Rechtsprechung
| BGH, 21.10.1977 - 2 StR 303/77 |
Volltextveröffentlichungen
Verfahrensgang
- BGH, 19.10.1977 - 2 StR 303/77
- BGH, 21.10.1977 - 2 StR 303/77
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 27, 281
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 02.12.1987 - 2 StR 559/87
Verdeckungsabsicht bei Vortat gegen Leib und Leben des Opfers
Der Bundesgerichtshof hat es abgelehnt, den Tatbestand des Verdeckungsmords auf solche Fälle zu beschränken, in denen die Tötung schon im voraus geplant war (BGHSt 27, 281; BGH, Urteil vom 12. April 1978 - 3 StR 58/78).Liegt der Grund für die Restriktion des Mordtatbestands der Verdeckungstötung darin, daß sich der Täter in einer besonderen psychischen Lage befindet, urplötzlich auf den Gedanken der Tötung verfällt und nun der ihn jäh überkommenden Eingebung folgt, so braucht seine psychische Befindlichkeit keine andere zu sein, wenn die zu verdeckende Vortat nicht eine Körperverletzung (oder ein versuchter Totschlag), sondern etwa ein Diebstahl (…BGH GA 1979, 426; BGH bei Holtz MDR 1980, 106; BGH NStZ 1985, 454), ein Raub (BGH NStZ 1984, 453), ein sexueller Mißbrauch (BGH, Urteil vom 5. September 1978 - 1 StR 389/78) oder eine (versuchte oder vollendete) Vergewaltigung (BGHSt 27, 281) ist.
- BGH, 01.02.1978 - 2 StR 530/77
StGB (1975) § 211 Abs. 2
Ob wegen Mordes oder wegen Totschlags zu verurteilen ist, sollte, wie der Senat bereits in seinem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 21. Oktober 1977 - 2 StR 303/77 - betont hat, nicht allzu sehr von der Geständnisfreudigkeit des Täters abhängen. - BGH, 13.07.1978 - 4 StR 248/78
StGB (1975) § 211 Abs. 2
Der von ihm in diesem Zusammenhang erwogenen Einschränkung des Mordtatbestandes auf Fälle, in denen die Tat im voraus geplant worden ist, ist der Bundesgerichtshof nicht gefolgt (BGHSt 27, 281; Urteil vom 13. Juni 1978 - 1 StR 118/78).
- BGH, 02.09.1981 - 3 StR 222/81 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 23.05.1984 - 3 StR 117/84
StGB § 211
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 13.06.1978 - 1 StR 118/78 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 10.06.1980 - 1 StR 237/80
StGB §§ 22, 177, 211
Damit ist der Tatbestand erfüllt: Verdeckungsmord setzt nicht voraus, daß der Täter die Tötung des unliebsamen Zeugen oder Verfolgers schon im voraus geplant hatte (BGHSt 27, 281; BGH NJW 1978, 2105); daß der Täter überraschend in eine Situation gerät, in der er befürchten muß, festgehalten zu werden, schließt gleichfalls die Anwendung der Vorschrift nicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 15. August 1979 - 2 StR 426/79). - BGH, 03.02.1978 - 2 StR 776/77 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 05.09.1978 - 1 StR 389/78 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 15.08.1979 - 2 StR 426/79 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 23.11.1977 - 3 StR 418/77
