Rechtsprechung
   BGH, 21.03.2012 - XII ZB 234/11   

Volltextveröffentlichungen (6)

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  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschränkung der Aussetzung der Rentenkürzung nach § 33 Abs. 3 VersAusglG auf die Höhe des Unterhaltsanspruchs des geschiedenen Ehegatten bei ungekürzter Versorgung; Zeitlicher Beginn der Anpassung der durch den Versorgungsausgleich bedingten Kürzung der Versorgung nach § 33 VersAusglG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Berechnung des Versorgungsausgleichs

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aussetzung der versorgungsausgleichbedingten Rentenkürzung

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2012, 1661
  • NZS 2012, 544 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (4)  

  • BGH, 07.11.2012 - XII ZB 271/12  

    Rentenkürzung wegen fiktiver gesetzlicher Unterhaltspflicht

    Die weitergehende Kürzung der gesetzlichen Rente des Ehemanns infolge des erweiterten Splittings nach § 3 b Abs. 1 Nr. 1 VAHRG bleibt hingegen unberücksichtigt, weil diese Kürzung auf den Ehezeitanteil des Ehemanns in der Zusatzversorgung des Baugewerbes zurückgeht, die kein Regelsicherungssystem im Sinne von § 32 VersAusglG ist (Senatsbeschluss vom 21. März 2012 - XII ZB 234/11 - FamRZ 2012, 853 Rn. 16 ff.).

    Hierdurch begegnet die gesetzliche Neuregelung auch der Gefahr von Manipulationen durch kollusives Zusammenwirken der Eheleute (Senatsbeschluss vom 21. März 2012 - XII ZB 234/11 - FamRZ 2012, 853 Rn. 23 mwN).

  • OLG Celle, 29.05.2012 - 10 UF 279/11  

    Verfahrenswert in Anpassungsverfahren; Aussetzung der Rentenkürzung aufgrund des

    Zwar kann im Verfahren nach den §§ 33, 34 VersAusglG grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass in einem bestehenden Titel der gesetzliche Unterhaltsanspruch festgelegt worden ist (BGH Beschluss vom 21. März 2012 - XII ZB 234/11 - OLG Hamm Beschluss vom 8. September 2010 - 5 UF 198/10 - [juris]).

    Auch der BGH stellt offenbar auf § 50 Abs. 1 FamGKG ab, denn er hat in seinem Beschluss vom 21. März 2012 (XII ZB 234/11) den Beschwerdewert auf den nach Satz 2 dieser Vorschrift maßgebenden Mindestwert von 1.000 EUR festgesetzt.

  • OLG Düsseldorf, 09.07.2012 - 8 UF 21/11  
    Diese Entscheidung ist auf die Rechtsbeschwerden des Antragstellers und der Antragsgegnerin durch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 21.03.2012 (XII ZB 234/11) unter Zurückverweisung der Sache aufgehoben worden.
  • VG Münster, 25.04.2012 - 3 K 1169/12  
    BGH, Beschluss vom 21. März 2012 - XII ZB 234/11 -, veröffentlicht u.a. in juris.
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