Rechtsprechung
   BGH, 21.06.2007 - V ZB 3/07   

Volltextveröffentlichungen (8)

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  • IWW
  • NWB SteuerXpert START

    ZPO § 47 Abs. 2; ZVG § 83 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versagung des Zuschlags wegen Ablehnung des Rechtspflegers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zwangsvollstreckung - Rechtsmissbräuchliche Ablehnung des Rechtspflegers

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 2008, 216
  • MDR 2008, 111
  • Rpfleger 2007, 619



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Wird zitiert von ... (9)  

  • LG Augsburg, 19.02.2010 - 4 T 4358/08  

    Zur Begründetheit der Beschwerde gegen den Zuschlagsbeschluss

    So ist höchstrichterlich festgestellt, dass die rechtsmissbräuchliche Ablehnung des Rechtspflegers nicht als sonstiger - der Zuschlagserteilung einstweilen entgegenstehender Grund im Sinne von § 83 Nr. 6 ZVG anerkannt werden kann (vgl. BGH NJW NJW-RR 2008, 216 f. m.w.N.).

    So führt der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 21.06.2007 (Az: V ZB 3/07) aus, dass die rechtsmissbräuchliche Ablehnung des Rechtspflegers nicht als sonstiger - der Zuschlagserteilung einstweilen entgegenstehender - Grund im Sinne von § 83 Nr. 6 ZVG anerkannt werden kann, wenn der Rechtspfleger davon abgesehen hat, das Ablehnungsgesuch vor der Entscheidung über den Zuschlag selbst als unzulässig zu verwerfen (vgl. BGH aaO mit weiterer Begründung).

    Eine Anordnung zur Erstattung außergerichtlicher Kosten nach § 97 Abs. 1 ZPO kommt nicht in Betracht, weil sich die Beteiligten in dem Verfahren über die Zuschlagsbeschwerde grundsätzlich nicht als Parteien im Sinne der Zivilprozessordnung gegenüber stehen (vgl. dazu BGH NJW-RR 2008, 216-217 m.w.N.).

  • BGH, 07.10.2010 - V ZB 37/10  

    Zwangsvollstreckung - Keine arglistige Zustellungsverhinderung durch Umzug

    Das gilt jedoch nicht bei einem rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuch, wie es nach der rechtsfehlerfreien Würdigung des Beschwerdegerichts hier vorliegt (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Juni 2007 - V ZB 3/07, NJW-RR 2008, 216, 217 Rn. 6 f.).
  • BGH, 21.10.2010 - V ZB 210/09  

    Verfahrensrecht - Non liquet bei Glaubhaftmachtung eines Ablehnungsgrundes

    Für Beschwerdeverfahren, die sich an ein in einem eröffneten Zwangsversteigerungsverfahren gestelltes Ablehnungsgesuch anschließen, gilt nichts anderes (vgl. Senat, BGH, Beschluss vom 21. Juni 2007 - V ZB 3/07, NJW-RR 2008, 216, 217).
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  • BVerwG, 29.03.2010 - 3 PKH 11.09  

    Beendigung die nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz ( BerRehaG )

    Das Verwaltungsgericht hat sein Urteil nicht vor Erledigung des in der mündlichen Verhandlung gestellten Ablehnungsgesuchs gefasst (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juni 2007 - V ZB 3/07 - NJW-RR 2008, 216 m.w.N.).
  • BGH, 03.12.2009 - RiZ(R) 1/09  

    Dienstrecht - Dienstaufsicht: Arbeitspensum einer Richterin

    Der Antragstellerin musste Gelegenheit zur Stellungnahme zur dienstlichen Äußerung des von ihr abgelehnten Richters auch nach Schluss der mündlichen Verhandlung eingeräumt werden, denn gemäß § 47 Abs. 2 ZPO darf zwar die mündliche Verhandlung unter Mitwirkung des abgelehnten Richters fortgesetzt werden, eine Endentscheidung darf jedoch grundsätzlich erst nach Bescheidung des Ablehnungsgesuchs ergehen (BGH, Beschluss vom 21. Juni 2007 - V ZB 3/07, NJW-RR 2008, 216).
  • BGH, 05.03.2009 - V ZA 26/08  

    Zurückweisung eines Prozesskostenhilfegesuchs mangels Erfolgsaussicht der

    Insbesondere hat der Senat bereits entschieden, dass ein rechtsmissbräuchliches Befangenheitsgesuch nicht die Wartepflicht des § 47 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 10 RPflG auslöst (Beschl. v. 21. Juni 2006, V ZB 3/07, NJW-RR 2008, 216 f.).
  • OLG Hamm, 12.08.2009 - 12 U 120/09  

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage in der Zwangsvollstreckung

    Das aus dem Grundsatz von Treu und Glauben abgeleitete Verbot rechtsmissbräuchlichen Verhaltens gilt nicht nur im materiellen Recht, sondern auch im Prozessrecht (vgl. BVerfGE 104, 232; BGHZ 20, 206; BGH NJW-RR 2008, 216).
  • LG Augsburg, 14.07.2008 - 4 T 1866/08  

    Zwangsversteigerungsverfahren: Nachweis der Fälschung des Sitzungsprotokolls;

    Eine Anordnung zur Erstattung außergerichtlicher Kosten nach § 97 Abs. 1 ZPO kommt nicht in Betracht, weil sich die Beteiligten in dem Verfahren über die Zuschlagsbeschwerde grundsätzlich nicht als Parteien im Sinne der Zivilprozessordnung gegenüber stehen (vgl. dazu BGH NJW-RR 2008, 216-217 m.w.N.).
  • LAG Sachsen, 14.06.2010 - 3 Sa 666/09  

    Unbegründeter Befangenheitsantrag wegen unvollständiger Protokollierung;

    a) Richtig ist, dass die vom Gericht gewählte Verfahrensweise nach § 47 Abs. 2 ZPO jedenfalls eine Endentscheidung grundsätzlich erst nach Bescheidung des Ablehnungsgesuchs erlaubt (so - wenn auch ohne nähere Begründung - BGH vom 21. Juni 2007 - V ZB 3/07 - Juris Rn. 6).
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