Rechtsprechung
   BGH, 21.05.1992 - 4 StR 140/92   

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StGB § 35
    Zumutbares Ausweichen bei entschuldigendem Notstand

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ 1992, 487
  • StV 1993, 583



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Wird zitiert von ... (3)  

  • BGH, 25.03.2003 - 1 StR 483/02  

    Urteil im "Haustyrannen" -Mordfall aufgehoben

    Hierzu gilt: Die Gefahr wäre dann nicht anders als durch die Notstandstat abwendbar gewesen, wenn diese das einzig geeignete Mittel gewesen wäre, der Notstandslage wirksam zu begegnen (BGH NJW 1966, 1823, 1824 f.; Urteil vom 21. Mai 1992 - 4 StR 140/92).

    Dabei sind die Anforderungen an diese Prüfungspflicht nach den konkreten Tatumständen zu bestimmen (BGH, Urteil vom 21. Mai 1992 - 4 StR 140/92).

  • KG, 18.11.2002 - 1 Ss 273/02  

    Betäubungsmittelstrafrecht: Anbau von Cannabis zu Heilzwecken - Rechtfertigung -

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH NStZ 1992, 487 ), der sich der Senat (a.a.O.) angeschlossen hat, daß sich auf eine Notstandslage nur derjenige berufen kann, der die Frage, ob die Gefahr auf andere zumutbare Weise abwendbar ist, nach besten Kräften geprüft hat (a.A. LK-Hirsch StGB , 11.Aufl., § 34 Rdn. 77; Sch-Sch-Lenckner/Perron StGB , 26.Aufl., § 34 Rdn. 49).
  • KG, 01.11.2001 - 1 Ss 39/01  

    Betäubungsmittel: Unerlaubter Besitz in nicht geringer Menge aus medizinischen

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass sich auf eine Notstandslage i.S.d. §§ 34, 35 Abs. 1 StGB nur derjenige berufen kann, der die Frage, ob die Gefahr auf andere zumutbare Weise abwendbar ist, nach besten Kräften geprüft hat (vgl. BGH NStZ 1992, 487 = StV 1993, 583; Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl., § 34 Rdn. 49; a.A. LK-Hirsch, StGB 11. Aufl., § 34 Rdn. 77; Sch-Sch-Lenckner/Perron, StGB 26. Aufl., § 34 Rdn. 49).
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