Rechtsprechung
   BGH, 20.03.2008 - IX ZB 68/06   

Volltextveröffentlichungen (6)

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entscheidung über die Kosten eines Rechtsstreits nach Aufnahme in der Insolvenz einer Partei

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Verfahrensgang

  • LG Dresden, 20.02.2006 - 13 O 3733/00
  • OLG Dresden, 25.04.2006 - 3 W 592/06
  • BGH, 20.03.2008 - IX ZB 68/06



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Wird zitiert von ... (3)  

  • BGH, 29.05.2008 - IX ZR 45/07  

    Insolvenzrecht - Zahlungsansprüche auf erstes Anfordern

    Eine Trennung nach Zeitabschnitten erfolgt nicht, jedenfalls nicht innerhalb der Instanz, so dass der Gläubiger seine Kosten insgesamt als Masseforderung geltend machen kann (BGH, Beschl. v. 9. Februar 2006 - IX ZB 160/04, ZIP 2006, 576, 578 Rn. 15; v. 28. September 2006 - IX ZB 312/04, ZIP 2006, 2132, 2133 Rn. 13; v. 20. März 2008 - IX ZB 68/06 Rn. 4).
  • OLG Celle, 29.09.2010 - 2 W 266/10  

    Verfahrensrecht - Anrechnung des Geschäfts- auf die Verfahrensgebühr

    Bei einem aufgenommenen Rechtsstreit in derselben Instanz findet eine Kostenaufteilung in vor und nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstandene Kosten nicht statt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2008, IX ZB 68/06 m. w. N.).
  • BGH, 02.03.2011 - IV ZR 18/10  

    Verfahrensrecht - Unbegründete Erinnerung gegen Kostenansatz

    Innerhalb einer Instanz angefallene Kosten sind nicht danach aufzuteilen, ob sie vor oder nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind (vgl. für einen Rechtsstreit nach § 180 Abs. 2 InsO: BGH, Beschlüsse vom 20. März 2008 - IX ZB 68/06, BeckRS 2008, 06939 Rn. 4 und vom 28. September 2006 - IX ZB 312/04, NZI 2007, 104 Rn. 13 f.).
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