Rechtsprechung
| BGH, 20.02.2008 - VIII ZR 139/07 |
Volltextveröffentlichungen (12)
mehr- IWW
- NWB SteuerXpert START
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Mieterabmahnung - Feststellungsklage gegen Vermieter
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Ruhestörung während Ruhezeiten- Abmahnung
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation und Volltext)
Abmahnung rechtens
- berliner-mieterverein.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit der Klage des Vermieters auf Feststellung der fehlenden Berechtigung des Vermieters zur Abmahnung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mietrecht - Kein Rechtsmittel gegen Abmahnung
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (23)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Urteil des Bundesgerichtshofs zur Frage des Rechtsschutzes gegen Abmahnungen im Wohnraummietrecht
- IWW (Pressemitteilung)
Zur Frage des Rechtsschutzes gegen Abmahnungen im Wohnraummietrecht
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Keine Abmahnung durch den Vermieter
- mitfugundrecht.de (Pressemitteilung)
Kein Rechtsschutz gegen Abmahnungen im Wohnraummietrecht
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Vermieter vergibt unberechtigte Abmahnung
- 123recht.net (Pressemeldung, 20.2.2008)
Mieter können sich gegen Lärm-Abmahnung nicht wehren // Mieterbund sieht nun Gefahr vorschneller Abmahnungen
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Urteil zur Frage des Rechtsschutzes gegen Abmahnungen im Wohnraummietrecht
- advogarant.de (Kurzinformation)
Anspruch auf Beseitigung oder Unterlassung einer Abmahnung durch den Vermieter
- info-m.de (Leitsatz)
Abmahnung: Hat der Mieter einen Anspruch auf Unterlassung oder Beseitigung einer Abmahnung?
- Verlag Dr. Otto Schmidt (Kurzinformation)
Mieter müssen Abmahnungen des Vermieters hinnehmen
- ra-heinicke.de (Kurzinformation)
Rechtsbehelf gegen Abmahnung durch Vermieter
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Kein Rechtsschutz bei Abmahnung durch Vermieter
- t-anwaelte.de (Kurzinformation)
Rechtsschutz gegen Abmahnungen im Wohnraummietrecht
- beck-blog (Kurzinformation)
Keine isolierte Anfechtung einer Abmahnung
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Frage des Rechtsschutzes gegen Abmahnungen im Wohnraummietrecht
- streifler.de (Zusammenfassung)
Wohnraummietrecht: Kein Rechtsschutz gegen Abmahnungen
- arag.de (Kurzinformation)
Mietrecht ist nicht Arbeitsrecht
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Mieter müssen Abmahnungen des Vermieters hinnehmen
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Unberechtigte Abmahnung durch den Vermieter: Kein Rechtsschutz!
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Wohnraummietrecht: Kein Rechtsschutz gegen Abmahnungen
- kanzlei-richter.com (Kurzinformation)
Kein Rechtsschutz gegen mietrechtliche Abmahnung
- lp-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Abmahnungen im Wohnraummietrecht ohne rechtliche Folgen
- meisterernst.de (Zusammenfassung und Kurzinformation)
Mieter kann nicht isoliert gegen Abmahnung des Vermieters vorgehen
Besprechungen u.ä. (2)
- 123recht.net (Entscheidungsanmerkung, 21.2.2008)
Kein isolierter Rechtsschutz gegen Abmahnungen im Wohnraummietrecht
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Mieter hat keinen Rechtsbehelf gegen Abmahnung! (IMR 2008, 109)
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Rechtsschutz gegen vertragsrechtliche Abmahnungen" von Dr. Sebastian Kolbe, WissMit., original erschienen in: NJW 2008, 2685 - 2688.
Verfahrensgang
- AG Köln, 22.03.2006 - 217 C 206/05
- LG Köln, 03.05.2007 - 1 S 150/06
- BGH, 20.02.2008 - VIII ZR 139/07
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2008, 1303
- MDR 2008, 556
- NZM 2008, 277
- ZMR 2008, 446
- IMR 2008, 109
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 24.03.2010 - VIII ZR 304/08
Immobilien - Gasversorger: Alleinige Anbindung von Gas- an Ölpreis unwirksam
Hierzu können aber auch einzelne Beziehungen oder Folgen eines Rechtsverhältnisses gehören, etwa der Umfang und Inhalt einer Leistungspflicht oder das Bestehen einzelner Ansprüche (BGHZ 22, 43, 47 f.; BGH, Urteil vom 3. Mai 1983 - VI ZR 79/80, NJW 1984, 1556, unter II 1 a; Senatsurteil vom 20. Februar 2008 - VIII ZR 139/07, NJW 2008, 1303, Tz. 9; jeweils m.w.N.). - BGH, 29.11.2011 - II ZR 306/09
Unentgeltliche Zuwendung einer Unterbeteiligung
a) Mit der Klage auf Feststellung des Bestehens eines Rechtsverhältnisses nach § 256 Abs. 1 ZPO kann nicht nur die Feststellung des Bestehens des Rechtsverhältnisses im Ganzen, sondern auch die Feststellung einzelner, aus dem umfassenden Rechtsverhältnis hervorgehender Berechtigungen verlangt werden (BGH, Urteil vom 26. Januar 1955 - IV ZR 180/54, LM Nr. 5 zu § 2100 BGB; Urteil vom 12. Dezember 1994 - II ZR 269/93, NJW 1995, 1097 m.w.N.; Urteil vom 10. März 2004 - IV ZR 123/03, BGHZ 158, 226, 227 f. m.w.N.; Urteil vom 20. Februar 2008 - VIII ZR 139/07, NJW 2008, 1303 Rn. 9;… Roth in Stein/ Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 256 Rn. 26). - BGH, 04.02.2009 - VIII ZR 66/08
Mietrecht - Fälligkeit des Mietzinses
Diese Erklärung erfüllt zum einen alle Anforderungen an eine Abmahnung als rechtsgeschäftsähnliche Erklärung, die darauf abzielt, der anderen Vertragspartei ein bestimmtes, als Vertragsverletzung beanstandetes Fehlverhalten vor Augen zu führen, und zwar verbunden mit der Aufforderung, dieses Verhalten zur Vermeidung weiterer vertragsrechtlicher Konsequenzen aufzugeben oder zu ändern (Senatsurteil vom 20. Februar 2008 - VIII ZR 139/07, NJW 2008, 1303, Tz. 7 m.w.N.).
- BGH, 12.10.2011 - VIII ZR 3/11
Kündigung aus wichtigem Grund: Abmahnung erforderlich!
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss eine Abmahnung den Schuldner darauf hinweisen, dass er vertragliche Pflichten verletzt hat und ihm für den Fall eines weiteren Vertragsverstoßes Konsequenzen drohen (BGH, Urteile vom 10. März 1976 - VIII ZR 268/74, WM 1976, 508 unter III 4; vom 4. Juli 2002 - I ZR 313/99, NJW 2002, 3541 unter II 1; vom 2. März 2004 - XI ZR 288/02, NJW-RR 2004, 873 unter II 2 b; vom 20. Februar 2008 - VIII ZR 139/07, NJW 2008, 1303 Rn. 7).Dabei ist zwar keine ausdrückliche Kündigungsandrohung erforderlich, jedoch muss aus der Erklärung des Gläubigers für den Schuldner deutlich werden, dass die weitere vertragliche Zusammenarbeit auf dem Spiel steht (…vgl. BGH, Urteile vom 4. Juli 2002 - I ZR 313/99, aaO, sowie vom 20. Februar 2008 - VIII ZR 139/07, aaO).
- BGH, 08.07.2011 - V ZR 2/11
Wohnungseigentum - Keine Entziehung ohne Abmahnung!
Sie zielt darauf ab, dem Wohnungseigentümer ein bestimmtes, als Entziehungsgrund beanstandetes Fehlverhalten vor Augen zu führen, verbunden mit der Aufforderung, dieses Verhalten zur Vermeidung eines Entziehungsbeschlusses aufzugeben oder zu ändern (vgl. zum Mietrecht BGH, Urteil vom 20. Februar 2008 - VIII ZR 139/07, NJW 2008, 1303 Rn. 7 mwN). - LG München I, 22.09.2008 - 1 S 6883/08
Wohnungseigentum - Voraussetzungen eines Abmahnbeschlusses
(2) Ein solcher Abmahnbeschluss ist allerdings nicht daraufhin zu überprüfen, ob die hierin erhobenen Vorwürfe richtig sind (BayObLG NJW-RR 1996, 12, 13;… Jennißen/Heinemann, WEG, § 18 Rz. 24; für die Parallelproblematik einer Abmahnung im Mietrecht auch BGH NJW 2008, 1303).Die Feststellungsklage ist unzulässig (im Ergebnis ebenso für die Parallelproblematik im Mietrecht BGH NJW 2008, 1303); die Berufung ist insoweit unbegründet.
- LG Mannheim, 28.08.2009 - 2 O 74/08
Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Ergänzende Vertragsauslegung der …
Dazu können auch einzelne, aus einem Rechtsverhältnis sich ergebende Rechte und Pflichten gehören, nicht aber bloße Elemente oder Vorfragen eines Rechtsverhältnisses, reine Tatsachen oder etwa die Wirksamkeit von Willenserklärungen und sonstigen Rechtshandlungen oder die Rechtswidrigkeit eines Verhaltens (BGH NJW 2008, 1303; Zöller/ Greger , ZPO, 27. A., 2009, § 256 Rn 3, 5). - LG Nürnberg-Fürth, 18.03.2009 - 14 S 8312/08
Wohnungseigentumsverfahren: Anfechtungsbefugnis des Wohnungseigentumsverwalters …
Für andere Bereiche wird die Möglichkeit des Rechtsschutzes gegen Abmahnung restriktiv gesehen (vgl. von Haase, NJW 2002, 2278, 2282) bzw. ausdrücklich verneint (BGH NJW 2008, 1303 für die Abmahnung eines Vermieters gegen den Mieter). - AG Bonn, 11.06.2010 - 27 C 249/09
Anfechtungsrecht, Verwalter, Abmahnung, Rechtsschutzbedürfnis
Im Übrigen wäre eine solche Feststellungsklage unzulässig, da die Abmahnung nach dem BGH kein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis im Sinne des § 256 ZPO darstellt (BGH NJW 2008, 1303). - AG Hohenstein-Ernstthal, 19.04.2010 - 5 C 948/09
Wohnungseigentum - Abmahnung des Verwalters: Keine Entfernung aus Verwalterakten
Insbesondere ändert die Abmahnung nichts daran, dass die Vertragspartei, die später einen Rechtsstreit über die Auflösung des Vertragsverhältnis auf das abgemahnte Verhalten stützen will, durch die Abmahnung keinen Beweisvorsprung erlangt, sondern den vollen Beweis für die vorausgegangene Pflichtwidrigkeit zu führen hat (vgl. BGH Urteil vom 20.02.2008 - VIII ZR 139/07 -, NJW 2008, 1303 für eine Abmahnung des Mieters durch den Vermieter).
