Rechtsprechung
| BGH, 21.09.2000 - 4 StR 284/00 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 152a Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 263 StGB; § 53 StGB
Gewerbsmäßige Fälschung von Zahlungskarten; Tatmehrheit; Warenumtauschbetrug; Einzugsermächtigung; Minder schwerer Fall; Anwendbarkeit bei einer Zahlungskarte; Vollendung beim Betrug; Feststellung des Irrtums beim Betrug im Rahmen des Lastschriftverfahrens; Strafzumessung nach weitgehender Aufgabe des Fortsetzungszusammenhangs - lexetius.com
StGB § 152 a Abs. 1 Nr. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Alpmann Schmidt
StGB § 152a Abs. 1 Nr. 1
- JurPC
StGB § 152 a Abs. 1 Nr. 1
Fälschung von Zahlungskarten - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
Tatbestandsmerkmale von § 152 a Abs. 1 Nr. 1 StGB
Besprechungen u.ä.
- Lehrstuhl für Strafrecht Prof. Marxen
(Entscheidungsanalyse, insb. für Studienzwecke)
Weihnachtseinkaufs-Fall
§ 152 a Abs. 1 StGB
Fälschung einer EC-Karte; Nutzung im elektronischen Lastschriftverfahren
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 46, 146
- NJW 2001, 163
- NStZ 2001, 140
- StV 2000, 664
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 21.11.2001 - 2 StR 260/01
Abhebung am Geldautomaten
Vielmehr erteilt der Karteninhaber durch seine Unterschrift lediglich eine Einzugsermächtigung, so daß der Geschäftspartner das Risiko der Nichteinlösung trägt ( BGHSt 46, 146, 148, 150). - BGH, 28.08.2000 - 5 StR 300/00
Versuch der Strafvereitelung (Aufforderung zur Flucht des Mitangeklagten); …
Allerdings begegnet die Verurteilung, des Beschwerdeführers wegen Bandendiebstahls in den ersten beiden abgeurteilten Fällen aus unterschiedlichen Gründen Bedenken, denen der Generalbundesanwalt durch nachträgliche Zustimmung zur Verfolgungsbeschränkung (§ 154a Abs. 2 StPO) auf Diebstahl Rechnung getragen hat: Angesichts des frühen Tatzeitpunkts des Falles 1 ist die Feststellung einer Bandenzugehörigkeit von anderen Personen als dem Beschwerdeführer und dem gesondert verfolgten Mittäter T bereits zu jenem Zeitpunkt zweifelhaft; eine Zweipersonenbande wird aber nach dem gemäß § 132 Abs. 3 GVG ergangenen Anfragebeschluß des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 14. März 2000 - 4 StR 284/00 ( JZ 2000, 628), dem der erkennende Senat mit Beschluß vom 4. April 2000 - 5 ARs 20/00 - zugestimmt hat, für eine Bande im Sinne der §§ 244, 244a StGB nicht mehr als ausreichend erachtet (a.A. die Antwort des 1. Strafsenats im Beschluß vom 27. Juni 2000 - 1 ARs 6/00 - die Frage ist nicht abschließend entschieden). - BGH, 13.01.2010 - 2 StR 439/09 b) Danach ist ein Versuch des (gewerbs- und bandenmäßigen) Nachmachens von Zahlungskarten mit Garantiefunktion (§§ 152 b Abs. 1 und 2, 152 a Abs. 1 Nr. 1, 22, 23 Abs. 1 StGB) erst dann gegeben, wenn der Täter vorsätzlich und in der tatbestandsmäßigen Absicht mit der Fälschungshandlung selbst - also dem Herstellen der falschen Karte (vgl. BGHSt 46, 146, 152) - beginnt.
- BGH, 27.01.2004 - 3 StR 454/03
Beihilfe (objektiv förderlicher Tatbeitrag; Anteil an der Beute; bloße …
Die zuvor gefaßte Absicht, mehrere Fälschungshandlungen vorzunehmen, kann Tateinheit nicht begründen (vgl. BGHR StGB § 152 a Konkurrenzen 1). - OLG Düsseldorf, 03.08.2007 - 2 Ss OWi 28/07
Schwarzarbeitsgesetz - Straftat verdrängt Ordnungswidrigkeit
Dagegen vermögen ein einheitliches Motiv, die Gleichzeitigkeit von Geschehensabläufen, die Verfolgung eines Endzwecks oder eine Mittel-Zweck-Verknüpfung Tateinheit nicht zu begründen (vgl. BGHSt 33, 163, 165 = NJW 1985, 1967, 1968; BGHSt 43, 317, 319 = NJW 1998, 1001; BGHSt 46, 146, 153 = NJW 2001, 163, 165). - BGH, 17.06.2008 - 1 StR 229/08
Anhörungsrüge.
Demgegenüber kommt es nicht darauf an, ob die Angeklagten die Karten auch im Rahmen der vorhandenen Garantiefunktion benutzen wollten oder nicht ( BGHSt 46, 146, 149 ff.). - BGH, 13.10.2011 - 3 StR 239/11
Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion (Maestro-Karte); Tateinheit …
Dass es möglich ist, die Karte auch auf eine Weise zu nutzen, in der eine Zahlung von der ausgebenden Bank nicht garantiert wird, ist unerheblich (vgl. BGH, Urteil vom 21. September 2000 - 4 StR 284/00, BGHSt 46, 146, 148). - BGH, 07.03.2012 - 1 StR 656/11
Verwerfung der Revision als unbegründet.
Dies beschwert den Angeklagten nicht (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 28. September 2010 - 5 StR 383/10; BGH, Beschluss vom 7. März 2008 - 2 StR 44/08; BGH, Urteil vom 21. September 2000 - 4 StR 284/00). - OLG München, 26.06.2006 - 5St RR 181/05
Urteilsfeststellungen zu Tatzeit und Tatort bei Vielzahl von Straftaten - …
Werden nämlich mit einer auf dasselbe Konto bezogenen Karte am selben Ort und zum Nachteil desselben Geschädigten innerhalb weniger Minuten mehrere Zahlungen vorgenommen, wie dies die Anklageschrift zu Fall Ziffer 1. nahe legt, ist bezüglich dieser Einkäufe von einer natürlichen Handlungseinheit auszugehen (vgl. Tröndle/Fischer aaO vor § 52 Rn. 10 m.w.N. und BGH NStZ 2001, 140, 142).
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