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   BGH, 20.09.1995 - XII ZB 87/94   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Jurion
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    BGB § 1587a Abs. 2 Nr. 4c, Abs. 3; VAHRG § 1 Abs. 3
    Einbeziehung von Anwartschaften der erweiterten Honorarverteilung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Schleswig-Holsteins in den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 1996, 130
  • FamRZ 1996, 481



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Wird zitiert von ... (11)  

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  • OLG Schleswig, 17.02.2004 - 12 UF 227/99  

    Anwartschaften bei dem Versorgungswerk der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein.

    An dieser Beurteilung,die auch vom Bundesgerichtshof in FamRZ 1996, S. 481 f. bestätigt worden ist, ist weiterhin festzuhalten.

    Da der Bundesgerichtshof die Anwartschaften bei dem Versorgungswerk der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein in seiner Entscheidung vom 20. September 1995 - FamRZ 1996 S. 481 f. - als im Anwartschaftsstadium statisch beurteilt hat und der Senat von dieser Beurteilung nicht abweicht, sieht der Senat keinen Grund, die Rechtsbeschwerde zuzulassen.

  • OLG Saarbrücken, 10.12.2009 - 6 UF 110/08  

    Berücksichtigung kindbezogener Gründe im Rahmen des nachehelichen

    Es stellt einen Verstoß gegen diesen Amtsermittlungsgrundsatz dar, wenn über die Höhe der dem Versorgungsausgleich unterfallenden Anrechte keine ausreichenden Feststellungen getroffen worden sind (BGH, FamRZ 1996, 481; Senatsbeschluss vom 18. November 2004 - 6 UF 78/04 - 9. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts, Beschlüsse vom 5. Januar 2009 - 9 UF 119/08 - und vom 4. Juni 2007 - 9 UF 41/07 - jeweils m.w.N.).
  • OLG Celle, 22.11.2006 - 10 UF 187/06  

    Versorgungsausgleich: Ehezeitanteil und Dynamik von Anrechten bei dem

    Denn die Höhe der Anwartschaft bestimmt sich (nahezu) ausschließlich nach der Höhe entrichteter Beiträge (vgl. z.B. BGH FamRZ 1992, 165 und 2006, 397 zum Versorgungswerk der Landesärztekammer Hessen. BGH NJW-RR 1996, 130 zum Versorgungswerk der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein. BGH FamRZ 2005, 430 und OLG Karlsruhe FamRZ 2005, 2073 zum Versorgungswerk der Architektenkammer Baden-Württemberg).
  • OLG Saarbrücken, 27.07.2000 - 6 UF 128/99  

    Unwirksamkeit einer notariellen Vereinbarung der Eheleute über das Ende der

    Es stellt einen Verstoß gegen diesen Amtsermittlungsgrundsatz dar, wenn über die Höhe der dem Versorgungsausgleich unterfallenden Anrechte keine ausreichenden Feststellungen getroffen worden sind (BGH, FamRZ 1996, 481; vgl. auch Senatsbeschlüsse vom B. Juli 1996 - 6 UF 52/96, 16. September 1996 - 6 UF 61/96 - und 9. Oktober 1996 - 6 UF 79/96).
  • BayObLG, 14.09.1999 - 3Z BR 158/99  

    Abberufung eines Geschäftsführers/Notgeschäftsführers

    Die Nachprüfung ist nicht auf das Vorbringen des Beschwerdeführers beschränkt (vgl. BGH NJW-RR 1996, 130; BayObLG FamRZ 1995, 695).
  • OLG Saarbrücken, 09.10.1996 - 6 UF 79/96  

    Internationale Zuständigkeit für den Versorgungsausgleich; Pflicht des

    Es stellt einen Verstoß gegen diesen Amtsermittlungsgrundsatz dar, wenn über die Höhe der dem Versorgungsausgleich unterfallenden Anrechte keine ausreichenden Feststellungen getroffen worden sind (BGH, FamRZ 1996, 481 ; vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 8. Juli 1996 - 6 UF 52/96 - und 16. September 1996 - 6 UF 61/96).
  • OLG Saarbrücken, 17.05.2011 - 6 UF 60/11  

    Durchführung des Versorgungsausgleichs bei ausländischen Anrechten eines

    Es stellt einen Verstoß gegen diesen Amtsermittlungsgrundsatz dar, wenn über Grund und Höhe der dem Versorgungsausgleich unterfallenden Anrechte keine oder keine ausreichenden Feststellungen getroffen worden sind (vgl. - zu § 12 FGG a.F. - BGH FamRZ 1982, 152 und 471; 1996, 481; Beschlüsse des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 26. Oktober 2004 - 9 UF 52/04 - und vom 3. Juni 2002 - 9 UF 42/02 - m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 16.09.1996 - 6 UF 61/96  

    Grenzen der Wirksamkeit einer Vereinbarung über den Versorgungsausgleich

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