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   BGH, 20.10.2011 - 2 StR 288/11   

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    Ansehung von künftig zu erwartenden Betäubungsmitteldelikte eines einzelnen Täters als sich auf den kriminellen Hang im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB a.F. StGB beziehende, schwere Straftaten

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Wird zitiert von ...  

  • BGH, 28.03.2012 - 2 StR 592/11  

    Übernahme von Urteilsbestandteilen zu den persönlichen Verhältnissen des

    Gemessen daran ist die Verhältnismäßigkeit in der Regel nur gewahrt, wenn eine Gefahr schwerer Gewalt- oder Sexualstraftaten aus konkreten Umständen in der Person oder dem Verhalten des Betroffenen abzuleiten ist (vgl. Senat, Urteil vom 7. Juli 2011 - 2 StR 184/11, NStZ 2012, 32; Urteil vom 19. Oktober 2011 - 2 StR 305/11, StV 2012, 213, 214; Beschluss vom 20. Oktober 2011 - 2 StR 288/11).
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