Rechtsprechung
| BGH, 21.09.2000 - IX ZB 67/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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Fristenkontrolle durch Bürokraft, die mehrjährig ihren Beruf unterbrochen hat, erfordert besondere Überwachungsmaßnahmen
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2000, 3649
- MDR 2001, 106
- VersR 2001, 1398
- BB 2000, 2332
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 09.01.2001 - VIII ZB 26/00
Notierung der Berufungsbegründungsfrist
Trifft die Partei oder ihren Anwalt ein Verschulden im Sinne des § 233 ZPO, so kann Wiedereinsetzung nur dann gewährt werden, wenn glaubhaft gemacht ist, daß es sich nicht auf die Fristversäumung ausgewirkt haben kann (BGH, Beschluß vom 21. September 2000 - IX ZB 67/00, NJW 2000, 3649 unter II 2). - BSG, 07.10.2004 - B 3 KR 14/04 R
Wirksame Urteilszustellung im sozialgerichtlichen Verfahren, notwendige …
Ein Prozessbeteiligter kann daher erwarten, dass offenkundige Versehen wie zB das Fehlen einer zur Fristwahrung erforderlichen Unterschrift (vgl dazu auch § 106 Abs. 1 SGG: Hinweispflicht des Vorsitzenden bei Formfehlern), die irrtümliche Einreichung eines korrekt adressierten Schriftsatzes bei einem anderen Gericht oder die Einlegung eines Rechtsmittels bei einem unzuständigen Gericht in angemessener Zeit bemerkt und innerhalb eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs die notwendigen Maßnahmen getroffen werden, um eine drohende Fristversäumnis zu vermeiden (…BSGE GrS 38, 248 = SozR 1500 § 67 Nr. 1;… BSG SozR 3-1500 § 67 Nr. 21; BGH NJW 1987, 440 und 2000, 3649;… Rechtsprechungsübersicht bei Greger in Zöller aaO § 233 RdNr 22a und 22b). - BGH, 15.11.2000 - XII ZB 53/00
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Beschwerdefrist in …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, auch des Senats, darf ein Rechtsanwalt jedoch mit der Notierung und Überwachung der Fristen grundsätzlich nur voll ausgebildetes und sorgfältig überwachtes Personal betrauen, keinesfalls hingegen noch auszubildende Kräfte (…vgl. Senatsbeschluß vom 8. Juli 1992 - XII ZB 55/92 = BGHR ZPO § 233 Fristenkontrolle 27; BGH Beschlüsse vom 20. Juni 1978 - VI ZB 7/78 = VersR 1978, 959, 960; vom 22. Dezember 1970 - VI ZB 15/70 = VersR 1971, 372; auch Beschluß vom 21. September 2000 - IX ZB 67/00;… sowie Büttner, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand § 7 Rdn. 62 a.E.).In diesem Fall muß dann jedenfalls eine um so wirksamere Kontrolle durch den Rechtsanwalt selbst oder andere geeignete Kräfte gewährleistet sein (vgl. BGH Beschlüsse vom 10. Februar 1972 - III ZR 173/71 = VersR 1972, 557; vom 23. September 1977 - V ZR 39/77 = VersR 1978, 139; vom 21. September 2000 aaO), durch die sichergestellt wird, daß alle von dem Auszubildenden eingetragenen Fristen anhand der Akten auf ihre Richtigkeit überprüft werden.
- BGH, 10.10.2001 - VIII ZB 25/01
Anforderungen an die Ausgangskontrolle nach Erteilung eines Rechtsmittelauftrags
Es ist weder dargelegt noch glaubhaft gemacht, daß sich das Verschulden des Prozeßbevollmächtigten der Beklagten auf die Fristversäumung nicht ausgewirkt haben kann (Senat, Beschluß vom 9. Januar 2001 - VIII ZB 26/00, NJW-RR 2001, 782; BGH, Beschluß vom 21. September 2000 - IX ZB 67/00, NJW 2000, 3649). - BGH, 21.11.2000 - VIII ZB 11/00
Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen unrichtiger Fristnotierung
Eine stichprobenartige Kontrolle hätte die Mitarbeiterin insgesamt zu größerer Sorgfalt bei der Wahrnehmung ihrer einschlägigen Aufgabe angehalten (vgl. BGH, Beschluß vom 21. September 2000 - IX ZB 67/00 noch unveröffentlicht). - OLG Frankfurt, 08.07.2003 - 4 U 74/03
Anwaltsrecht - Fristeneintragung durch Azubi: Organisationsverschulden?
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, darf ein Rechtsanwalt mit der Notierung und Überwachung der Fristen grundsätzlich nur voll ausgebildetes und sorgfältig überwachtes Personal betrauen, keinesfalls hingegen noch auszubildende Kräfte (BGH, 12. Zivilsenat, Beschluss vom 15.11.2000, FuR 2001, 273 ff. mit weiteren Nachweisen, vgl. auch BGH NJW 2000, 3649 f.). - LAG Niedersachsen, 19.04.2002 - 10 Sa 109/02
Einzelfallentscheidung zum der Parteien zurechenbaren Organisationsverschulden …
Trifft die Partei oder ihren Anwalt ein Verschulden im Sinne des § 233 ZPO, so kann Wiedereinsetzung nur gewährt werden, wenn glaubhaft gemacht ist, dass dieses Verschulden sich nicht auf die Fristversäumung ausgewirkt haben kann (BGH, 21.9.2000, IX ZB 67/00, NJW 2000, S. 3649 ;… BAG, NZA 2002, S. 345 ). - BayObLG, 17.01.2003 - 2Z BR 130/02
Wohnungseigentum - Anfechtungsfristablauf bei ausstehendem Protokoll ?
Liegt ein Verschulden im Sinne des § 22 Abs. 2 FGG, § 233 ZPO vor, so kann Wiedereinsetzung gleichwohl gewährt werden, wenn glaubhaft gemacht ist, dass sich das Verschulden nicht auf die Fristversäumung ausgewirkt haben kann (BGH NJW 2000, 3649/3650; KG ZMR 2002, 548 ff.;… Thomas/Putzo ZPO 24. Aufl. § 233 Rn. 14). - OLG Stuttgart, 02.03.2011 - 1 U 63/10
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Umfang der Obliegenheiten eines nicht …
Trifft die Partei oder ihren Anwalt ein Verschulden im Sinne des § 233 ZPO, so kann Wiedereinsetzung nur dann gewährt werden, wenn glaubhaft gemacht ist, dass es sich nicht auf die Fristversäumung ausgewirkt haben kann (vgl. BGH NJW 2000, 3649).
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