Tateinheit zwischen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung und gefährlichem …
- OLG Hamm, 25.06.2008 - 4 Ss 234/08
Nötigung; Straßenverkehr; Nötigungselement
- BGH, 01.09.2005 - 4 StR 292/05
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Fluchtfahrt mit Gefährdungsvorsatz …
- OLG Düsseldorf, 15.02.2008 - 5 Ss 130/07
- OLG Köln, 11.10.2005 - 83 Ss 58/05
- BGH, 23.07.2008 - 5 StR 46/08
Schwerer Raub (Absicht rechtswidriger Zueignung: Tatbestandsirrtum bezüglich …
- BGH, 08.06.2004 - 4 StR 150/04
Tateinheit wegen teilweiser Handlungseinheit (Konkurrenz von versuchter Nötigung, …
- BGH, 01.09.2010 - 5 StR 324/10
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (lex specialis; Nötigung); Anrechnung …
- OLG Koblenz, 28.10.2009 - 2 Ss 128/09
Fehlende Klammerwirkung des Fahrens ohne Fahrerlaubnis bei Nötigungshandlungen im …
- AG Lübeck, 09.12.2011 - 61 GS 125/11
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, gas wheelie
- OLG Hamm, 20.02.2006 - 2 Ss 61/06
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - Bedingter Schädigungsvorsatz …
- KG, 07.06.2006 - 1 Ss 487/05
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Erforderlichkeit eines bedingten …
- BGH, 28.08.2012 - 3 StR 291/12
Konkurrenzverhältnis zwischen Nötigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
- BGH, 12.04.2011 - 4 StR 22/11
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (konkrete Gefährdung: …
- OLG München, 09.11.2005 - 4St RR 215/03
Direkter Vorsatz der Schadensverursachung bei absichtlichem Eingriff in den …
- BGH, 16.03.2010 - 4 StR 82/10
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch bewusstes Rammen eines …
- OLG Brandenburg, 04.01.2010 - 1 Ss 105/09
Rechtsfehlerhafte und lückenhafte Begründung der Anwendung von allgemeinem …
- OLG Hamm, 26.05.2009 - 2 Ss 195/09
Einlassung; Beweiswürdigung; Anforderung; gefährlicher Eingriff; Straßenverkehr; …
- OLG Köln, 30.04.2004 - Ss 146/04
- OLG Hamm, 12.04.2005 - 4 Ss 106/05
gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Nötigung, bedingter Vorsatz, …
- OLG Hamm, 06.04.2006 - 3 Ss 546/06
Verkehrsdelikt; Gesamtstrafenbildung; Sperrfrist; Entziehung der Fahrerlaubnis; …
- KG, 06.01.2006 - 1 Ss 72/05
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Ausbremsen eines anderen Kfz zum …
- LG Hildesheim, 08.11.2010 - 12 Ks 17 Js 22753/10
Zufahren auf Polizeibeamte bei einer Verkehrskontrolle als versuchter Mord
- AG Bochum, 29.10.2008 - 9 Js 231/08
Nicht immer gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch Ausbremsen
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