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   BGH, 21.04.1999 - 5 StR 634/98   

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Wird zitiert von ... (2)  

  • BGH, 08.02.2000 - 5 StR 461/99  

    Sexueller Mißbrauch von Kindern; Schuldfähigkeit (Hirnschaden);

    d) Schließlich bedurfte der Teilfreispruch des Angeklagten (von den Vorwürfen Nr. 6 und 7 der Anklageschrift) keiner Erörterung unter dem Gesichtspunkt etwaiger Auswirkung auf die Beweislage in den Fällen der Verurteilung; denn die Begründung des Freispruchs berührt hier (anders als in vergleichbaren Fällen, zuletzt BGH, Beschluß vom 21. April 1999 - 5 StR 634/98 - m.N.) nicht die Zuverlässigkeit der Bekundungen des Tatopfers S zu den Fällen des Schuldspruchs: Das Landgericht hat sich in den Fällen des Freispruchs nur deshalb - und offenbar ohne Notwendigkeit - an der Feststellung der Taten gehindert gesehen, weil aufgrund der Angaben von S eine zeitliche Einordnung der Tat im Fall Nr. 6 nicht möglich war und weil im Fall Nr. 7 für einige der in Betracht kommenden Tattage ein Alibi des Angeklagten nicht ausgeschlossen werden konnte.
  • BGH, 07.02.2012 - 5 StR 3/12  

    Beweiswürdigung (erschöpfende; Erfahrungssatz; Erinnerungsvermögen von Zeugen an

    Dies führt in der Regel wegen eines Verstoßes gegen das Gebot der erschöpfenden Beweiswürdigung zur Aufhebung der Verurteilung (vgl. BGH, Urteil vom 16. Februar 1993 - 5 StR 689/92, NJW 1993, 2451; BGH, Beschluss vom 22. April 1997 - 4 StR 140/97, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 13; BGH, Beschluss vom 21. April 1999 - 5 StR 634/98).
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