Rechtsprechung
| BGH, 20.10.1992 - GSSt 1/92 |
Raubmord
§ 251 StGB aF, § 18 StGB erfassen auch vorsätzliche Herbeiführung der Todesfolge (Auffangfunktion des Begriffs der Fahrlässigkeit) (Hinweis: nun im Wortlaut von § 251 StGB klargestellt: "wenigstens leichtfertig" statt früher "leichtfertig");
§ 52 StGB, Tateinheit (nicht Gesetzeseinheit) zwischen § 251 StGB und § 211 StGB
Volltextveröffentlichungen (2)
- HRR Strafrecht
§ 18 StGB; § 52 StGB; § 211 StGB; § 251 StGB
Anwendbarkeit des Straftatbestandes des Raubes mit Todesfolge bei vorsätzlicher Herbeiführung des Todes; Konkurrenzverhältnis zwischen Mord und Raub mit Todesfolge. - Alpmann Schmidt
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)
Verhältnis von Mord und Raub mit Todesfolge
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 39, 100
- NJW 1993, 1662
- MDR 1993, 663
- NStZ 1993, 338
- StV 1993, 361
Wird zitiert von ... (37)
- BGH, 23.03.2000 - 4 StR 650/99
Konkurrenz zwischen § 227 StGB und § 251 StGB
Gesetzeseinheit - und nicht Tateinheit - liegt nach ständiger Rechtsprechung vor, wenn der Unrechtsgehalt einer Handlung durch einen von mehreren, dem Wortlaut nach anwendbaren Straftatbeständen erschöpfend erfaßt wird ( BGHSt 39, 100, 108; 41, 113, 115).a) Gesetzeseinheit - und nicht Tateinheit - liegt nach ständiger Rechtsprechung vor, wenn der Unrechtsgehalt einer Handlung durch einen von mehreren, dem Wortlaut nach anwendbaren Straftatbeständen erschöpfend erfaßt wird ( BGHSt 39, 100, 108; 41, 113, 115 ; BGH NJW 1999, 69, 70).
Die Annahme von Tateinheit zwischen vollendetem Raub mit Todesfolge und Körperverletzung mit Todesfolge ist auch nicht als Konsequenz aus der Entscheidung des Großen Senats BGHSt 39, 100, 108 ff. geboten.
c) Dagegen stehen - in der Konsequenz der neueren Rechtsprechung, die in der Alternative zwischen Tateinheit und Gesetzeskonkurrenz durch eine deutliche Tendenz zur Annahme von Tateinheit geprägt ist (vgl. etwa BGHSt 39, 100 108, 41, 113, 115) BGH NJW 1999, 69) - der versuchte Raub mit Todesfolge und die zugleich verwirklichte vollendete Körperverletzung im Verhältnis der Tateinheit.
- BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98
Versuchter Totschlag (Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung; Aufgabe der …
a) Gesetzeseinheit liegt, wie der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs in der Entscheidung BGHSt 39, 100, 108 herausgestellt hat, nur vor, wenn der Unrechtsgehalt einer Handlung durch einen von mehreren, dem Wortlaut nach anwendbaren Straftatbeständen erschöpfend erfaßt wird. - BGH, 06.02.2002 - 1 StR 513/01
Subsidiarität der Unterschlagung
Hätte der Angeklagte H. getötet, um das Darlehen nicht zurückzahlen zu müssen, läge aus Habgier begangener Mord vor (vgl. BGH NJW 1993, 1664, 1665 m. w. N.), wäre es (auch) um die Wertgegenstände von H. gegangen, in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge (vgl. BGHSt 39, 100).
- BGH, 30.03.1995 - 4 StR 768/94
Tatbestandsmerkmal des "Quälens" bei der Misshandlung von Schutzbefohlenen; …
Die Verletzung des durch einen Straftatbestand geschützten Rechtsguts muß eine - wenn auch nicht immer notwendige, so doch regelmäßige - Erscheinungsform des anderen Tatbestandes sein (vgl. BGHSt 39, 100, 108 m.w.N.).Der Klarstellungsfunktion des Schuldspruchs, der das gesamte tatbestandsmäßig erfaßte Unrecht einer Tat zum Ausdruck bringen soll (BGHSt 31, 380; 39, 100, 108), wird hier nur durch die Annahme einer zwischen § 223 b StGB und § 226 StGB bestehenden Tateinheit hinreichend Rechnung getragen (…ebenso Hirsch in LK 10. Aufl. § 223 b Rdn. 23;… Stree in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. § 223 b Rdn. 17;… Vogler in Festschrift für Bockelmann S. 722;… a.A. Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 223 b Rdn. 15;… Lackner StGB 20. Aufl. § 223 b Rdn. 10).
Den Urteilsgründen kann nicht entnommen werden, daß die Strafkammer die Körperverletzung, die Tatbestandsmerkmal sowohl des § 223 b StGB als auch des § 226 StGB ist, der Angeklagten doppelt angelastet hätte (vgl. hierzu BGHSt 39, 100, 109).
- BGH, 13.08.2002 - 3 StR 204/02
Räuberische Erpressung mit Todesfolge (deliktsspezifischer Gefahrzusammenhang; …
Dies gilt auch dann, wenn der Täter den Tod vorsätzlich herbeigeführt hat (vgl. BGHSt 39, 100).Dies gilt auch dann, wenn der Täter - wie hier - den Tod vorsätzlich herbeigeführt hat (vgl. BGHSt 39, 100).
Die Delikte der versuchten räuberischen Erpressung mit Todesfolge und des Totschlags stehen im Verhältnis der Tateinheit ( BGHSt 39, 100, 108 f.).
- BGH, 16.03.2006 - 4 StR 536/05
Beibringung von Gift und anderen gesundheitsschädlichen Stoffen (Stoffe des …
c) Soweit nach den Feststellungen das Verhalten der Angeklagten auch den Tatbestand der Nötigung (§ 240 Abs. 1 StGB) erfüllen kann, kommt dem jedenfalls unter den hier gegebenen Umständen gegenüber der Körperverletzungshandlung kein eigenständiger Unrechtsgehalt zu, der zur Klarstellung (vgl. BGHSt 39, 100; 44, 196) die Aufnahme in den Schuldspruch gebieten könnte. - BGH, 07.02.2001 - 5 StR 474/00
"Freitodbegleiter" wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln verwarnt
Jedenfalls in anderen Regelungszusammenhängen findet der Gedanke Verwendung, daß Vorsatz die Fahrlässigkeit und die Leichtfertigkeit als mindere Verschuldensformen einschließt (vgl. BGHSt 39, 100;… Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl. § 18 Rdn. 5). - BGH, 31.08.2004 - 1 StR 347/04
Konkurrenzen bei versuchter Brandstiftung mit Todesfolge und schwerer …
Dementsprechend liegt Gesetzeseinheit nur vor, wenn rechtsgutbezogen der Unrechtsgehalt einer Handlung schon durch einen von mehreren, dem Wortlaut nach anwendbaren Straftatbeständen erschöpfend erfasst wird; ist dies nicht der Fall, liegt Tateinheit vor ( BGHSt 44, 196, 198; 39, 100, 108 m.w.Nachw.).Dementsprechend liegt Gesetzeseinheit nur vor, wenn rechtsgutbezogen der Unrechtsgehalt einer Handlung schon durch einen von mehreren, dem Wortlaut nach anwendbaren Straftatbeständen erschöpfend erfaßt wird; ist dies nicht der Fall, liegt Tateinheit vor ( BGHSt 44, 196, 198; 39, 100, 108 m.w.Nachw.) Dies kann dazu führen, daß zwar Gesetzeseinheit vorliegt, wenn die beiden in Rede stehenden Delikte vollendet sind, aber Tateinheit vorliegt, wenn das schwerere Delikt lediglich versucht und nur das minder schwere vollendet ist (…vgl. generell Lackner in Lackner/Kühl StGB 24. Aufl. vor § 52 Rdn. 24;… Rissing-van Saan in LK 11. Aufl. vor §§ 52 ff. Rdn. 89 m.w.Nachw.).
- BGH, 22.04.1993 - 4 StR 153/93
Beschränkung des Rechtsmittels auf den Urteilsauspruch über die besondere Schwere …
Wie der Große Senat für Strafsachen in seinem Beschluß vom 20. Oktober 1992 ( GSSt 1/92, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen) entschieden hat, kann das in den Bereich der Überschneidung beider Tatbestände fallende Unrecht dem Angeklagten nur einmal angelastet werden. - BGH, 23.12.1998 - 3 StR 319/98
Verdeckungsabsicht; Mord; Fluchtabsicht; Raub mit Todesfolge (Gewalt zur Flucht …
Eine Ergänzung des Schuldspruchs durch eigene Entscheidung (§ 354 Abs. 1 StPO entspr.) im Sinne einer Ersetzung des § 250 StGB durch § 251 StGB (vgl. BGHSt 21, 183) ist dem Senat schon deshalb verwehrt, weil die Tat der Angeklagten auch zur subjektiven Seite - nämlich unter dem rechtlichen Gesichtspunkt des Mordes, zu dem der Raub mit Todesfolge in Tateinheit stehen kann ( BGHSt 39, 100) - neuer tatrichterlicher Prüfung bedarf. - BGH, 29.03.2001 - 3 StR 46/01
Versuch; Versuchte Erfolgsqualifizierung; Schwerer Raub; Raub mit Todesfolge; …
- BGH, 23.07.1998 - 4 StR 212/98
StGB § 223, § 224, § 212, § 22
- BGH, 19.04.1993 - 5 StR 115/93
StGB §§ 46, 175, 176, 52
- BGH, 21.09.2000 - 3 StR 323/00
Anfragebeschluß zum Konkurrenzverhältnis zwischen sexuellem Mißbrauch von …
- BGH, 17.10.2002 - 3 StR 249/02
Tateinheit zwischen Raub mit Todesfolge und Mord (Gleichgültigkeit des …
- BGH, 11.02.1999 - 4 StR 647/98
Mord; Vergewaltigung mit Todesfolge; Lebenslange Freiheitsstrafe; …
- BGH, 23.03.2000 - 4 StR 10/00
Tateinheit; Versuchte Vergewaltigung mit Todesfolge; Körperverletzung mit …
- BGH, 01.09.1999 - 2 StR 94/99
Bestimmung des Blutalkoholwerts; Schuldfähigkeit
- BGH, 29.03.2001 - 3 StR 39/01
Berücksichtigung von Verfahrensverzögerungen im Strafmaß
- BGH, 24.03.1994 - 4 StR 656/93
StGB § 52, § 250
- BGH, 25.05.1994 - 3 StR 87/94
StGB § 239b, § 177, § 211
- BGH, 19.01.1995 - 4 StR 711/94
StGB § 177, § 178
- BGH, 17.08.1993 - 1 StR 472/93
StGB §§ 175, 176, 52, 46
- BGH, 09.03.1995 - 4 StR 56/95
StGB § 15, § 212, § 211, § 52
- BGH, 29.09.1998 - 4 StR 357/98
- BGH, 07.10.1997 - 1 StR 418/97
StGB § 22, § 24
- BGH, 14.06.1993 - 4 StR 304/93
- BGH, 16.07.1998 - 4 StR 174/98
BtMG § 29, § 29 a, § 30, § 30 a
- BGH, 23.10.2000 - 5 ARs 49/00
StPO § 154 a
- BGH, 11.11.1992 - 3 StR 123/92
- BGH, 28.03.1995 - 4 StR 106/95
StGB § 15, § 24, § 212
- BGH, 11.02.1994 - 3 StR 616/93
- BGH, 11.05.1994 - 3 StR 616/93
StGB § 239a
- BGH, 03.12.1998 - 4 StR 514/98
Verurteilung wegen Brandstiftung in Rheine rechtskräftig
- BGH, 06.05.1993 - 1 StR 593/91
- BGH, 06.05.1993 - 1 StR 569/92
- BGH, 07.02.2001 - 5 StR 474/00
