Rechtsprechung
   BGH, 20.04.2004 - VI ZR 109/03   

Volltextveröffentlichungen (14)

mehr
  • IWW
  • rws-verlag.de

    Ersatz von Umsatzsteuer im Falle wirtschaftlichen Totalschadens eines Kfz bei Ersatzbeschaffung oder Reparatur unter Anfall von Umsatzsteuer

  • Prof. Dr. Lorenz

    Wirtschaftlicher Totalschaden, Ersatzbeschaffung und Ersatzfähigkeit der Umsatzsteuer nach neuem Schadensrecht: Abgrenzung von § 249 BGB und § 251 BGB

  • Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)

    Umsatzsteuer als Schadensposten nur soweit sie tatsächlich angefallen ist

  • NWB SteuerXpert START

    BGB § 249 Hb

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Totalschaden (wirtschaftlicher) - Anspruch auf Umsatzsteuer bei Ersatzbeschaffung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249
    Erstattung der Umsatzsteuer bei wirtschaftlichem Totalschaden eines Kraftfahrzeugs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensrecht - Totalschaden des Kfz: Ersatz von Umsatzsteuer?

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Umsatzsteuerersatz bei wirtschaftlichem Totalschaden an einem Kraftfahrzeug

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Ersatz von Umsatzsteuer bei wirtschaftlichem Totalschaden eines Kfz nur im Falle der Ersatzbeschaffung oder Reparatur unter Anfall von Umsatzsteuer

Kurzfassungen/Presse (11)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Erstattungsfähigkeit nicht aufgewendeter Umsatzsteuer bei wirtschaftlichem Totalschaden an einem Kraftfahrzeug

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof zur Erstattungsfähigkeit nicht aufgewendeter Umsatzsteuer bei wirtschaftlichem Totalschaden an einem Kraftfahrzeug

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Differenzbesteuerung - Umsatzsteuerersatz

mehr
  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Fiktive Abrechnung - Reparaturschaden - Schadenspositionen - Totalschaden

  • IWW (Kurzinformation)

    Unfallkosten - Keine Erstattung nicht aufgewendeter Umsatzsteuer

  • IWW (Kurzinformation)

    Unfallschadensregulierung - BGH hat zu § 249 Abs. 2 S. 2 BGB n.F. entschieden

  • Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht , S. 9 (Kurzinformation)

    Anwendungsbereich des § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Erstattungsfähigkeit nicht aufgewendeter Umsatzsteuer bei wirtschaftlichem Totalschaden an einem Kraftfahrzeug

  • nomos.de , S. 4 (Kurzinformation)

    Erstattung von Umsatzsteuer nach Kfz-Totalschaden

  • lawinfo.de (Kurzinformation)

    Totalschaden

  • schadensversicherungsreport.de (Kurzinformation)

    Kfz-Haftpflichtversicherung - Erstattungsfähigkeit von Umsatzsteuer bei wirtschaftlichem Totalschaden

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallschadensregulierung - BGH zur USt bei wirtschaftlichem Totalschaden

  • schadensversicherungsreport.de (Entscheidungsbesprechung)

    § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB
    Ersatz der Umsatzsteuer nach § 249 Abs. 2 S. 2 BGB

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Ersatz von Umsatzsteuer nach wirtschaftlichem Totalschaden eines Kfz nur bei Ersatzbeschaffung oder Reparatur

Sonstiges (4)

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Berechnung des Mehrwertsteueranteils bei wirtschaftlichem Totalschaden im Anschluss an BGH, Urt. v. 20.04.2004 - Az.: VI ZR 109/03 von Heinrich - Zusammenfassung von "Die Erstattung der Mehrwertsteuer bei wirtschaftlichem Totalschaden" von RA Thomas Heinrich, original erschienen in: NJW 2004, 1916 - 1918.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zu BGH - 20.04.2004 - VI ZR 109/03 - Erstattungsfähigkeit nicht aufgewendeter Umsatzsteuer bei wirtschaftlichem Totalschaden eines Kfz" von VorsRiBGH a.D. Dr. Erich Steffen, original erschienen in: DAR 2004, 379 - 382.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zusammenfassung von "Regressgefahr bezüglich Mehrwertsteuerproblematik" von RA Heinz Werner Möllers, original erschienen in: DAR 2004, 415 - 416.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Totalschaden und die neue Mehrwertsteuerregelung" von RA Dr. Rainer Heß und RA Dr. Michael Burmann, original erschienen in: NJW Spezial 2004, 111 - 112.

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 158, 388
  • NJW 2004, 1943
  • ZIP 2004, 1212
  • MDR 2004, 934
  • NZV 2004, 341
  • VersR 2004, 876
  • BB 2004, 1301
  • JR 2004, 466



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Wird zitiert von ... (33)  

  • BGH, 01.03.2005 - VI ZR 91/04  

    Schadensrecht - Schadensersatz für Ersatzfahrzeug

    Auf die Frage, ob und in welcher Höhe in dem im Gutachten ausgewiesenen (Brutto-) Wiederbeschaffungswert Umsatzsteuer enthalten ist, kommt es in diesem Zusammenhang nicht an (Abgrenzung zu den Senatsurteilen vom 20. April 2004 - VI ZR 109/03 - BGHZ 158, 388 und vom 18. Mai 2004 - VI ZR 267/03 - VersR 2004, 927).*).

    Dies gilt auch im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens (vgl. Senatsurteile vom 20. April 2004 - VI ZR 109/03 - BGHZ 158, 388 = NJW 2004, 1943 und vom 18. Mai 2004 - VI ZR 267/03 - VersR 2004, 927).

    Weist das Sachverständigengutachten - in solchen Fällen - lediglich pauschal einen Brutto-Wiederbeschaffungswert aus, so besteht für den Tatrichter grundsätzlich Veranlassung zu klären, ob solche Fahrzeuge üblicherweise auf dem Gebrauchtwagenmarkt nach § 10 UStG regelbesteuert oder nach § 25a UStG differenzbesteuert oder von Privat und damit umsatzsteuerfrei angeboten werden (vgl. Senatsurteil vom 20. April 2004 - VI ZR 109/03 - aaO, S. 1945 m.w.N.).

    b) Im vorliegenden Fall geht es jedoch nicht - wie in den Senatsurteilen vom 20. April 2004 - VI ZR 109/03 - und vom 18. Mai 2004 - VI ZR 267/03 - (aaO) - um den Ersatz fiktiver Umsatzsteuer, sondern um den Ersatz des tatsächlich für die Ersatzbeschaffung aufgewendeten Betrages, allerdings begrenzt auf den Wiederbeschaffungswert des unfallbeschädigten Fahrzeuges.

    bb) Etwas anderes kann aus schadensrechtlichen Gesichtspunkten im Rahmen einer (wirtschaftlichen) Naturalrestitution im Sinne des § 249 BGB durch Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges (vgl. Senatsurteile vom 20. April 2004 - VI ZR 109/03 - und vom 18. Mai 2004 - VI ZR 267/03 - aaO) auch dann nicht gelten, wenn sich der Geschädigte - etwa weil er auf dem örtlichen Gebrauchtwagenmarkt kein gleichartiges und gleichwertiges Ersatzfahrzeug gefunden hat - ein (etwas) teureres Ersatzfahrzeug anschafft, wie im vorliegenden Fall statt des beschädigten vier Jahre alten Passat TDI Trendline zum (Brutto-) Wiederbeschaffungswert von 12.800 EUR einen fünf Jahre alten Audi A 4 TDI zum Preis von 13.400 EUR.

  • BGH, 10.01.2006 - VI ZR 43/05  

    Versicherungsprozess - Rechtsverfolgungskosten gegen Unfallversicherer vom

    Im Vordergrund steht dabei das Interesse des Geschädigten an einer vollständigen Restitution (Senatsurteile vom 20. April 2004 - VI ZR 109/03 - VersR 2004, 876 und vom 6. Juli 2004 - VI ZR 266/03 - VersR 2004, 1180, 1181 m.w.N.; BGH, Urteil vom 25. Oktober 1996 - V ZR 158/95 - NJW 1997, 520).
  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 172/04  

    Ohne Reperatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an

    Entgegen der Auffassung der Revision ergibt sich nichts anderes aus dem Senatsurteil vom 20. April 2004 - VI ZR 109/03 - VersR 2004, 876.
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