Rechtsprechung
| BGH, 21.08.2002 - 1 StR 115/02 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 73 Abs. 3 StGB; § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 73a Satz 1 StGB; § 73c Abs. 1 Satz 1 StGB.
Verfall als Präventionsmaßnahme eigener Art; Bruttoprinzip; Strafe; Verfall bei Drittbegünstigten; verfallener Wertersatz; unbillige Härte. - lexetius.com
StGB § 73
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Verurteilung von Angestellten einer GmbH wegen Verstoßes gegen Embargo: Anordnung des Verfalls von Wertersatz in Höhe des Verkaufserlöses ohne Abzug von Einkaufspreis und sonstigen Aufwendungen
- NWB SteuerXpert START
StGB § 73
- RA Kotz
Verfallsprinzip - Abschöpfung über dem Nettogewinn
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 73
Verfall als Maßnahme eigener Art (keine Strafe); Verfall gegen Drittbegünstigten - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (5)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Abschöpfung des Taterlöses bei Embargoverstößen
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Abschöpfung des Taterlöses bei Embargoverstößen
- 123recht.net (Pressemeldung)
Staat darf Bruttoerlös bei Wirtschaftsstraftaten abschöpfen // Einziehung von Investition in Straftat
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Abschöpfung des Taterlöses bei Embargoverstößen
- lifeandlaw.de (Pressemitteilung)
Abschöpfung des Taterlöses bei Embargoverstößen
Sonstiges
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 47, 369
- NJW 2002, 3339
- NStZ 2003, 37
- StV 2002, 601
- DB 2003, 334
- JR 2003, 335
Wird zitiert von ... (46)
- BGH, 30.05.2008 - 1 StR 166/07
Versendung standardisierter Gewinnmitteilungen und Geschenkversprechen im …
Hiernach sind Vermögenswerte, die der Täter oder Teilnehmer in irgendeiner Phase des Tatablaufs unmittelbar erlangt hat, in ihrer Gesamtheit abzuschöpfen, ohne dass Gegenleistungen oder sonstige Aufwendungen in Abzug gebracht werden ( BGHSt 47, 369, 370 f.;… W. Schmidt in LK 11. Aufl. § 73 Rdn. 18, jew. m.w.N.).Eine Auslegung der Vorschriften über den Verfall, nach der die Tatbegehung unter finanziellen Gesichtspunkten weitgehend risikolos bleibt, genügt diesem Zweck nicht (…vgl. hierzu BGH aaO 67; ferner BGHSt 47, 369, 374; BGH NStZ-RR 2004, 214, 215).
Im Rahmen des Beurteilungsspielraums, den der Tatrichter für den Rechtsbegriff der unbilligen Härte hat, kann dabei insbesondere ins Gewicht fallen, dass ein Drittbegünstigter - anders als hier die O. über die für sie verantwortlich Handelnden - gutgläubig ist (vgl. BGHSt 47, 369, 376; BGH NStZ-RR 2004, 214, 215; 2007, 109, 110; vgl. auch BGH…, Urt. vom 3. Juli 2003 - 1 StR 453/02 - Umdr. S. 45 f.: kein Absehen bei bewusst verfallsvereitelnder Weitergabe von Vermögenswerten).
- BGH, 29.06.2010 - 1 StR 245/09
Versuchter Betrug (Manipulationen der Umsatz- und Ertragszahlen am Neuen Markt; …
Hiernach sind die Vermögenswerte, die der Täter oder Teilnehmer in irgendeiner Phase des Tatablaufs unmittelbar erlangt hat, in ihrer Gesamtheit abzuschöpfen, ohne dass Gegenleistungen oder sonstige Aufwendungen in Abzug gebracht werden (BGHSt 47, 369, 370 f.; 52, 227, 248).Bei der Berechnung des durch einen Kauf Erlangten ist deshalb vom gesamten betrügerisch erlangten Verkaufserlös auszugehen (BGHSt 47, 369, 370 mwN).
Auch gegenüber diesen Verfallsbeteiligten ist der Umfang des Erlangten nach Maßgabe des Bruttoprinzips zu bemessen, ohne dass Gegenleistungen oder sonstige Aufwendungen in Abzug gebracht werden (BGHSt 47, 369, 374; 52, 227, 247 f.; BGH NStZ-RR 2004, 214, 215).
Hiernach sind die Vermögenswerte, die der Täter oder Teilnehmer in irgendeiner Phase des Tatablaufs unmittelbar erlangt hat, in ihrer Gesamtheit abzuschöpfen, ohne dass Gegenleistungen oder sonstige Aufwendungen in Abzug gebracht werden (BGHSt 47, 369, 370 f.; 52, 227, 248).
Bei der Berechnung des - wie hier - durch einen Kauf Erlangten ist deshalb vom gesamten betrügerisch erlangten Verkaufserlös auszugehen (BGHSt 47, 369, 370 mwN).
Anders als in den vom 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs entschiedenen Fällen (vgl. BGHSt 47, 260, 269 f.; 50, 299, 309 ff.; BGH…, Beschluss vom 29. Juni 2006 - 5 StR 482/05, NStZ-RR 2006, S. 338), auf die der Beschwerdeführer sich beruft, sind im vorliegenden Fall die Vermögensbestandteile des Beschwerdeführers, über deren Wert getäuscht worden sein soll und die unmittelbar zum Erwerb der E. -Aktien eingesetzt wurden, selbst Gegenstand der mutmaßlichen Tathandlung (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Juli 2006 - 2 BvR 527/06 -, juris; vgl. auch BGHSt 47, 369, 370 ff., und BGH…, Urteil vom 30. Mai 2008 - 1 StR 166/07, juris, Rn. 107).
Auch gegenüber diesen Verfallsbeteiligten ist der Umfang des Erlangten nach Maßgabe des Bruttoprinzips zu bemessen, ohne dass Gegenleistungen oder sonstige Aufwendungen in Abzug gebracht werden (BGHSt 47, 369, 374; 52, 227, 247 f.; BGH NStZ-RR 2004, 214, 215).
- BGH, 16.05.2006 - 1 StR 46/06
Härteklausel beim Verfall (Entreicherung: entbehrlicher Bezug zu der …
Bei der Berechnung des bei einem verbotenen "Verkauf" Erlangten ist deshalb vom gesamten Erlös ohne Abzug des Einkaufspreises und sonstiger Aufwendungen auszugehen ( BGHSt 47, 369 [370]; BGH NStZ 1994, 123; NStZ 2000, 480; NStZ-RR 2000, 57; wistra 2001, 388, 389).Insbesondere bei Betäubungsmitteldelikten "besteht kein rechtlich schützenswertes Vertrauen, aus dem verbotenen Geschäft erlangte Vermögensbestandteile behalten zu dürfen, die der Erlös strafbarer Geschäfte sind ( BGHSt 47, 369 [372]; BGH NStZ 2001, 312).
Das in ein verbotenes Geschäft Investierte soll unwiederbringlich verloren sein ( BGHSt 47, 369 [373 f.]).
Bei der Berechnung des bei einem verbotenen "Verkauf" Erlangten ist deshalb vom gesamten Erlös ohne Abzug des Einkaufspreises und sonstiger Aufwendungen auszugehen ( BGHSt 47, 369 [370]; BGH NStZ 1994, 123; NStZ 2000, 480; NStZ-RR 2000, 57; wistra 2001, 388, 389; BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2000 - 1 StR 547/00; BGH, Urteil vom 20. März 2001 - 1 StR 12/01).
Insbesondere bei Betäubungsmitteldelikten "besteht kein rechtlich schützenswertes Vertrauen, aus dem verbotenen Geschäft erlangte Vermögensbestandteile behalten zu dürfen, die der Erlös strafbarer Geschäfte sind ( BGHSt 47, 369 [372]; BGH NStZ 2001, 312).
Diesen Präventionszweck - der Verfallsbetroffene soll das Risiko strafbaren Handelns tragen - hatte der Gesetzgeber im Auge, als er sich auf den Rechtsgedanken des § 817 Satz 2 BGB bezog und darauf abhob, dass das in ein verbotenes Geschäft Investierte unwiederbringlich verloren sein soll ( BGHSt 47, 369 [373 f.]).
- BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 564/95
Erweiterter Verfall
Die normbestätigende Zielsetzung des § 73d StGB charakterisiert den erweiterten Verfall daher nicht zwingend als pönale Maßnahme (vgl. BGHSt 47, 369 ;… Güntert, Gewinnabschöpfung als strafrechtliche Sanktion, 1983, S. 17;… Schmidt, in: LKStGB, 11. Aufl., § 73 Rn. 8;… Eberbach, NStZ 1987, S. 486, 489 f.;… Groth, Verdeckte Ermittlung im Strafverfahren und Gewinnabschöpfung, 1995, S. 151;… anders Schultehinrichs, Gewinnabschöpfung bei Betäubungsmitteldelikten - Zur Problematik der geplanten Vorschrift über den erweiterten Verfall, 1991, S. 153 f.;… wohl auch Weßlau, StV 1991, S. 226, 231 f., und Hoyer, GA 1993, S. 406, 417 ff., 421).cc) Schließlich hat das Rechtsinstitut des Verfalls auch nicht deshalb strafähnlichen Charakter angenommen, weil der Gesetzgeber parallel zur Neuregelung des § 73d StGB das bis dahin im Verfallrecht geltende Nettoprinzip (Abschöpfung des Taterlöses abzüglich der Tatkosten) durch das Bruttoprinzip (…Abschöpfung des erlangten "Etwas", des Taterlöses ohne Abzug für die Tat geleisteter Aufwendungen, vgl. BGH, NStZ 1994, S. 123 f.; BGHSt 47, 369 ) ersetzt hat.
- BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05
Steuerhinterziehung (Selbstbelastungsfreiheit: Versteuerung von …
Nur in solchen Fällen ist es deshalb gerechtfertigt, als das "Erlangte" i. S. von § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB den gesamten vereinbarten Kaufpreis anzusehen (vgl. BGH NStZ 2000, 480; BGHSt 47, 369). - BGH, 18.02.2004 - 1 StR 296/03
Entscheidung im Verfahren über Rüstungsexporte in den Irak
Der Senat hält daran fest, dass die Festsetzung des Verfallsbetrags nach dem "Bruttoprinzip" auch bei der Anordnung des Verfalls gegen einen Drittbegünstigten verfassungskonform ist (vgl. BGHSt 47, 369, 372).Zu Recht ging das Landgericht bei der Festsetzung des Verfallsbetrags vom "Bruttoprinzip" (vgl. BGH NStZ 1994, 123; BGHSt 47, 369 ff. m.w.N.) aus.
Der Senat hält daran fest, daß dies auch bei der Anordnung des Verfalls gegen einen Drittbegünstigten verfassungskonform ist (vgl. BGHSt 47, 369 [372]).
Nur so kann das Bewußtsein dafür geschärft werden, daß sich derartige Geschäfte nicht lohnen, Aufwendungen hierfür nutzlos sind und es deshalb auch wirtschaftlicher ist, wirksame Kontrollmechanismen zur Verhinderung solcher Straftaten einzurichten (vgl. BGHSt 47, 369 [372]).
Die Strafkammer hat eine unbillige Härte wegen "Gutgläubigkeit" (vgl. BGHSt 47, 369 [376]) der Entscheidungsträger der Bu. GmbH rechtsfehlerfrei verneint.
- BGH, 19.01.2012 - 3 StR 343/11
Verfall (Vorsatz; Fahrlässigkeit; "aus der Tat erlangt"; "für die Tat erlangt"; …
Nach dem gesetzlichen Bruttoprinzip sind wirtschaftliche Werte, die in irgendeiner Phase des Tatablaufs unmittelbar erlangt wurden, in ihrer Gesamtheit abzuschöpfen; Gegenleistungen oder Kosten des Täters bei der Tatdurchführung sind nicht in Abzug zu bringen (BGH, Urteile vom 21. August 2002 - 1 StR 115/02, BGHSt 47, 369, 370; vom 16. Mai 2006 - 1 StR 46/06, BGHSt 51, 65, 66 f.; vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 7. Juli 2006 - 2 BvR 527/06, juris Rn. 4).Dieser Normzweck gilt ebenfalls für die Anordnung des Verfalls gegen einen Drittbegünstigten nach § 73 Abs. 3 StGB (vgl. BGH, Urteile vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10, NJW 2011, 624, 626; vom 21. August 2002 - 1 StR 115/02, BGHSt 47, 369, 373 f.;… LK/Schmidt, StGB, 12. Aufl., § 73 Rn. 8).
Danach handelt es sich bei einem Verstoß gegen § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AWG, wenn die erforderliche Genehmigung vom BAFA zu erteilen gewesen wäre, nicht um eine primär gewinnorientierte Straftat, wie sie der Gesetzgeber im Rahmen der Regelung des § 73 StGB vor allem erfassen wollte (BGH, Urteil vom 21. August192002 - 1 StR 115/02, BGHSt 47, 369, 373 f., 375).
Auf diese Weise kann vor dem Hintergrund der präventiven Zielrichtung des Verfalls das Bewusstsein dafür geschärft werden, dass sich derartige Geschäfte nicht lohnen, Aufwendungen hierfür nutzlos sind und es deshalb auch wirtschaftlicher ist, wirksame Kontrollmechanismen zur Verhinderung solcher Straftaten einzurichten (BGH, Beschluss vom 18. Februar 2004 - 1 StR 269/03, NStZ-RR 2004, 214, 215; Urteil vom 21. August 2002 - 1 StR 115/02, BGHSt 47, 369, 372).
- BGH, 03.07.2003 - 1 StR 453/02
Urteil im Verfahren gegen Straubinger Tierarzt wegen unerlaubter Geschäfte mit …
Das Übermaßverbot bezieht sich dabei auf die Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne (BGH, Urt. vom 21. August 2002 - 1 StR 115/02). - BGH, 27.03.2003 - 5 StR 434/02
Verfallsanordnung; Verfall des Wertersatzes; Bruttoprinzip; Strafzumessung …
a) Hierfür ist zunächst maßgeblich, daß das Bruttoprinzip gilt, wonach nicht nur der bloße, sich nach Abzug der Aufwendungen ergebende Gewinn, sondern alles, was der Täter für die Tat oder aus ihr erlangt hat, ohne Abzug gewinnmindernder Kosten dem Verfall unterliegt (BGH, Urt. vom 21. August 2002 - 1 StR 115/02, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen = NJW 2002, 3339, 3340;… BGHR StGB § 73d Strafzumessung 1; BGH NStZ 1996, 539;… W. Schmidt aaO § 73 Rdn. 18;… Eser in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 73 Rdn. 17;… Tröndle/Fischer aaO § 73 Rdn. 3, 7).b) Zudem ist die Anordnung des Verfalls (des Wertersatzes) obligatorisch, wenn dessen Voraussetzungen vorliegen (BGH, Urt. vom 21. August 2002 aaO;… BGHR StGB § 73c Härte 5;… BGHR StGB § 43a Konkurrenzen 1, 2;… W. Schmidt aaO § 73 Rdn. 49, § 73a Rdn. 14;… Eser aaO § 73 Rdn. 44, § 73a Rdn. 9;… Tröndle/Fischer aaO § 73 Rdn. 5, § 73a Rdn. 3).
c) Ob der Angeklagte den erlangten Vorteil noch immer hat, ist hier einzig unter dem Gesichtspunkt der Härtevorschrift des § 73c Abs. 1 Satz 2 StGB von Bedeutung (BGH, Urt. vom 21. August 2002 aaO;… W. Schmidt aaO § 73c Rdn. 2 f.;… Tröndle/Fischer aaO § 73 Rdn. 10).
- BGH, 14.09.2004 - 1 StR 202/04
Verfallsanordnung wegen Rüstungsexporten in den Iran auf dem Umweg über Dubai
Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, daß die Anwendung des Bruttoprinzips auch bei der Anordnung des Verfalls gegen einen Drittbegünstigten keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet (vgl. BGHSt 47, 369, 372 f.; BGH wistra 2004, 227 - ebenfalls die Verfahrensbeteiligte B. GmbH betreffend -).Dies wird zwar in der Regel zu prüfen sein, wenn der Drittbegünstigte bzw. die Organe einer juristischen Person gutgläubig sind ( BGHSt 47, 369, 376).
- BGH, 17.06.2010 - 4 StR 126/10
Rechtsfehlerhaft unterbliebene Entscheidung über die Frage der Unterbringung des …
- BGH, 27.01.2010 - 5 StR 224/09
Insidergeschäfte; Insidertatsache; Kurserheblichkeit; Bemessung des …
- LG Hildesheim, 23.04.2007 - 25 Qs 2/07
Anordnung des dinglichen Arrests in das Vermögen eines gutgläubigen Dritten: …
- BGH, 01.03.2007 - 4 StR 544/06
Wertersatzverfall (Bruttoprinzip; Erlangtes; Entreicherung: verbliebenes Vermögen …
- BGH, 13.07.2006 - 5 StR 106/06
Verwerfung der Revision als unbegründet.
- BGH, 15.03.2011 - 1 StR 75/11
Keine Strafrahmenverschiebung bei Hilfe zur Aufklärung nach Eröffnung des …
- OLG Köln, 21.11.2003 - 2 Ws 593/03
Beteiligung eines Insolvenzverwalters am Strafverfahren nach vorangegangenem …
- BGH, 12.08.2003 - 1 StR 127/03
Verfall (Bruttoprinzip; Erlangen); Verfall des Wertersatzes.
- OLG Köln, 04.03.2005 - 8 Ss OWi 121/04
- BGH, 10.09.2003 - 1 StR 147/03
Grundsätze der nachträglichen Gesamtsstrafenbildung (Vorrang vor § 67 f …
- OLG Koblenz, 28.09.2006 - 1 Ss 247/06
Entscheidung über den Verfall im Bußgeldverfahren; Voraussetzungen einer …
- OLG Karlsruhe, 16.10.2007 - 3 Ws 308/07
Strafrechtliches Risiko für Ehegatten bei Zusammenveranlagung
- BGH, 11.05.2010 - IX ZR 138/09
Insolvenzrecht - Verfall und Einziehung des Wertersatz: nachrangige Forderungen
- BGH, 20.03.2003 - 3 StR 57/03
Verfall (grundsätzlich kein Strafmilderungsgrund; Strafzumessung).
- BGH, 04.06.2003 - 5 StR 30/03
Besetzung (Vertretungsregelung BGHSt 27, 209); Verfall (Bruttoprinzip; …
- BGH, 10.06.2009 - 2 StR 76/09
Wertersatzverfall (Voraussetzungen der unbillige Härten beim Verfall und …
- BGH, 11.08.2004 - 2 StR 184/04
Tateinheit (Teilidentität der Handlungen); Verfall von Wertersatz (Bruttoprinzip; …
- BGH, 04.02.2009 - 2 StR 586/08
Erörterungsmangel hinsichtlich der Unterbringung des Angeklagten in einer …
- OLG Köln, 08.08.2003 - 2 Ws 433/03
Auswirkungen der Insolvenz einer --nicht unmittelbar am Strafverfahren …
- BGH, 16.12.2003 - 1 StR 297/03
Vorbereitung der Fälschung von Zahlungskarten (mit Speicherelementen versehenes …
- BGH, 25.11.2004 - 2 StR 315/04
Absehen vom Verfall (Vermögen des Angeklagten; pflichtgemäßes Ermessen).
- OLG Düsseldorf, 31.05.2010 - 24 U 208/09
Rechtsanwälte - Pflichten des Rechtsanwalts bei Vergleichsverhandlungen
- OLG Köln, 21.11.2003 - 2 Ws 617/03
- OLG Frankfurt, 10.10.2005 - 3 Ws 860/05
Anordnung des erweiterten Verfalls nach Tod des Täters und Eigentumsübergang auf …
- OLG Hamburg, 10.12.2004 - 1 Ws 216/04
Verfall oder Arrest gegen Drittbeteiligte bei Vermischung des Taterlöses in …
- BVerfG, 07.07.2006 - 2 BvR 527/06
Verfall (Unmittelbarkeit; Aktien; Bruttoprinzip); Eigentum; zulässige Inhalts- …
- OLG Stuttgart, 05.09.2002 - 5 Ss 358/01
Arbeit & Soziales - Berechnung einer Mindestlohnunterschreitung
- BVerfG, 15.07.2003 - 2 BvR 633/03
Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde
- OLG Hamm, 31.03.2009 - 2 Ws 69/09
Einziehung, Verfall, Dritter, Organstellung
- BGH, 18.08.2010 - 5 StR 305/10
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Strafzumessung (Beruhen).
- BGH, 21.06.2002 - 5 StR 224/09
- OLG Frankfurt, 14.09.2010 - 2 Ws 81/10
Dinglicher Arrest zur Sicherung des staatlichen Anspruchs auf Verfall des …
- AG Stuttgart, 03.11.2005 - 27 Gs 1368/05
Maklertätigkeit ohne erforderliche Erlaubnis und ohne Gewerbeanmeldung: Anordnung …
- OLG Braunschweig, 11.05.2007 - Ws 54/07
- AG Kleve, 25.11.2004 - 37 Ds 400 Js 267/04
- BGH, 13.07.2006 - 5 StR 106/06
