Rechtsprechung
   BGH, 20.07.1995 - 1 StR 126/95   

Kurdische Autobahnblockade I

§ 240 StGB, Gewaltbegriff, Nötigung durch Benutzung der blockierten KFZ als physisches Hindernis für weitere KFZ ("Zweite-Reihe"-Rechtsprechung);

§ 223 StGB, Mißhandlung, nur unerhebliche Beeinträchtigung durch Spritzen von Benzin ins Gesicht

Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 240 Abs. 1 StGB; § 125 StGB; § 31 Abs. 1 BVerfGG
    Strafbare Nötigung durch eine Straßenblockade in deren Folge ein Verkehrsstau entsteht; Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG; Bindungswirkung); Tatbestand des Landfriedensbruchs.

  • Alpmann Schmidt

    StGB § 240

  • opinioiuris.de

    Kurdische Autobahnblockade

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 240

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 41, 182
  • NJW 1995, 2643
  • MDR 1995, 1051
  • NStZ 1995, 541
  • NStZ 1996, 230 (Ls.)
  • NZV 1995, 453
  • StV 1996, 151



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Wird zitiert von ... (37)  

  • BVerfG, 07.03.2011 - 1 BvR 388/05  

    Versammlungsfreiheit; Analogieverbot; Nötigung (Gewalt;

    Danach ergibt sich die Tatbestandsmäßigkeit des Verhaltens der Demonstranten gemäß § 240 Abs. 1 StGB im Ergebnis nicht aus deren unmittelbarer Täterschaft durch eigenhändige Gewaltanwendung, sondern aus mittelbarer Täterschaft durch die ihnen zurechenbare Gewaltanwendung des ersten Fahrzeugführers als Tatmittler gegenüber den nachfolgenden Fahrzeugführern (vgl. BGHSt 41, 182, 185, 186, 187).

    bb) Auslegung und Anwendung der einschlägigen Strafvorschriften durch das Landgericht anhand der vom Bundesgerichtshof entwickelten sogenannten Zweite-Reihe-Rechtsprechung (vgl. BGHSt 41, 182 ; 41, 231 ) verstoßen nicht gegen das Analogieverbot des Art. 103 Abs. 2 GG.

    In der Folge entwickelte der Bundesgerichtshof anlässlich von Sitzblockaden auf öffentlichen Straßen mit Demonstranten auf der einen und einem ersten Fahrzeugführer sowie einer Mehrzahl von sukzessive hinzukommenden Fahrzeugführern auf der anderen Seite die sogenannte Zweite-Reihe-Rechtsprechung (vgl. BGHSt 41, 182 ; 41, 231 ; nachfolgend bestätigt durch: BGH, Beschlüsse vom 27. Juli 1995 - 1 StR 327/95 -, NJW 1995, S. 2862; vom 23. April 2002 - 1 StR 100/02 -, NStZ-RR 2002, S. 236).

    Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs benutzt ein Demonstrant bei einer Sitzblockade auf einer öffentlichen Straße den ersten aufgrund von psychischem Zwang anhaltenden Fahrzeugführer und sein Fahrzeug bewusst als Werkzeug zur Errichtung eines physischen Hindernisses für die nachfolgenden Fahrzeugführer (vgl. BGHSt 41, 182 ).

    Diese vom zuerst angehaltenen Fahrzeug ausgehende physische Sperrwirkung für die nachfolgenden Fahrzeugführer sei den Demonstranten zurechenbar (vgl. BGHSt 41, 182 ).

    Während dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ein zweiseitiges Personenverhältnis (Demonstranten - Insassen eines einzigen Kraftfahrzeugs) zugrunde lag (vgl. BVerfGE 92, 1 ), hatte der Bundesgerichtshof ein mehrseitiges Personenverhältnis (Demonstranten - Insassen des ersten Kraftfahrzeugs - Insassen der nachfolgenden Kraftfahrzeuge) zu beurteilen (vgl. BGHSt 41, 182 ).

    Danach ergibt sich die Tatbestandsmäßigkeit des Verhaltens der Demonstranten gemäß § 240 Abs. 1 StGB im Ergebnis nicht aus deren unmittelbarer Täterschaft durch eigenhändige Gewaltanwendung, sondern aus mittelbarer Täterschaft durch die ihnen zurechenbare Gewaltanwendung des ersten Fahrzeugführers als Tatmittler gegenüber den nachfolgenden Fahrzeugführern (vgl. BGHSt 41, 182 ; vgl. ebenfalls in diesem Sinne: Fischer, StGB, 57. Aufl. 2010, § 240 Rn. 21; Gropp/Sinn, in: Münchener Kommentar, StGB, 1. Aufl. 2003, § 240 Rn. 48; Hoyer, JuS 1996, S. 200 ; Hruschka, NJW 1996, S. 160 ; Priester, in: Festschrift für Günter Bemmann, 1997, S. 362 ; Rössner/Putz, in: Döllling/Duttge/Rössner, Gesamtes Strafrecht, 2008, § 240 Rn. 11).

  • BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90  

    Sitzblockaden III

    Der Präsident des Bundesgerichtshofs hat Äußerungen verschiedener Strafsenate übersandt, die auf ihre einschlägigen Entscheidungen (vgl. BGHSt 34, 71; 35, 270; 37, 350; 41, 182; 41, 231; 44, 34; BGH, NJW 1995, S. 2862; NJW 1995, S. 3131) hingewiesen haben.

    Der Sachverhalt gibt daher keinen Anlass, auf die so genannte Zweite-Reihe-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 41, 182) einzugehen.

  • OLG Koblenz, 14.08.1997 - 1 Ws 421/97  

    StGB § 240

    »Zur Strafbarkeit von "Sitzblockaden" unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BGH (NStZ 1995, 541 ).«.

    Die vom Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 10. Januar 1995 entgegen seiner früheren Rechtsprechung festgestellte Verfassungswidrigkeit der erweiternden Auslegung des Gewaltbegriffs war daher vom Zeitpunkt der Entscheidung an (nur insoweit richtig ex nunc) von den Fachgerichten verbindlich zu beachten (vgl. BVerfGE 72, 119, 121, BGH NStZ 1995, 541 , jeweils m.w.N.).

    b) Eine solche Verurteilung wäre auch nicht auf der Grundlage einer vom 1.Strafsenat des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 20. Juli 1995, NStZ 1995, 541 ) vertretenen Rechtsauffassung möglich gewesen.

    Amelung, ebenfalls ein Kritiker von BVerfGE 92, 1 (vgl. NJW 1995, 2584 ff), sieht in BGHSt 41, 182 einen Fall kaum verhüllten Ungehorsams eines BGH-Senats gegenüber der dritten Sitzblockadenentscheidung des BVerfG" und den Versuch, das BVerfG "vorzuführen", indem aus dessen Begründung ein einzelner Gesichtspunkt "herausgepickt" und daraus Konsequenzen abgeleitet würden, die den Vorstellungen des BVerfG offensichtlich widersprächen (NStZ 1996, 230 f ).

    Dieser Konsequenz kann auch nicht dadurch ausgewichen werden, daß die logische Schlußfolgerung einer Erstreckung nötigender Gewalt auf alle Fahrzeuge unterlassen und statt dessen - um der verfassungsgerichtlichen Entscheidung pro forma wenigstens einen (in der Praxis ohnehin nur seltenen, vgl. Amelung NStZ 1996, 230) Anwendungsfall zu belassen - auf die "zweiten" (und etwa nachfolgende weitere) Kraftfahrzeuge abgestellt wird.

    Allerdings kann nicht in Zweifel gezogen werden, daß diese Voraussetzung in den vom 1. Strafsenat des BGH entschiedenen Fällen (BGHSt 41, 182, NJW 1995, 2862 ; NStZ 1995, 592 ) gegeben war.

mehr
  • OLG Köln, 24.08.1999 - Ss 368/99  

    Nötigung im Straßenverkehr)

    Sie kann selbst bei einer im Wesentlichen psychisch vermittelten Zwangswirkung gegeben sein, sofern der Täter mit nur geringem Kraftaufwand einen psychisch determinierten Prozeß in Gang setzt und dadurch einen unwiderstehlichen, den Bereich des rein Psychischen verlassenden und der körperlichen Einwirkung vergleichbaren Zwang auf das Opfer ausübt (BGHSt 41, 182, 185 f. = NJW 1995, 2643 = NStZ 1995, 541 = NZV 1995, 453; BGH NJW 1995, 2862 = NStZ 1995, 592; BGHSt 19, 263, 266 = NJW 1964, 1426 = VM 1964 Nr. 60; OLG Karlsruhe VM 1999, 31).

    Der Einfluß auf das Opfer muß dergestalt physischer Art sein, daß selbstbestimmtes Verhalten - in Fällen des Straßenverkehrs namentlich die beabsichtigte Fortbewegung - durch tatsächlich nicht überwindbare Hindernisse unterbunden wird (BGHSt 41, 182, 185 f. = NJW 1995, 2643 = NStZ 1995, 541 = NZV 1995, 453).

    Denn von der notwendigen Bestimmtheit des Gesetzes und einer zulässigen Auslegung verfassungsrechtlich nicht mehr gedeckt ist nur "der Bereich, in dem die Gewalt lediglich in körperlicher Anwesenheit besteht und die Zwangswirkung auf den Genötigten nur psychischer Natur ist" (BVerfG a.a.O.; BGHSt 41, 182, 185 f. = NJW 1995, 2643 = NStZ 1995, 541 = NZV 1995, 453).

    Der Täter wirkt auf die Entschlußfreiheit des nachfolgenden Fahrers (jedenfalls auch) durch die Errichtung eines unüberwindbaren physischen Hindernisses ein, durch das die beabsichtigte Fortbewegung unterbunden wird (BGH NJW 1995, 3131, 3133 = NZV 1995, 325 = DAR 1995, 296; BGHSt 41, 182, 185 f. = NJW 1995, 2643, 2644 = NStZ 1995, 541, 542 = NZV 1995, 453).

  • BVerfG, 26.02.2002 - 2 BvR 175/97  

    Wiederaufnahme von strafgerichtlichen Verurteilungen wegen Sitzblockaden

    Nach der hierauf ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, NJW 1995, S. 2643) übten Teilnehmer an einer Sitzblockade physische Gewalt aus, wenn durch ihr Verhalten Kraftfahrer an der Weiterfahrt gehindert würden, weil vor ihnen wegen der Sitzblockade anhaltende Fahrzeuge den Weg versperrten (so genannte "Zweite-Reihe-Rechtsprechung").

    Die fachgerichtliche Rechtsprechung zur Anwendung physischer Gewalt u.a. durch BGHSt 41, 182 ff. stelle sich als Umgehungsversuch dar.

  • BGH, 12.02.1998 - 4 StR 428/97  

    Verurteilung von Greenpeace-Mitarbeitern bestätigt

    Die Verantwortlichen der Kraftwerksbetreiberin hätten infolge des physischen Hindernisses den Transport nicht ausführen lassen können, selbst wenn psychischer Zwang sie nicht beeindruckt hätte ( BGHSt 41, 182, 184 ff.; BGH NJW 1995, 2862; BGH NStZ-RR 1997, 196, 197; Bay0bLG NStZ-RR 1996, 101, 102; OLG Düsseldorf NZV 1996, 458 mit Anm. Seier und Rohlfs; Herzberg GA 1997, 251, 272).
  • BGH, 31.08.1995 - 4 StR 283/95  

    BGH hebt Verurteilung des "Straßengehers von München" auf

    Deshalb würde auch die Auffassung des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 20. Juli 1995 - 1 StR 126/95 - (zum Abdruck in BGHSt bestimmt) hier zu keinem anderen Ergebnis führen: Zwar hat der 1. Strafsenat darin unbeschadet des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Januar 1995 die von den Angeklagten bewirkte Straßenblockade als strafbare Nötigung mittels Gewalt bewertet; er hat jedoch entscheidend darauf abgestellt, daß die beabsichtigte Fortbewegung der Kraftfahrer "durch tatsächlich nicht überwindbare Hindernisse unterbunden" wurde, indem "die Täter die von ihnen (möglicherweise nur) durch psychischen Zwang angehaltenen Wagen als Mittel zur Bildung einer Barriere" benutzten (S. 9/10 der Urteilsabschrift; vgl. ferner Beschlüsse desselben Senats vom 27. Juli 1995 - 1 StR 327/95 - und vom 1. August 1995 - 1 StR 334/95).
  • OLG Naumburg, 24.10.1997 - 2 Ss 141/97  

    StGB § 240

    Stemmen sich Demonstranten gegen die Motorhaube eines Pkw, um dessen Weiterfahrt zu verhindern, so ist das Gewalt i.S. von § 240 StGB (Abgrenzung zu der Sitzblockadenentscheidung BVerfG, NJW 1995, 1141 ff. und zu der Stehblockadenentscheidung BGHSt 41, 182 ff. = NJW 1995, 2643).

    Soweit sich das LG auf BGHSt 41, 182 ff. - Stehblockade von Kurden auf der Autobahn - bezieht, verkennt es, daß in dieser Entscheidung mit dem Hinweis auf ein unüberwindliches Hindernis kein allgemeines Erfordernis für derartige Blockadefälle aufgestellt werden sollte, sondern dort einzelfallbezogen ein solches in Gestalt der von der Demonstrantengruppe anhaltenden Fahrzeuge als Barriere benutzt wurde.

    Die (von Amelung NStZ 1996, 230f. und OLG Koblenz NJW 1996, 3351 ff. verkannte) Bedeutung der genannten Kurden -Stehblockadenentscheidung des BGH liegt in der Abgrenzung von der zweiten Sitzblockadenentscheidung des BVerfG, in einem der Fälle, in denen zur Gewaltausübung ein mechanisch oder chemisch wirkendes Mittel oder Werkzeug benutzt wird.

    b) die Fälle instrumenteller Gewalt durch Benutzung eines mechanisch oder chemisch wirkenden Mittels, zu denen BGHSt 41, 182, 185 ff. gehört, aber auch die Fälle gehörend des Einsperrens von Personen zwecks ungehinderter Fortschaffung von Waren (RGSt 13, 49, 51), das Ausräumen einer Boutique zur Verhinderung des Geschäftsverkehrs für eine nicht unerhebliche Zeit (BGHR StGB § 240 I - Gewalt 1), Straßenverkehrsfälle wie das Ausbremsen (BGHR aaO - Gewalt 3).

  • BGH, 23.04.2002 - 1 StR 100/02  

    Nötigung (Versperren einer Fahrbahn; verfassungskonforme Auslegung der Gewalt);

    Damit hat er nun unter Einsatz seines Körpers und unter Entfaltung gewisser Körperkraft auch ein physisches Hindernis geschaffen, von dem auf die Autofahrerin nicht nur psychische Zwangswirkung durch bloße Anwesenheit ausging (vgl. im übrigen zur Abgrenzung in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes BGH NJW 1995, 3131 - Ausbremsen im Verkehr; BGHSt 41, 182 - sog. Zweite-Reihe-Rechtsprechung; BGH, Beschl. vom 1. August 1995 - 1 StR 334/95 Kreuzungsblockade durch mehrere hundert Personen; BGHSt 41, 231 - "Spaziergangs-Demonstrant"; BGHSt 44, 34 - Gleisblockade mit Stahlkasten).
  • OLG Koblenz, 11.07.1997 - 1 Ws 313/97  

    BVerfGG § 79 Abs. 1; StPO § 367 Abs. 1; GVG § 140a

    Die vom Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 10. Januar 1995 entgegen früherer Rechtsprechung festgestellte Verfassungswidrigkeit der erweiternden Auslegung des Gewaltbegriffs war daher vom Zeitpunkt der Entscheidung an (insoweit richtig: ex nunc) von den Fachgerichten verbindlich zu beachten (vgl. BVerfGE 72, 119, 121; BGH NStZ 1995, 541 jeweils m.w.N.).

    Eine Verurteilung des Angeklagten unabhängig von der verfassungswidrigen Auslegung wäre auch nicht auf Grundlage der vom Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 20. Juli 1995 (NStZ 1995, 541 ) zur Ausübung von "Gewalt" bei Straßenblockaden vertretenden Auffassung möglich gewesen.

  • OLG Düsseldorf, 18.03.1996 - 5 Ss 383/95  

    StGB § 240 Abs. 1

  • OLG München, 20.11.1996 - 3 Ws 722/96  

    BVerfGG § 79; StGB § 240

  • BGH, 27.07.1995 - 1 StR 327/95  

    kurdische Autobahnblockade II - § 240 StGB, Gewaltbegriff,

  • OLG Koblenz, 24.06.1996 - 1 Ws 313/96  

    StGB § 240

  • BGH, 14.10.1999 - 4 StR 312/99  

    Landfriedensbruch (Besonders schwerer Fall); Strafzumessungsregel; Qualifikation;

  • OLG Karlsruhe, 06.06.2002 - 1 Ss 13/02  

    Nötigung durch Versperren des Durchgangs; Beleidigung durch eine sexuelle

  • BGH, 29.10.1996 - 1 StR 562/96  

    StGB § 240

  • OLG Karlsruhe, 24.04.1997 - 3 Ss 53/97  

    StGB § 240; StVO §§ 1, 4

  • KG, 24.08.2000 - 1 Ss 198/00  
  • KG, 02.08.2001 - 1 Ss 361/00  
  • BGH, 23.11.1998 - 5 StR 433/98  

    Auslegung des Geschäftsverteilungsplans ("Verkehrsstrafsache")

  • BGH, 11.03.1998 - 3 StR 591/97  

    StGB § 125, § 125 a

  • BGH, 01.08.1995 - 1 StR 334/95  

    StGB § 240

  • OLG Zweibrücken, 16.11.1995 - 1 Ws 205/95  

    StGB § 240 Abs. 1; StPO § 154 Abs. 2, § 304 Abs. 1

  • BGH, 17.06.1999 - 4 StR 216/99  

    Auslegung eines Geschäftsverteilungsplanes "Verkehrsstrafsachen"

  • OLG Karlsruhe, 21.12.1995 - 2 Ss 199/95  

    StGB § 240

  • BGH, 25.09.1997 - 4 StR 438/97  

    StGB § 125a

  • OLG Karlsruhe, 17.08.2012 - 2 (7) Ss 107/12  

    Verkehrsblitzer, Anlage, öffentliche Sicherheit

  • KG, 06.07.2010 - 1 Ss 462/09  

    Unbenannter besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs durch Verwendung eines

  • KG, 28.05.1997 - 1 AR 518/95  

    StGB § 240

  • VG Dresden, 10.11.2004 - 5 K 1034/02  
  • AG Lübeck, 08.06.2011 - 61 Ds 746 Js 13196/11  

    § 223 Abs. 1 StGB

  • OLG Karlsruhe, 27.01.2005 - 3 Ss 107/04  

    Keine Nötigung bei Blockieren eines Fahrstreifens und Ausweichmöglichkeit auf

  • OLG Köln, 12.09.1995 - Ss 320/95  
  • BayObLG, 16.10.1995 - 4St RR 186/95  

    StGB § 240 Abs. 1; VersammlG § 21

  • BayObLG, 23.11.1995 - 5St RR 122/95  

    StGB §§ 125a, 240

  • OLG Karlsruhe, 30.10.2002 - 1 Ss 13.02  
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