Rechtsprechung
   BGH, 21.01.2004 - 1 StR 346/03   

Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 20 StGB; § 21 StGB; § 239a StGB
    Beurteilung des Schweregrads einer anderen seelischen Abartigkeit (dissoziale und schizoide Persönlichkeitsstörung; Begriff der Persönlichkeitsstörung) und der Erheblichkeit der Einschränkung der Steuerungsfähigkeit bei der Tat (Bedeutung plangemäßen und zielgerichteten Handelns; Tatbestandsrelativität der normativen Anforderungen); erpresserischer Menschenraub.

  • lexetius.com

    StGB § 20, § 21

  • bundesgerichtshof.de
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Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 49, 45
  • NJW 2004, 1810
  • NStZ 2004, 437
  • StV 2005, 15



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Wird zitiert von ... (47)  

  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06  

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Die Erheblichkeitsschwelle liegt umso höher, je schwerer das in Rede stehende Delikt wiegt (vgl. BGH, Urteile vom 21. Januar 2004 - 1 StR 346/03 - NStZ 2004, 437 und vom 22. Oktober 2004 - 1 StR 248/04 - NStZ 2005, 329 ).
  • BGH, 21.09.2004 - 3 StR 333/04  

    Versuchter Mord; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Dazu bedarf es einer Gesamtbetrachtung der Persönlichkeit des Angeklagten und deren Entwicklung, der Vorgeschichte, des unmittelbaren Anlasses und der Ausführung der Tat sowie des Nachtatverhaltens (vgl. BGH 5 StR 122/91 - Urteil vom 04.06.1991 = BGHSt 37, 397, 401; BGH 1 StR 346/03 - Urteil vom 21.1. 2004 = NStZ 2004, 437, 438 = NJW 2004, 1810).

    Die über das Vorliegen der Eingangsvoraussetzungen hinaus erforderliche Wertung, ob die Schuldfähigkeit des Täters im Sinne des § 21 StGB erheblich vermindert war, ist eine vom Richter ohne Bindung an die Auffassung des Sachverständigen zu beantwortende Rechtsfrage (BGH 1 StR 346/03 - Urteil vom 21.1. 2004 = NStZ 2004, 437, 438 = NJW 2004, 1810).

    Dazu bedarf es einer - hier fehlenden - Gesamtschau auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung der Persönlichkeit des Angeklagten und deren Entwicklung, der Vorgeschichte, dem unmittelbaren Anlaß und der Ausführung der Tat sowie seines Verhaltens nach der Tat (vgl. BGHSt 37, 397, 401; BGHR StGB § 63 Zustand 24; BGH NStZ 2004, 437, 438).

    Die beim Vorliegen der Eingangsvoraussetzungen darüber hinaus erforderliche Wertung, ob die Schuldfähigkeit des Täters im Sinne des § 21 StGB erheblich vermindert war, ist eine vom Richter ohne Bindung an die Auffassung des Sachverständigen zu beantwortende Rechtsfrage (vgl. BGHSt 43, 66, 77; BGH NStZ 2004, 437, 438), zu der sich das Urteil nicht verhält.

  • BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07  
    Die Erheblichkeitsschwelle liegt umso höher, je schwerer das in Rede stehende Delikt wiegt (vgl. BGH, Urteile vom 21. Januar 2004 1 StR 346/03 NStZ 2004, 437 und vom 22. Oktober 2004 1 StR 248/04 NStZ 2005, 329 ).
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