Rechtsprechung
| BGH, 21.02.2008 - III ZR 200/07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
mehr- IWW
- NWB SteuerXpert START
BGB § 157 D, § 313, § 536, § 581; BJagdG § 11; BayJagdGAV § 8
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechte des Pächters eines Hochwildreviers bei Fehlen von Rotwild als Standwild
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Pachtrecht - Verpachtung von Jagdrevier in Bayern: Rotwild als Standwild nötig!
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltzentrale.de (Kurzinformation)
Wegfall der Eigenschaft eines Jagdreviers als Hochwildrevier
- anwaltzentrale.de (Zusammenfassung)
Wegfall der Eigenschaft eines Jagdreviers als Hochwildrevier
Verfahrensgang
- LG Aschaffenburg, 04.10.2006 - 3 O 566/05
- OLG Bamberg, 21.06.2007 - 1 U 169/06
- BGH, 21.02.2008 - III ZR 200/07
Zeitschriftenfundstellen
- MDR 2008, 615
- NZM 2008, 462
- ZMR 2008, 523
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 23.06.2010 - VIII ZR 256/09
Mietrecht - Zustandekommen einer konkludenten Wohnflächenvereinbarung
Bei Sachmängeln erfolgt der Lückenschluss durch die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen (vgl. BGHZ 98, 100, 103; 146, 250, 261; BGH, Urteil vom 21. Februar 2008 - III ZR 200/07, NZM 2008, 462, Tz. 11 m.w.N.).Der Vertragsinhalt im Übrigen bleibt davon unberührt (BGH, Urteil vom 21. Februar 2008, aaO;… vgl. auch Bamberger/Roth/Unberath, BGB, § 313 Rdnr. 21;… Medicus in: Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 5. Aufl., § 313 Rdnr. 15).
- LG Bonn, 03.06.2011 - 2 O 366/09 Die diesen Bestimmungen zugrunde liegende Risikoverteilung darf nicht über die Annahme einer Störung der Geschäftsgrundlage verändert werden (BGH NZM 2008, 462).
Bei der Jagdpacht handelt es sich zwar um eine Rechtspacht, bei der dem Pächter der Gebrauch und die Nutzung des Jagdrechts, im Kern das Jagdausübungsrecht, verpachtet wird (zur Rechtsnatur vgl. BGH NZM 2008, 462, 463;… Lorz/Metzger/Stöckel, Jagdrecht, 4. Aufl. 2011, § 11 Rn. 3).
Die mietrechtlichen Regeln über die Sachmängelgewährleistung gelten jedoch entsprechend (BGH NZM 2008, 462, 463).
Weiterhin ist die Entscheidung des BGH vom 21.02.2008 (NZM 2008, 462) zu beachten, in der - bei einer ebenfalls wortgleichen Klausel - die Auslegung der Vorinstanz ausdrücklich nicht beanstandet wurde, wonach mit der Klausel ein "Ausschluss der Gewährleistung für eine bestimmte Abschussmenge an Hochwild" verbunden sein soll.
- BGH, 30.09.2011 - V ZR 17/11
Immobilien - Störung der Geschäftsgrundlage: Pflicht zur Vertragsanpassung!
a) Richtig ist zwar, dass § 313 BGB im Anwendungsbereich der Sachmängelhaftung nicht herangezogen werden kann, da andernfalls die den Bestimmungen der §§ 437 ff. BGB zugrunde liegende Risikoverteilung über die Annahme einer Störung der Geschäftsgrundlage verändert würde (vgl. BGH, Urteil vom 21. Februar 2008 - III ZR 200/07, MDR 2008, 615, 616 sowie Senat, Urteil vom 7. Februar 1992 - V ZR 246/90, BGHZ 117, 159, 162 mwN zu dem bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Schuldrecht).
- LG Bonn, 30.09.2008 - 7 O 233/08 Sie entbindet folglich den Verpächter nicht von der Verantwortlichkeit dafür, dass überhaupt zum Abschuss geeignete Tiere vorhanden sind (vgl. BGH BeckRS 2008, 04538).
Die durch die Gewährleistungsvorschriften ausgedrückte Risikoverteilung zwischen Pächter und Verpächter darf nicht dadurch verändert werden, dass eine anderweitige Lösung über die Grundsätze des Wegfalls der Geschäftsgrundlage herbeigeführt wird (vgl. BGH BeckRS 2008, 04538).
Dies gilt auch hinsichtlich solcher sich nachteilig auswirkenden Faktoren, die außerhalb des Einflussbereichs des Pächters oder des Verpächters liegen (vgl. BGH BeckRS 2008, 04538).
- OLG Hamm, 26.08.2009 - 30 U 217/08
Kündigung eines Jagdpachtvertrages wegen Zahlungsverzugs
Der Senat verkennt nicht, dass ein Sachmangel nach dieser Definition vorliegt, wenn die Parteien eines Jagdpachtvertrags das Vorkommen bestimmter Wildarten als Stand- oder Wechselwild vereinbart haben, die entsprechenden Wildarten aber nicht vorkommen (vgl. nur BGH, Urt. v. 21.02.2008 - III ZR 200/07 - NZM 2008, 462, 463). - KG, 14.05.2009 - 8 U 106/08
Mietrecht - Zum Umfang eines Gewährleistungausschlusses der BRD als Vermieterin
§ 313 BGB ist im Anwendungsbereich der Gewährleistungsvorschriften unanwendbar (vgl. BGH NZM 2008, 462).
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