Rechtsprechung
| BGH, 20.03.1996 - IV ZR 366/94 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Jurion
- archive.org
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verjährung erbrechtlicher Ansprüche in der ehemaligen DDR; Berufung auf die Formnichtigkeit eines 1965 in der ehemaligen DDR geschlossenen Erbschaftsvertrages
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Hemmung der Verjährung von Erbansprüchen nach Ausreise aus der ehemaligen DDR nur im Ausnahmefall
Kurzfassungen/Presse
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
Zeitschriftenfundstellen
- ZIP 1996, 580
- ZIP 1996, 850
- MDR 1996, 821
- NJ 1996, 370
- FamRZ 1996, 727
- WM 1996, 1408
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 16.03.2005 - IV ZR 246/03
Erfüllung eines Vermächtnisses an Hausgrundstücken in der ehemaligen DDR
Die Verjährung des Anspruchs auf das Surrogat (vgl. § 91 ZGB) richtete sich jedenfalls seit dem 3. Oktober 1990 nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (Art. 231 § 6 EGBGB) und betrug nach dessen § 195 a.F. 30 Jahre (vgl. Senatsurteil vom 20. März 1996 - IV ZR 366/94 - DtZ 1996, 207 = ZIP 1996, 850 jeweils unter I 2). - BGH, 25.03.1997 - VI ZR 63/96
Hemmung der Verjährung des Schadensersatzanspruchs
Gleiches kann ausnahmsweise auch dann gelten, wenn gerichtliche Hilfe in der praktischen Lebenswirklichkeit wegen konkreter politischer Zwänge vom Betroffenen nicht in Anspruch genommen werden konnte (vgl. hierzu Senatsurteil BGHZ 126, 87, 98; ferner BGHZ 127, 57, 70; BGH, Urteil vom 20. März 1996 - IV ZR 366/94 - JZ 1996, 971, 972).dd) Die in § 477 Abs. 1 Ziffer 4 ZGB getroffene Regelung ist mit derjenigen in § 203 BGB vergleichbar (vgl. Senatsurteil BGHZ 126, 87, 97; ferner BGHZ 122, 308, 311; BGH, Urteil vom 20. März 1996 - IV ZR 366/94 - aaO), so daß hier auch Rechtsgedanken herangezogen werden können, die für § 203 BGB von Bedeutung sind.
- OLG Dresden, 18.07.2002 - 7 U 232/02
Eigenbesitz; Ersitzung
Der Umstand, dass ein Bürger der Bundesrepublik Deutschland, der Ansprüche in der ehemaligen DDR gerichtlich durchsetzen wollte, mit einer staatlichen Treuhandverwaltung für das erlangte Vermögen rechnen musste, ist nicht geeignet, eine Hemmung des Laufs von Fristen zu tragen (BGH, ZIP 1996, 850ff., 851).
- OLG Brandenburg, 15.10.2003 - 13 U 36/03
Erfüllung eines Vorausvermächtnisses über in der ehemaligen DDR liegendes, in …
Anders als in der Entscheidung des BGH (DtZ 1996, 207 f.), wonach der Lauf einer Verjährungsfrist grundsätzlich nicht dadurch gehemmt wird, dass der Berechtigte bei einer gerichtlichen Durchsetzung seiner Ansprüche erst mit einer staatlichen Treuhandverwaltung rechnen musste, lag vorliegend bereits eine staatliche Verwaltung dergestalt vor, die einer gerichtlichen Geltendmachung des Anspruchs durch den eigentlichen Berechtigten ausdrücklich entgegen stand. - OLG Brandenburg, 20.08.1998 - 10 Wx 5/97
Übergang eines Anfechtungsrechts durch Versterben des Anfechtungsberechtigten
Es kann deshalb dahinstehen, ob der Beteiligte gemäß § 203 BGB bzw. dem insoweit vergleichbaren § 477 Abs. 1 Nr. 4 ZGB infolge der Rechtsverhältnisse in der DDR an der Rechtsverfolgung gehindert war (vgl. hierzu BGH, ZIP 1996, 850, 851). - OLG Jena, 05.04.2007 - 1 U 446/06
Verjährung erbrechtlicher Ansprüche nach dem ZGB/DDR für im Ausland lebende …
Vielmehr konnten erbrechtliche Ansprüche auch von im Ausland lebenden Personen in der DDR gerichtlich durchgesetzt werden (BGH DtZ 1996, 207 f. = JZ 1996, 971 ff.).
