Rechtsprechung
| BGH, 20.06.2002 - 4 StR 72/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- HRR Strafrecht
§ 33a StPO; Art. 103 Abs. 1 GG
Zurückweisung eine Antrags des Angeklagten; Nachträgliche Gewährung rechtlichen Gehörs. - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Unabänderlichkeit der Beschlussverwerfung - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 20.02.2004 - 2 StR 116/03
Ablehnung eines Antrags auf nachträgliche Begründung eines …
Ein nach § 349 Abs. 2 StPO ergangener Beschluß kann grundsätzlich weder aufgehoben noch abgeändert werden (…vgl. BGHR StPO § 349 Abs. 2 Beschluß 2, BGH, Beschluß vom 20. Juni 2002 - 4 StR 72/02). - BGH, 12.01.2005 - 2 StR 418/04
Gegenvorstellung gegen Verwerfungsbeschluss; nachträgliche Begründung eines …
Ein nach § 349 Abs. 2 StPO ergangener Beschluß kann grundsätzlich weder aufgehoben noch abgeändert werden (vgl. u.a. BGH, Beschluß vom 20. Juni 2002 - 4 StR 72/02) und somit auch nicht nachträglich mit einer Begründung versehen werden (…vgl. BGHR StPO § 349 Abs. 2 Beschluß 2). - BGH, 14.03.2003 - 2 StR 511/99
Lebenslang im Mordfall Fiszmann rechtskräftig
Auch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist nicht möglich (vgl. u.a. BGH, Beschl. v. 20. Juni 2002 - 4 StR 72/02 m.w.N.). - OLG Hamm, 12.05.2005 - 2 Ss OWi 752/04
Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Gegenerklärung des Betroffenen; Nachholung des …
Ein nach § 349 Abs. 2 StPO i.V.m. § 79 Abs. 3 StPO ergangener Beschluss kann grundsätzlich weder aufgehoben noch abgeändert werden (vgl. BGH, Beschluss v. 12, Januar 2005 - 2 StR 418/04; Beschluss vom 20. Juni 2002 - 4 StR 72/02) und auch nicht nachträglich mit einer Begründung versehen werden (…vgl. BGHR StPO § 349 Abs. 2 Beschluss 2).
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