Rechtsprechung
   BGH, 21.02.2002 - 4 StR 578/01   

Prügel durch Zuhälter

§§ 239a, 255 StGB, Tatbestandsirrtum (§ 16 Abs. 1 StGB) des Zuhälters, wenn er rechtsirrtümlich glaubt, eine Forderung aus Prostitution "habe Bestand und sei rechtswirksam", § 138 BGB, zum Wandel der Sexualmoral bereits vor Inkrafttreten des Prostutionsgesetzes zum 1.1.02

Volltextveröffentlichungen (6)

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Besprechungen u.ä. (2)

  • Lehrstuhl für Strafrecht Prof. Marxen (Entscheidungsanalyse, insb. für Studienzwecke)

    Prostitutions-Fall

    § 16 Abs. 1 StGB; § 253 StGB; § 138 Abs. 1 BGB
    Erpressung durch unberechtigtes Eintreiben von Forderungen mit Zwangsmitteln; Irrtum über das Bestehen oder die Rechtsgültigkeit der Forderung; rechtliche Anerkennung von Forderungen aus Vereinbarungen über sexuelle Handlungen durch das Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten (1. 1. 2002)

  • RA ONLINE , S. 559 (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Irrtum über Rechtswidrigkeit der Bereicherung

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ 2002, 481
  • StV 2002, 426



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Wird zitiert von ...  

  • BGH, 10.09.2002 - 1 StR 337/02  

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (rechtswidrige Anlasstat bei

    Die irrige Annahme der Beschuldigten, sie habe einen Anspruch gegen die Bank auf 3.500 DM - die bei einem geistig gesunden Täter die für eine Erpressung erforderliche Absicht rechtswidriger Bereicherung entfallen ließe (ständ. Rspr., vgl. zuletzt BGH NStZ 2002, 481, 482 m.w.N.) - sei unbeachtlich, da sie auf die zur Schuldunfähigkeit führende Erkrankung der Beschuldigten zurückgehe.
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