Rechtsprechung
   BGH, 20.10.2008 - II ZR 211/07   

Volltextveröffentlichungen (16)

mehr
  • Betriebs-Berater

    Schutzzweck der Insolvenzverschleppungshaftung

  • bundesgerichtshof.de
  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut
  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Haftung wegen Insolvenzverschleppung erfasst entgangene Entgeltfortzahlung eines Arbeitnehmers für die Zeit krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nicht

  • NWB SteuerXpert START
  • rws-verlag.de

    GmbHG § 64 Abs. 1; HGB § 130a Abs. 1; BGB § 823 Abs. 2; EFZG § 3
    Keine Insolvenzverschleppungshaftung für entgangene Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Schutzzweck der Insolvenzverschleppungshaftung

  • Betriebs-Berater

    Schutzzweck der Insolvenzverschleppungshaftung

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Insolvenzverschleppungshaftung für entgangene Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Zum Schutzzweck der Insolvenzverschleppungshaftung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Haftung trotz verspäteten Insolvenzantrags

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Leitsatz)

    Schutzzweck der Insolvenzverschleppungshaftung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kein Schadenersatz wegen Insolvenzverschleppung für Arbeitnehmer, dessen Anspruch auf Entgeltfortzahlung wegen Krankheit nicht einbringlich ist

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 20.10.2008, Az.: II ZR 211/07 (Haftung des Geschäftsführers)" von RAin Dr. Daniela Rossa-Heise, original erschienen in: GmbH-StB 2009, 62 - 63.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • ZIP 2009, 366
  • MDR 2009, 352
  • NZA 2009, 385 (Ls.)
  • WM 2009, 353
  • BB 2009, 337
  • BB 2009, 577
  • DB 2009, 388
  • NZA-RR 2009, 148



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)  

  • BGH, 27.04.2009 - II ZR 253/07  

    Darlegungs- und Beweislast im Rahmen der Insolvenzverschleppungshaftung

    Der Schutzzweck der Norm des § 64 Abs. 1 GmbHG a.F. ( § 15 a Abs. 1 InsO n.F.), potentielle Neugläubiger davor zu bewahren, einer unerkannt insolvenzreifen Gesellschaft noch Kredit zu gewähren oder sonstige Vorleistungen an sie zu erbringen und dadurch einen Schaden zu erleiden (BGHZ 164, 50, 60 ; 171, 46 Tz. 13; Beschl. v. 20. Oktober 2008 - II ZR 211/07, ZIP 2009, 366 Tz. 3), umfasst auch den Ersatz solcher Kosten, die dem Neugläubiger wegen der Verfolgung seiner Zahlungsansprüche gegen die insolvenzreife Gesellschaft entstanden sind (vgl. OLG Celle, NZG 1999, 1160; OLG Jena, ZIP 2002, 631, 632; Schulze-Osterloh in Baumbach/Hueck, GmbHG 18. Aufl. § 64 Rdn. 96).
  • BGH, 01.02.2010 - II ZR 209/08  

    Verfahrensrecht - Zurückweisung wegen wesentlichen Verfahrensfehlers

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. nur BGHZ 164, 50, 60; BGHZ 171, 46 Tz. 13; Beschl. v. 20. Oktober 2008 - II ZR 211/07, ZIP 2009, 366 Tz. 3) soll der Rechtsverkehr durch die in § 99 Abs. 1 GenG a.F., § 64 Abs. 1 GmbHG a.F. (§ 15 a Abs. 1 InsO n.F.) normierte Pflicht der Organe zur Stellung des Insolvenzantrags davor bewahrt werden, einer insolvenzreifen Gesellschaft eine Vorleistung, insbesondere einen Geld- oder Sachkredit zu gewähren, ohne hierfür einen werthaltigen Gegenanspruch zu erlangen.
  • LAG Hessen, 10.05.2010 - 16 Sa 1581/09  

    Schadenersatzanspruch gegen den Vorstand einer Aktiengesellschaft wegen

    Der Schadensersatzanspruch gegen den Vorstand einer Aktiengesellschaft wegen Insolvenzverschleppung ist auf Ersatz des Vertrauens-, nicht des Erfüllungsschadens gerichtet (BGH 20.10.2008 - II ZR 211/07, DB 2009, 388).

    Erstattungsfähig ist insoweit - neben dem Quotenschaden, der hier nicht geltend gemacht wird - lediglich der Vertrauensschaden (BGH 20. Oktober 2008-II ZR 211/07-DB 2009, 388, Randnummer 3; Landesarbeitsgericht Köln 26. Juli 2006-8 Sa 1660/05, NZA-RR 2007, 146, Randnummer 45).

    Der BGH hat in seinem Beschluss zu § 64 Abs. 1 GmbHG vom 20. Oktober 2008 (II ZR 211/07, Rn. 3) die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, die auf Gesetz beruht und keinen Bezug zu einer auf diesen Zeitraum entfallenden Vorleistung des Arbeitnehmers hat, nicht als erstattungsfähigen Schaden angesehen.

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht