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   BGH, 20.11.1990 - 1 StR 588/90   

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Wird zitiert von ... (3)  

  • BGH, 19.12.1995 - 4 StR 170/95  

    Verweis auf Abbildungen in den Urteilsgründen (hier: Beweisfoto aus

    Auch das Urteil vom 20. November 1990 - 1 StR 588/90 (BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 3 Verweisung 1) - verhält sich nicht dazu, wie der Begriff "Einzelheiten" im Sinne dieser Vorschrift zu verstehen ist.
  • OLG Hamm, 26.11.2001 - 2 Ss OWi 985/01  

    lückenhafte Feststellungen, Bezugnahme auf Schriftstücke, Bezugnahme auf

    Der Tatrichter wird dadurch nicht von der Verpflichtung befreit, eine zumindest knappe Schilderung des wesentlichen Aussagegehalts der Abbildung zu geben; nur wegen der Einzelheiten darf er ergänzend auf diese verweisen (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 3 Verweisung 1; OLG Düsseldorf VRS 81, 375, 377).
  • BayObLG, 04.04.1996 - 2 ObOWi 223/96  

    OWiG § 71 Abs. 1; StPO § 267

    Auch das Urteil vom 20. November 1990 - 1 StR 588/90 (BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 3 Verweisung 1) - verhält sich nicht dazu, wie der Begriff 'Einzelheiten' im Sinne dieser Vorschrift zu verstehen ist.
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