Rechtsprechung
   BGH, 20.06.2001 - RiZ(R) 2/00   

Volltextveröffentlichungen (4)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 2002, 574



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Wird zitiert von ... (10)  

  • OLG Karlsruhe, 09.12.2003 - 3 Ws 174/03  
    c) Die Frage, inwieweit eine zögerliche Verfahrenserledigung durch einen Richter zum Gegenstand dienstaufsichtsrechtlicher Maßnahmen nach § 26 Abs. 2 DRiG gemacht werden kann (vgl. hierzu BGHZ 93, 238, 243 f; 90, 41, 43 ff; BGH NJW-RR 2002, 574, 575), ist für die Reichweite der Sperrwirkung des § 339 StGB ohne Bedeutung.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2010 - L 11 AR 140/09  

    Sonstige Angelegenheiten

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Richter bei der Terminbestimmung gegen seine Pflicht zur ordnungsgemäßen und unverzüglichen Erledigung der Amtsgeschäfte verstößt und dadurch Anlass für Maßnahmen nach § 26 Abs. 2 Deutsches Richtergesetz (DRiG) gibt (BGH, Urteil vom 20.06.2001 - RiZ (R) 2/00 -).
  • Hessischer Dienstgerichtshof für Richter, 20.04.2010 - DGH 4/08  

    Richterliche Unabhängigkeit; Voraussetzungen für die Verwaltung des

    Eine solche Wirkung kann sich unter Umständen auch aus einer lediglich "psychologischen Einflussnahme" ergeben (BGH NJW 1994, 732 l.Sp.; BGH NJW-RR 2002, 574, 575).
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