Rechtsprechung
   BGH, 21.06.2006 - 2 StR 57/06   

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 263 StGB; § 266 StGB; § 298 StGB; § 261 StPO
    Betrug (Täuschung; Irrtum bei bestimmten Personen; rein mechanische Tätigkeit; Darstellungspflicht); Untreue; wettbewerbsbehindernde Absprache (Veranstalter einer Ausschreibung); Beweiswürdigung.

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de
mehr
  • NWB SteuerXpert START

    StPO § 349 Abs. 4; StGB § 263 Abs. 1, § 298

  • strafrecht-online.org (Volltexte/Auszüge/Entscheidungsanmerkung)

    § 263 Abs. 1
    Irrtum bei fehlender Prüfungspflicht

  • streifler.de

    Vermögensverfügung auf Grund Irrtums des Getäuschten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der "rechtswidrigen Absprache"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Strafrecht - Betrug durch falsch abrechnenden Bauleiter

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Der unlautere Bauleiter (IBR 2007, 49)

  • strafrecht-online.org (Volltexte/Auszüge/Entscheidungsanmerkung)

    § 263 Abs. 1
    Irrtum bei fehlender Prüfungspflicht

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ 2006, 687
  • StV 2006, 583
  • BauR 2006, 1802 (Ls.)
  • IBR 2007, 49



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Wird zitiert von ... (4)  

  • BGH, 25.07.2012 - 2 StR 154/12  

    Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (vertikale Absprachen;

    Erfasst waren demnach nur horizontale Absprachen zwischen Unternehmern, nicht aber vertikale Absprachen zwischen einem Anbieter und dem Veranstalter ( BGHSt 49, 201, 204 ff.; bestätigend Senat NStZ 2006, 687).
  • BGH, 21.07.2011 - 3 StR 44/11  

    Isolierte Ablehnung einer Vielzahl kumulativ bedeutsamer Beweisanträge

    In einem solchen Fall, in dem eine Mehrzahl unter Beweis gestellter Tatsachen gegen die Glaubwürdigkeit sprechen könnte, bedarf es in dem ablehnenden Beschluss einer über die einzelne Beweistatsache hinausgehenden Gesamtwürdigung, warum die zu beweisende Tatsache das Gericht auch im Falle des Nachweises unbeeinflusst gelassen hätte (BGH, Beschluss vom 21. Juni 2006 - 2 StR 57/06, wistra 2006, 385, 386); denn die Ablehnung von Beweisanträgen wegen Bedeutungslosigkeit der Beweisbehauptung darf nicht dazu führen, zugunsten des Angeklagten sprechende Umstände der gebotenen Gesamtabwägung im Rahmen der Beweiswürdigung zu entziehen (vgl. BGH, Urteil vom 3. Mai 1989 - 2 StR 735/88, StV 1990, 292, 293; Beschluss vom 27. März 1990 - 1 StR 13/90, StV 1990, 340; Urteil vom 14. Juli 1992 - 5 StR 231/92, NStZ 1992, 551; LR/Becker, StPO, 26. Aufl., § 244 Rn. 225; KK/Fischer, StPO, 6. Aufl., § 244 Rn. 145).
  • BGH, 27.03.2012 - 3 StR 472/11  

    Betrugsrelevanter Irrtum innerhalb von Personenmehrheiten (erforderliche

    Vielmehr müssen bei arbeitsteilig tätigen Unternehmen oder Organisationen die Urteilsgründe regelmäßig darlegen, wer im konkreten Fall auf welcher Grundlage und mit welchen Vorstellungen die Entscheidung über die Erbringung der vom Täter erstrebten Leistung getroffen und damit die Verfügung vorgenommen hat (vgl. BGH NStZ 2003, 313, 314 f.; 2006, 687; wistra 1997, 100; 2010, 148; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Irrtum 9 und 15; Fischer StGB 59. Aufl. § 263 Rdn. 67).
  • OLG Düsseldorf, 20.05.2008 - 5 Ss OWi 27/08  
    Rechtsfehlerhaft ist die Beweiswürdigung nur dann, wenn sie widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (BGH NStZ 2006, 687 ff., st. Rspr).
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