Rechtsprechung
   BGH, 21.07.2010 - XII ZR 189/08   

Volltextveröffentlichungen (6)

mehr
  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen eines anfänglichen Mangels der Mietsache bei Ungeeignetheit eines Bauteils zu seinem Zweck aufgrund seiner fehlerhaften Beschaffenheit bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses; Einbeziehung auch Dritter ohne unmittelbare Beteiligung an einem Mietvertrag in den Schutzbereiche ebendieses Vertrages; Bestehen einer Pflicht zur Leistung und zum Schadensersatz auch gegenüber Dritten ohne eine unmittelbare Beteilung an einem Mietvertrag; Vorliegen eines Überraschungseffekts i.S.v. § 305c BGB aufgrund der Stellung einer Klausel an einer mit dieser systematisch nicht im Zusammenhang stehenden Stelle im Gesamtwerk der allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mietrecht - Mietvertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Fehlerhafte Beschaffenheit eines Bauteils der Mietsache bei Vertragsschluss als anfänglicher Mangel

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Baumängel und Mietmängel

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mietmängel und die Arbeitnehmerin des Mieters

mehr
  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Versteckte Vertragsklauseln

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Schutzwirkung eines Büromietvertrages zu Gunsten des Arbeitnehmers des Mieters

  • info-m.de (Leitsatz)

    AGB: Kann eine Klausel schon aufgrund ihres Standorts im Vertrag überraschend sein?

  • info-m.de (Leitsatz)

    Haftung des Vermieters: Kann der Arbeitnehmer des Mieters vertragliche Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter geltend machen?

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Vermieterhaftung bei anfänglichen Mängeln auch Dritten gegenüber

  • lto.de (Kurzinformation)

    Angestellte kann Anspruch auf Schadensersatz gegen Vermieter haben, wenn sie aufgrund eines Mangels der Gewerberäume eine Verletzung erleidet

Besprechungen u.ä. (3)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fenster verletzt Arbeitnehmerin des Mieters: Haftet der Vermieter auf Schmerzensgeld? (IMR 2010, 424)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Fenster verletzt Arbeitnehmerin des Mieters: Haftungsausschluss durch Mietvertrags-AGB? (IMR 2010, 425)

  • aclanz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung des Vermieters: Kann der Arbeitnehmer des Mieters vertragliche Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter geltend machen? (RA Dr. Joachim Wichert; INFO M 8/2010, 332)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2010, 3152
  • NZM 2010, 668
  • IMR 2010, 424
  • IMR 2010, 425



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)  

  • BGH, 05.12.2012 - IV ZR 110/10  

    Sanierungsgeld für eine Kirchliche Zusatzversorgungskasse

    Der ungewöhnliche äußere Zuschnitt einer Klausel und ihre Unterbringung an unerwarteter Stelle können die Bestimmung zu e iner ungewöhnlichen und damit überraschenden Klausel machen (BGH, Urteile vom 26. Juli 2012 - VII ZR 262/11, NJW-RR 2012, 1261 Rn. 10; vom 21. Juli 2010 - XII ZR 189/08, NJW 2010, 3152 Rn. 27; vom 17. Mai 1982 - VII ZR 316/81, BGHZ 84, 109 unter 2 a).

    Aus der Ste llung der Klausel kann sich ein Überraschungseffekt vielmehr dann ergeben, wenn diese in einem systematischen Zusammenhang steht, in dem der Vertragspartner sie nicht zu erwarten braucht (BGH, Urteile vom 21. Juli 2010 aaO; vom 9. Dezember 2009 - XII ZR 109/08, BGHZ 183, 299 Rn. 16 f.).

  • BGH, 26.07.2012 - VII ZR 262/11  

    AGB - Entgeltklausel im Text "versteckt": Regelung unwirksam!

    Auch der ungewöhnliche äußere Zuschnitt einer Klausel und ihre Unterbringung an unerwarteter Stelle können die Bestimmung zu einer ungewöhnlichen und damit überraschenden Klausel machen (BGH, Urteile vom 17. Mai 1982 - VII ZR 316/81, aaO; vom 22. November 2005 - XI ZR 226/04, NJW-RR 2006, 490 Rn. 14; vom 21. Juli 2010 - XII ZR 189/08, NJW 2010, 3152 Rn. 27; Palandt/Grüneberg, BGB, 71. Aufl., § 305c Rn. 4; Erman/Roloff, BGB, 13. Aufl., § 305c Rn. 12 f.; BeckOK BGB/H. Schmidt, Stand: 1. Mai 2012, § 305c Rn. 17, 38).
  • BGH, 09.06.2011 - III ZR 157/10  

    Vertragsrecht - AGB in Prepaid-Mobilfunkverträgen

    Dabei sind Allgemeine Geschäftsbedingungen nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Kreise verstanden werden (st. Rspr. z.B. BGH, Urteil vom 21. Juli 2010 - XII ZR 189/08, NJW 2010, 3152 Rn. 29 mit umfangreichen w.N.).

    Dabei sind Allgemeine Geschäftsbedingungen nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Kreise verstanden werden (st. Rspr. z.B. BGH, Urteil vom 21. Juli 2010 - XII ZR 189/08, NJW 2010, 3152 Rn. 29 mit umfangreichen w.N.).

mehr
  • BGH, 12.01.2011 - VIII ZR 346/09  

    Sachverständige - Sachmangel an durch Sachverständigen verkauftem Fahrzeug

    a) In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass auch dritte, an einem Vertrag nicht unmittelbar beteiligte Personen in den Schutzbereich eines Vertrages einbezogen werden können mit der Folge, dass der Schuldner ihnen gegenüber zwar nicht zur Leistung, wohl aber unter Umständen zum Schadensersatz verpflichtet ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 21. Juli 2010 - XII ZR 189/08, NZM 2010, 668 Rn. 19 mwN; grundlegend zur Entwicklung: BGH, Urteil vom 2. Juli 1996 - X ZR 104/94, BGHZ 133, 168, 170 ff.).
  • BGH, 05.12.2012 - IV ZR 111/10  
    Der ungewöhnliche äußere Zuschnitt einer Klausel und ihre Unterbringung an unerwarteter Stelle können die Bestimmung zu einer ungewöhnlichen und damit überraschenden Klausel machen (BGH, Urteile vom 26. Juli 2012 - VII ZR 262/11, NJW-RR 2012, 1261 Rn. 10; vom 21. Juli 2010 - XII ZR 189/08, NJW 2010, 3152 Rn. 27; vom 17. Mai 1982 - VII ZR 316/81, BGHZ 84, 109 unter 2 a).

    Aus der Ste llung der Klausel kann sich ein Überraschungseffekt vielmehr dann ergeben, wenn diese in einem systematischen Zusammenhang steht, in dem der Vertragspartner sie nicht zu erwarten braucht (BGH, Urteil vom 21. Juli 2010 aaO, vom 9. Dezember 2009 - XII ZR 109/08, BGHZ 183, 299 Rn. 16 f.).

  • BGH, 21.07.2011 - IV ZR 42/10  

    AGB - Wann ist eine Klausel in AGB überraschend?

    Dabei kommt es allerdings nicht darauf an, an welcher Stelle sich die Klausel im Bedingungswerk befindet (BGH, Urteil vom 21. Juli 2010 - XII ZR 189/08, NJW 2010, 3152 Rn. 27).
  • BGH, 15.12.2010 - XII ZR 132/09  

    Mietrecht - Mietkürzung bei periodisch auftretenden Mängeln

    Dabei ist ein Mangel der Mietsache jede nachteilige Abweichung des tatsächlichen Zustands von dem vertraglich vereinbarten Zustand, der ihre Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigt (st. Rspr. Senatsurteile vom 16. Februar 2000 - XII ZR 279/97 - NJW 2000, 1714, 1715; vom 4. Mai 2005 - XII ZR 254/01 - NJW 2005, 2152 und vom 21. Juli 2010 - XII ZR 189/08 - NJW 2010, 3152 Rn. 13).
  • BGH, 10.11.2011 - III ZR 77/11  

    Arbeitsrecht - Klausel in Arbeitnehmerüberlassung über Vermittlungsvergütung

    Dabei sind Allgemeine Geschäftsbedingungen nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Kreise verstanden werden (s. etwa Senatsurteil vom 9. Juni 2011 aaO; BGH, Urteil vom 21. Juli 2010 - XII ZR 189/08, NJW 2010, 3152, 3154 Rn. 29 mwN).
  • OLG Frankfurt, 21.09.2012 - 3 U 140/11  

    Entlastungsbeweis bei Ausschlussfrist in der Vermögensschadenversicherung

    Dabei kommt es allerdings nicht darauf an, an welcher Stelle sich die Klausel im Bedingungswerk befindet (BGH, Urteil vom 21.07.2010 - XII ZR 189/08).
  • OLG Düsseldorf, 08.02.2011 - 24 U 112/09  

    Rechtsanwälte - Abrechnung nach Zeitaufwand

    Aus der Stellung der Klausel kann sich ein Überraschungseffekt vielmehr dann ergeben, wenn diese in einem systematischen Zusammenhang steht, in dem der Vertragspartner sie nicht zu erwarten braucht (BGH, NJW 2010, 3152; NJW 2010, 671).
  • BGH, 21.07.2011 - IV ZR 43/10  

    Versicherungsrecht - Berufshaftpflichtversicherung: Veruntreuung durch Sozien

  • LG Saarbrücken, 18.11.2011 - 13 S 123/11  
  • OLG Köln, 20.05.2011 - 6 U 195/10  

    Gerichtliche Überprüfung von Klauseln eines Stromversorgers

  • LG Offenburg, 15.05.2012 - 1 S 151/11  

    §§ 123 Abs. 1, 305c BGB

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht