Rechtsprechung
   BGH, 21.06.1990 - 1 StR 171/90   

Transport der Beute

§ 259, Absatzhilfe StGB, kein Absatzerfolg

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Jurion
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) § 259 Abs. 1
    Hehlerei durch Übernahme des Transports von Diebesgut zum Umsatzort

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1990, 2897
  • NJW 1991, 82
  • NStZ 1990, 539
  • NJ 1991, 82
  • StV 1991, 108



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)  

  • BGH, 30.08.2007 - 3 StR 200/07  

    Hehlerei (Absatzhilfe; Hilfe im Vorfeld von Absatzbemühungen).

    a) Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt zur Vollendung der Hehlerei in der Form der Absatzhilfe zwar grundsätzlich jede vom Absatzwillen getragene vorbereitende, ausführende oder helfende Tätigkeit, die geeignet ist, den Vortäter bei seinem Bemühen um wirtschaftliche Verwertung der "bemakelten" Sache zu unterstützen (vgl. BGHSt 26, 358; 27, 45; 29, 239; BGHR StGB § 259 Abs. 1 Absatzhilfe 3 m. w. N.; vgl. zur erwägenswerten Kritik des Schrifttums an dieser sehr weiten Auslegung Ruß in LK 11. Aufl. § 259 Rdn. 26 ff. m. w. N.).

    Anders wurde dies dementsprechend gesehen, wenn sich die Unterstützungshandlung in einen Tatplan eingefügt und aus der Sicht des Vortäters den Beginn des Absetzens dargestellt hatte (Zusage des Transports zum vorgesehenen Umsatzort: BGHR StGB § 259 Abs. 1 Absatzhilfe 3; Ausschlachten der gestohlenen Fahrzeuge nach Bestellliste: BGHR StGB § 259 Abs. 1 Absatzhilfe 7; Übernahme der Beute in Verkaufskommission oder Einlagerung zur Durchführung eines bereits bestehenden Absatzplanes: BGH NJW 1989, 1490).

  • BGH, 17.06.1997 - 1 StR 119/97  

    Tatbestand der Hehlerei, insbesondere die Merkmale des "Absetzens" und der

    Das ist gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ( BGHSt 26, 358; 27, 45; 29, 249; BGH NStZ 1990, 539; vgl. auch BGHSt 33, 44, 47).

    Auch wenn danach vollendete Hehlerei in der Begehungsform des Absetzens oder der Absatzhilfe nicht notwendig voraussetzt, daß ein Förderungserfolg eingetreten ist, muß andererseits das Bemühen um Absatz geeignet sein, die rechtswidrige Vermögenssituation aufrechtzuerhalten oder zu vertiefen (BGH NStZ 1990, 539).

  • BGH, 19.04.2000 - 5 StR 80/00  

    Hehlerei; Absetzen; Vollendung bei Vertrauensperson (V-Mann)

    Jedoch muß das Bemühen um Absatz geeignet sein, die rechtswidrige Vermögenssituation aufrechtzuerhalten oder zu vertiefen (BGH NStZ 1990, 539).

    Jedoch muß das Bemühen um Absatz geeignet sein, die rechtswidrige Vermögenssituation aufrechtzuerhalten oder zu vertiefen (BGH NStZ 1990, 539).

mehr
  • BGH, 28.10.2008 - 4 StR 120/08  

    Hehlerei (Perpetuierungstheorie; Absatzhilfe; bloße Rückgewinnungshilfe);

    Dabei kommt es auch nicht darauf an, ob es zum Absatz des Hehlgutes gekommen ist ( BGHSt 26, 358; NJW 1990, 2897 f; NStZ 1994, 395 f.).

    Dabei kommt es auch nicht darauf an, ob es zum Absatz des Hehlgutes gekommen ist ( BGHSt 26, 358; NJW 1990, 2897 f; NStZ 1994, 395 f.).

  • BGH, 08.10.1998 - 1 StR 356/98  

    Die Geldwäsche nach der Oetker-Entführung

    Der Gesetzgeber stuft damit - ebenso wie bei der Absatzhilfe im Sinne des § 259 StGB (dazu BGH NJW 1990, 2897, 2898) - auch solche Handlungen als täterschaftliches Handeln ein, bei denen es sich nach allgemeinen strafrechtlichen Regeln um Beihilfe handeln würde.
  • BGH, 25.06.2008 - 5 StR 219/08  

    Mittäterschaft und Beihilfe bei gewerbsmäßiger Bandenhehlerei (Beleg der

    Die Handlungen des Ag. und des Angeklagten waren nämlich nicht nur geeignet, die rechtswidrige Vermögenssituation aufrecht zu erhalten, sie führten sogar zu einem tatbestandlichen Erfolg des Absetzens (vgl. BGHSt aaO; BGH NJW 1978, 2042; BGH NStZ 1990, 539).
  • BGH, 11.06.2008 - 5 StR 145/08  

    Steuerhehlerei (Absatzhilfe; Beihilfe); versagte Aussetzung einer Freiheitsstrafe

    Eine sich hieran anschließende (täterschaftliche) Absatzhilfe zugunsten des Angeklagten M. liegt nicht vor, weil die Unterstützungshandlungen des Angeklagten K. erst der Verschaffung der Zigaretten durch den Angeklagten M. und noch nicht einem konkreten geplanten Absatz dienten (vgl. BGH wistra 2007, 460 m.w.N.; BGHR StGB § 259 Abs. 1 Absatzhilfe 3).
  • BGH, 12.04.1994 - 1 StR 189/94  

    StGB § 259

    Vollendete Hehlerei kann zwar auch dann vorliegen, wenn der Absatz an einen Dritten nicht durchgeführt und auch noch nicht versucht worden ist; es ist nicht erforderlich, daß der Absatz schon gelungen ist (BGHSt 26, 358 ff. sowie BGH NJW 1990, 2897 f.).
  • BGH, 03.09.1992 - 1 StR 572/92  

    StGB § 259

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 03.07.1990 - 1 StR 229/90  
    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht