Rechtsprechung
   BGH, 21.09.2000 - 1 StR 634/99   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 251 Abs. 4 StPO; § 337 StPO; § 256 StPO; § 344 Abs. 2 StPO; Art. 20 GG; Art. 6 EMRK; § 147 StPO; § 260 StPO
    Verlesung des polizeilichen Protokolls; Vernehmung ohne entsprechenden Gerichtsbeschluß bei Ausschluß des Beruhens; Institut für Rechtsmedizin als Behörde iSd § 256 StPO; Sachkunde des Sachverständigen; Unzulässige Aufklärungsrüge; Beweisantrag; Grundsatz des fairen Verfahrens; Unterrichtungspflicht über die Ergebnisse der Ermittlungen; Beweisantrag; Ablehnungsgründe und Aufklärungspflicht (Identitätstheorie); Teilschweigen

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  • openjur.de
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Zeitschriftenfundstellen

  • StV 2001, 4



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Wird zitiert von ... (4)  

  • BGH, 10.08.2005 - 1 StR 271/05  

    Vergewaltigung (höhere Schmerztoleranz des Opfers; zynische Ausführungen der

    Der Pflicht zur Erteilung eines solchen Hinweises ist das Tatgericht auch dann nicht enthoben, wenn es die Ergebnisse der Ermittlungen selbst nicht für entscheidungserheblich hält; denn es muss den übrigen Verfahrensbeteiligten überlassen bleiben, selbst zu beurteilen, ob es sich um relevante Umstände handelt (vgl. BGH StV 2001, 4 = BGHR StPO vor § 1 faires Verfahren Hinweispflicht 5 m. w. Nachw.).

    Der Pflicht zur Erteilung eines solchen Hinweises ist das Tatgericht auch dann nicht enthoben, wenn es die Ergebnisse der Ermittlungen selbst nicht für entscheidungserheblich hält; denn es muss den übrigen Verfahrensbeteiligten überlassen bleiben, selbst zu beurteilen, ob es sich um relevante Umstände handelt (vgl. BGH StV 2001, 4 = BGHR StPO vor § 1 faires Verfahren Hinweispflicht 5 m. w. Nachw.).

  • OLG Hamm, 10.10.2003 - 2 Ss OWi 598/03  

    StPO/OwiG: Verfahrensrüge - Verletzung des Akteneinsichtsrechts

    Die Generalstaatsanwaltschaft weist zutreffend daraufhin, dass eine Akteneinsichtnahme während der Hauptverhandlung in Verbindung mit einer Aussetzung oder Unterbrechung der Hauptverhandlung nur dann geboten ist und in Betracht kommt, wenn der Verteidiger an einer rechtzeitigen Akteneinsicht gehindert war (OLG Stuttgart, a.a.O.), er keine vollständige Akteneinsicht erhalten hat (so wohl BayObLG NJW 1992, 2242) oder während der Hauptverhandlung weitere verfahrensbezogene Ermittlungen angestellt worden sind (Vgl. BGH NStZ 1990, 193, 195; StV 2001, 4).
  • BGH, 20.08.2002 - 1 StR 305/02  

    Behördengutachten; Verwerfung der Revision als unbegründet.

    Bei dem mit zwei Unterschriften versehenen Gutachten des Direktors des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Erlangen-Nürnberg vom 27. August 2001 handelt es sich ersichtlich um ein Behördengutachten, das nach § 256 StPO verlesen werden kann (BGH StV 2001, 4).
  • BGH, 08.02.2011 - 4 StR 583/10  

    Unmittelbarkeitsgrundsatz (Verlesung eines Arztbriefes; mangelnder Beschluss;

    Entscheidend ist insoweit, ob die persönliche Vernehmung des Zeugen zur weiteren Aufklärung erforderlich ist oder ob die Verlesung der Niederschrift genügt (vgl. BGH, Urteile vom 21. September 2000 - 1 StR 634/99, NStZ-RR 2001, 261 und vom 20. April 2006 - 4 StR 604/05, NStZ-RR 2007, 52).
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