Rechtsprechung
   BGH, 21.05.1992 - IX ZB 87/91   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Jurion
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßige Ausschlußfrist nach Bundesrückerstattungsgesetz

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 1992, 1334
  • MDR 1992, 913



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Wird zitiert von ... (2)  

  • BGH, 08.01.2004 - IX ZB 87/03  

    Verfahrensrecht - Wiederaufnahme eines abgeschlossenen Rückerstattungsstreits

    Denn auch den Verfolgten gegenüber rechtfertigt es das rechtsstaatliche Prinzip der Rechtssicherheit, sie in Rückerstattungsverfahren aus der Beachtung von Fristen und Förmlichkeiten nicht zu entlassen (BGH, Beschl. v. 21. Mai 1992 - IX ZB 87/91, NJW-RR 1992, 1334, 1336 m.w.N.; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 24. März 1983 - 2 BvR 225/83, zur Versäumung der Antragsfrist nach den Zweitverfahrensrichtlinien zum Bundesentschädigungsgesetz).
  • BGH, 10.06.1999 - IX ZB 19/99  

    Anmeldefristen nach dem Rückerstattungsgesetz für die Britische Zone und nach §

    Bei diesen Fristen handelt es sich um Ausschlußfristen, gegen deren Versäumung eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht vorgesehen ist (vgl. ORG Berlin RzW 1972, 454, 456; KG RzW 1960, 491, 492; Salpeter RzW 1960, 148 f) und auch nicht etwa aus verfassungsrechtlichen Gründen vorgesehen werden mußte (vgl. KG RzW 1972, 251, 252; auch BGH, Beschl. v. 21. Mai 1992 - IX ZB 87/91, LM [H.4/1993] BRüG § 30 b Nr. 1).
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