Rechtsprechung
| BGH, 20.04.2010 - VI ZR 246/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
mehr- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unterlassungsanspruch aufgrund auf ältere Veröffentlichungen hinweisende Teaser im Zusammenhang mit dem Mord an Walter Sedlmayr und Nennung des Namens des Klägers; Abwägung des Persönlichkeitsrecht des Klägers und des öffentlichen Interesses hinsichtlich einer begangenen Straftat durch den Kläger; Anspruch eines Straftäters aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht auf Schonung von Konfrontationen in der Öffentlichkeit mit ihrer Tat; Wahrheitsgemäße Aussagen in einem Teaser über ein Kapitalverbrechen an einem bekannten Schauspieler und Breitbandwirkung hinsichtlich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Unterlassung individualisierter Berichterstattung über Straftat
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Sedlmayr-Mörder hat keinen Unterlassungsanspruch hinsichtlich identifizierender Angaben im Teaser eines Internetportals
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 16.11.2007 - 324 O 250/07
- OLG Hamburg, 19.08.2008 - 7 U 110/07
- BGH, 04.08.2009 - VI ZR 246/08
- BGH, 20.04.2010 - VI ZR 246/08
