Rechtsprechung
| BGH, 21.02.2002 - 4 StR 578/01 |
Prügel durch Zuhälter
§§ 239a, 255 StGB, Tatbestandsirrtum (§ 16 Abs. 1 StGB) des Zuhälters, wenn er rechtsirrtümlich glaubt, eine Forderung aus Prostitution "habe Bestand und sei rechtswirksam", § 138 BGB, zum Wandel der Sexualmoral bereits vor Inkrafttreten des Prostutionsgesetzes zum 1.1.02
Volltextveröffentlichungen (6)
- HRR Strafrecht
§ 239a StGB; § 15 StGB; § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB
Erpresserischer Menschenraub; Vorsatz (Rechtswidrigkeit des Vermögensvorteils; Tatbestandsirrtum); Prostitution (rechtlich beständige Ansprüche); ProstG - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtswidrigkeit bei Durchsetzung eines vermeintlich bestehenden Anspruchs
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Besprechungen u.ä. (2)
- Lehrstuhl für Strafrecht Prof. Marxen
(Entscheidungsanalyse, insb. für Studienzwecke)
Prostitutions-Fall
§ 16 Abs. 1 StGB; § 253 StGB; § 138 Abs. 1 BGB
Erpressung durch unberechtigtes Eintreiben von Forderungen mit Zwangsmitteln; Irrtum über das Bestehen oder die Rechtsgültigkeit der Forderung; rechtliche Anerkennung von Forderungen aus Vereinbarungen über sexuelle Handlungen durch das Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten (1. 1. 2002) - RA ONLINE
, S. 559 (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Irrtum über Rechtswidrigkeit der Bereicherung
Zeitschriftenfundstellen
- NStZ 2002, 481
- StV 2002, 426
Wird zitiert von ...
- BGH, 10.09.2002 - 1 StR 337/02
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (rechtswidrige Anlasstat bei …
Die irrige Annahme der Beschuldigten, sie habe einen Anspruch gegen die Bank auf 3.500 DM - die bei einem geistig gesunden Täter die für eine Erpressung erforderliche Absicht rechtswidriger Bereicherung entfallen ließe (ständ. Rspr., vgl. zuletzt BGH NStZ 2002, 481, 482 m.w.N.) - sei unbeachtlich, da sie auf die zur Schuldunfähigkeit führende Erkrankung der Beschuldigten zurückgehe.
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