Rechtsprechung
| BGH, 21.10.1983 - 2 StR 289/83 |
Gespritzte Salzsäure
§ 229 StGB aF: Eignung, äußere Anwendung, Absicht
Volltextveröffentlichungen (3)
- Alpmann Schmidt
StGB § 229
- Jurion
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 32, 130
- NJW 1984, 442
- MDR 1984, 332
- NStZ 1984, 165
- JR 1984, 334
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Dresden, 29.06.2009 - 2 Ss 288/09
Gift; gefährliches Werkzeug; Körperverletzung
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für den Begriff der "Beibringung" zwar nicht darauf an, ob ein Gift (oder ein anderer gesundheitsschädlicher Stoff) innerlich oder äußerlich angewendet wird (vgl. BGHSt 15, 113, 115; BGHSt 32, 130 ff.).Es liegt demnach nicht der (fehlgeschlagene) Versuch vor, die heiße und deshalb möglicherweise schädigende Flüssigkeit dem Opfer unvorbereitet in das Gesicht oder in die Augen zu schütten (vgl. etwa BGH JR 1977, 341 f.; BGHSt 32, 130 ff. -jeweils Salzsäureattacken -).
- BGH, 12.10.1989 - 4 StR 318/89
Aids II - § 223a Abs. 1 StGB aF (§ 224 StGB nF), 'lebensgefährdend', …
Diese Bestimmung erfordert nach ihrem klaren Wortlaut, daß die Absicht der Gesundheitsbeschädigung ("um ... zu beschädigen" ) vorliegen muß (vgl. BGHSt 32, 130, 131). - OLG Karlsruhe, 19.03.1996 - 1 Ss 157/95
StGB §§ 229, 22, 23 Abs. 1
Diese auch für die Versuchsstrafbarkeit vorausgesetzte Absicht erfordert den zielgerichteten Willen, eine Gesundheitsbeschädigung von erheblicher, wenn auch nur vorübergehender Art (vgl. BGHSt 32, 130 ) herbeizuführen, mit anderen Worten, daß der Täter eine -als sicher oder möglich vorgestellte- Gesundheitsbeschädigung erstrebt (…vgl. Hirsch LK StGB § 229 Rdnr. 18;… Wessels BT 1 Rdnr. 343).
- BayObLG, 20.04.1998 - 3St RR 52/98
Änderung eines Straftatbestands zwischen angefochtener Entscheidung und …
Die Absicht des Angeklagten i. S. des auf eine erhebliche Gesundheitsbeschädigung zielgerichteten Willens (BGHSt 32, 130 ;… Lackner Rn. 4;… LK/Hirsch StGB 10. Aufl. § 229 Rn. 17 - 19 m. w. N.) läßt sich ebenso zwanglos aus den Feststellungen zur äußeren Tatseite herleiten, weil die Absicht, das Opfer in einen narkoseähnlichen, langandauernden Schlaf zu versetzen, zwangsläufig gerichtet ist auf die Herbeiführung eines vom normalen Zustand der körperlichen Funktionen nachteilig abweichenden (pathologischen) Zustandes, wobei es auf die Verursachung von Schmerz nicht ankommt (…Lackner § 223 Rn. 5 m. w. N.). - BGH, 04.09.1985 - 3 StR 348/85 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
