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BGH, 20.06.1956 - IV ZB 50/56 |
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- BGH, 02.05.1956 - IV ZB 40/56
Gesetzlicher Wohnsitz des ehelichen Kindes
Auszug aus BGH, 20.06.1956 - IV ZB 50/56
Der Bundesgerichtshof hat sich in dem zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmten Beschluß vom 2. Mai 1956 IV ZB 40/56 auf den Standpunkt gestellt, daß § 11 BGB eine Ordnungsvorschrift und durch Art. 3 Abs. 2, 117 GrundG in seiner Gültigkeit nicht berührt worden sei. - BGH, 04.11.1954 - IV ZR 169/54
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Auszug aus BGH, 20.06.1956 - IV ZB 50/56
Aus ähnlichen Erwägungen heraus hat auch der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 4. November 1954 (abgedruckt in NJW 1955, 218 = LM § 606 ZPO Nr. 3) dahin entschieden, daß die Zuständigkeitsregelung des § 606 ZPO mit dem mit Ablauf des 31. März 1953 in Kraft getretenen Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau vereinbar und deshalb nicht außer Kraft getreten ist.
- BGH, 14.07.1956 - IV ZB 64/56
Interzonale Zuständigkeit des Vormundschaftsgerichts